Betreff
Haushalt 2014: Frankenhof: Planung in 2014, Baubeginn 2015, SPD-Fraktionsantrag Nr. 181/2013 vom 22.10.2013
Vorlage
IV/048/2013
Aktenzeichen
IV
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 181/2013 ist damit bearbeitet. .


Von Referat VI wurde das Architektenbüro Babler + Lodde mit der Ausarbeitung eines Modernisierungsgutachtens auf der Grundlage des vom Stadtrat beschlossenen Raumprogramms zur Weiterentwicklung des Frankenhofs beauftragt.

 

Im bisher vorliegenden Teilergebnis ist vorrangig die Variante „ Sanierung mit ergänzenden An- und Aufbauten“ berücksichtigt. Die Referate VI und IV halten jedoch die Überprüfung einer Option auf der Basis von „Abriss und Neubau“ am jetzigen Standort für notwendig und sinnvoll, da Bauen im Bestand erhebliche Einschränkungen mit sich bringt und auch ein Kostenvergleich erst dann aussagekräftig ist, wenn vergleichbare Ausbaustandards zu Grunde gelegt werden.

 

Aus den im Kulturausschuss bereits vorgestellten Anforderungen insbesondere für Jugendkunstschule sowie Sing- und Musikschule ergibt sich ein Nachverdichtungsbedarf von rund 3.100 qm. Dieser soll entsprechend dem Gutachten mit Aufstockungen auf das 1. Obergeschoss des Süd- und Ostflügels (hier mit teilweisem Abriss/Neubau im Bereich der Wirtschaftseinrichtungen), einer zweistöckigen Überbauung eines Streifens des Innenhofs entlang des jetzigen Hallenbads sowie einem neuen Anbau entlang der Südlichen Stadtmauerstraße (Ostseite) erreicht werden. Darin vorgesehen sind neben den Lehrräumen u.a. ein zweiter Saal sowie mehrere Atelier-/Unterrichtsräume. Auch Vorschläge für KiTa-Plätze, die in dieser zentralen Innenstadtlage besonders wichtig sind, sind vorgesehen. Die Kosten dafür sind jedoch nicht den Sanierungskosten für den Frankenhof zuzurechnen, sondern im Rahmen des Kita-Ausbaus zu finanzieren. Bei den reinen Baukosten (ohne Ausstattung und möglichen Schwankungsbreiten) im Sanierungsfall geht das Büro von rund 18 Mio € aus. Ein Abriss und Neubau wird mit 21,2 Mio. veranschlagt.

 

Bei den Kostenschätzungen sind Kosten für die temporäre Auslagerung von Dienststellen und Einrichtungen nicht berücksichtigt. Auch die Unterbringung notwendiger Lagerflächen, die im jetzigen Bestand vorhanden sind, sowie die Stellplatzfrage, die allerdings bereits seit Bestehen des Frankenhofs offen gelassen wurde, sind im Gutachten nicht abschließend geklärt. Die Folgen der Aufnahme des Bauwerks in die Denkmalliste waren nicht Gegenstand der Untersuchung.

 

In einem Leitungsgespräch zwischen OBM und den Referenten II, IV und VI wurde vereinbart, dass die Fragen zur Öffentlichen Förderung aus Bund-Länderprogrammen samt zeitlicher Taktung durch den Oberbürgermeister mit der Bayerischen Staatsregierung auf Ministerebene abgeklärt werden. Vorgespräche mit der Regierung von Mittelfranken bestätigen die Notwendigkeit dieser Verfahrensschritte.

 

Im Entwurf für den Haushalt 2014 sind nach Ansicht der Referate IV und VI Planungsmittel in Höhe von 500.000 € notwendig, die jedoch im Haushaltsentwurf bisher nicht enthalten sind. Entsprechende Fraktionsanträge liegen vor und sind im Rahmen der Haushaltsberatungen zu behandeln.

Realisierungsmittel für die Folgejahre sind bisher auch für das Mehrjahres-Investitionsprogramm noch nicht angemeldet, da die Feinplanung mit konkretisierten Aussagen zum Investitionsbedarf erst im Architektenwettbewerb fortentwickelt werden muss.

 

Für die Finanzierung des Gesamtvorhabens hat das Finanzreferat zum Vergleich einer Finanzierung über eine Stiftung oder direkt über den städtischen Haushalt erläutert, dass die Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt und auf den Saldo der Verwaltungstätigkeit sich nicht unterscheiden. Eine Finanzierung über eine Stiftung schlägt sich lediglich nicht in der Verschuldung des Kernhaushalts nieder. Eine Genehmigung durch die Regierung ist jedoch in beiden Fällen erforderlich. Die in der Stadtratsvorlage vom Dezember 2010 vorgesehenen Einnahme- oder Ausgabeverbesserungen (Energieeinsparungen, Reduzierung von Defiziten und kalkulatorischen Kosten, Realisierung von Synergieeffekten) können jedoch zur Minderung der Investitionskosten in Ansatz gebracht werden

 

 


Anlagen: SPD-Fraktionsantrag Nr. 181/2013 vom 22.10.2013