Betreff
Gebührenfreiheit an der städtischen Fachschule für Techniker, Antrag der SPD-Fraktion im Stadtrat Erlangen vom 05.03.2013 Nr. 028/2013
Vorlage
40/214/2013
Aktenzeichen
I/40-1
Art
Beschlussvorlage

Die Schulgebühren an der städtischen Fachschule für Techniker entfallen ab dem Schuljahr 2014/2015.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung zur Gebührensatzung auszuarbeiten und Anfang des Jahres 2014 in die städtischen Gremien einzubringen.

 

Das Budget des Schulverwaltungsamtes ist um die Mindereinnahmen von 130.000 € zum Haushalt 2014 anzupassen.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 05.03.2013 Nr. 028/2013 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zum Schuljahr 2010/2011 wurden Gebühren für die Teilnehmer am Unterricht der städtischen Fachschule für Techniker (wieder) eingeführt und dem  Vorschlag Nr. 88 aus dem Bereich 40.4 der Kommunalen Stelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) Rechnung getragen. Der Zuschussbedarf für die städtische Einrichtung sollte damit verringert werden.

Mit Wegfall der Studiengebühren an bayerischen Hochschulen wurde auch die Aufhebung der Schulgeldpflicht an der Fachschule für Techniker gefordert. Entsprechende Anträge liegen bei der Stadt Erlangen sowie auch anderen Kommunen vor.

Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, wird -auch im Hinblick auf noch andauernde Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis- nun vorgeschlagen, dass ab dem kommenden Schuljahr 2014/2015 auf die Erhebung eines Schulgeldes für Vollzeit und Teilzeitschüler verzichtet werden soll.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung arbeitet bis Anfang 2014 eine entsprechende Änderungssatzung zur Gebührensatzung der Technikerschule aus, damit die Änderung mit Wirkung zum 01.09.2014 in Kraft treten kann.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Verwaltungsaufwand der Gebührenerhebung mittels Schulgeldbescheide für die Vollzeit und Teilzeitschüler einschließlich der kassenmäßigen Abwicklung (Vereinnahmung, Mahnwesen) entfällt.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Mit Wegfall des Schulgeldes für Teilzeit und Vollzeitschüler entfallen künftig Einnahmen i. H. v. rd. 130.000 EUR jährlich.
Demgegenüber stehen Mehreinnahmen bei den Gastschulbeiträgen für auswärtige Schüler. Die Abrechnung erfolgt zeitversetzt und wird erst 2016 haushaltsrelevant werden.

 


Anlagen: Fraktionsantrag Nr. 028/2013 der SPD-Fraktion vom 05.03.2013