Die Schulgebühren an der städtischen Fachschule für Techniker entfallen ab dem Schuljahr 2014/2015.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderungssatzung zur Gebührensatzung auszuarbeiten und Anfang des Jahres 2014 in die städtischen Gremien einzubringen.
Das Budget des Schulverwaltungsamtes ist um die Mindereinnahmen von 130.000 € zum Haushalt 2014 anzupassen.
Der Antrag der SPD-Fraktion vom
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Zum Schuljahr 2010/2011 wurden Gebühren für die Teilnehmer am Unterricht der städtischen Fachschule für Techniker (wieder) eingeführt und dem Vorschlag Nr. 88 aus dem Bereich 40.4 der Kommunalen Stelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) Rechnung getragen. Der Zuschussbedarf für die städtische Einrichtung sollte damit verringert werden.
Mit Wegfall der Studiengebühren an bayerischen Hochschulen wurde auch die Aufhebung der Schulgeldpflicht an der Fachschule für Techniker gefordert. Entsprechende Anträge liegen bei der Stadt Erlangen sowie auch anderen Kommunen vor.
Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, wird -auch im Hinblick auf noch andauernde Abstimmungsgespräche mit dem Landkreis- nun vorgeschlagen, dass ab dem kommenden Schuljahr 2014/2015 auf die Erhebung eines Schulgeldes für Vollzeit und Teilzeitschüler verzichtet werden soll.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung arbeitet bis
Anfang 2014 eine entsprechende Änderungssatzung zur Gebührensatzung der
Technikerschule aus, damit die Änderung mit Wirkung zum
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Verwaltungsaufwand der Gebührenerhebung mittels Schulgeldbescheide für die Vollzeit und Teilzeitschüler einschließlich der kassenmäßigen Abwicklung (Vereinnahmung, Mahnwesen) entfällt.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Mit Wegfall des Schulgeldes für Teilzeit
und Vollzeitschüler entfallen künftig Einnahmen i. H. v. rd. 130.000 EUR
jährlich.
Demgegenüber stehen Mehreinnahmen bei den Gastschulbeiträgen für auswärtige Schüler.
Die Abrechnung erfolgt zeitversetzt und wird erst 2016 haushaltsrelevant
werden.
Anlagen: Fraktionsantrag
Nr. 028/2013 der SPD-Fraktion vom