Betreff
Arbeitsprogramm des Jugendamtes 2014 - Fachamtsbudget - Finanzhaushalt 2014 - Invetitionsprogramm 2013 bis 2017 - Anträge der Fraktionen zum Haushalt
Vorlage
51/139/2013
Aktenzeichen
IV/51
Art
Beschlussvorlage

1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Budget, dem Finanzhaushalt und dem Investitions-
    programm 2013- 2017 für das Jugendamt vorbehaltlich der Haushaltsberatungen mit folgenden
    Änderungen zu:

 

    Abstimmung zu den Änderungsanträgen zum Budget siehe Liste „Änderungsanträge zum Ver
    waltungsentwurf 2014 –nicht investiv- Nrn. 51.1 bis 51.6

 

    Abstimmung zu den Änderungsanträgen zum Finanzhaushalt/Investitionsprogramm siehe Liste
    „Änderungsanträge Finanzhaushalt/Investitionsprogramm“ Nrn. 75, 76.00, 76.01, 76.10, 76.11,
   76.20  und 76.21

 

    Abstimmung zu den Änderungsanträgen zum Stellenplan 2013 des Jugendamtses siehe Liste
    „Änderungsanträge zum Stellenplan“ Nrn: 32 bis 56

 

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt das Arbeitsprogramm 2013 des Jugendamtes unter Be-
    rücksichtigung des noch festzustellenden Budgets

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sicherstellung der Aufgabenerfüllung von Amt 51

 

2.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Kinderschutz/Kommunale Jugendpflege

 

Hinsichtlich der Nrn. 52 Alt 1 und Alt 2 der Änderungsanträge zum Stellenplan ist seitens der Verwaltung des Jugendamts folgendes festzustellen:

 

Aus der Anmerkung hierzu könnte man den Schluss ziehen, dass durch die Aufgabenerfüllung durch den Stadtjugendring „automatisch“ nur eine Finanzierung über Sachkosten außerhalb des Stellenplans möglich sei.

 

Dies trifft nicht zu, da es jedenfalls zwei Möglichkeiten einer Finanzierung der Stelle gibt:

1.    Schaffung einer Stelle beim Jugendamt mit einer anschließenden Abordnung an den SJR.

2.    Finanzierung über eine Zuschusserhöhung an den SJR mit anschließender Personalanstellung durch den SJR.

 

Bei der Entscheidung für eine der beiden Möglichkeiten sind zwei Aspekte von Bedeutung:

 

1.    Die Stellenschaffung ergibt eine Planungssicherheit für die nächsten Jahre.

2.    Es macht im Hinblick auf die Zuordnung der Aufgabe in die kommunale Jugendpflege Sinn, die Stelle als solche beim Jugendamt anzusiedeln, da dies eine kommunale Pflichtaufgabe ist  und die/den Stelleninhaberin/Stelleninhaber anschließend – wie schon bei der Geschäftsführung – abzuordnen.

 

Die Verwaltung des Jugendamts schlägt deshalb vor, dem Fraktionsantrag Grüne Liste, die die Schaffung einer halben Stelle vorsieht, zuzustimmen.

 

Der erwähnte Protokollvermerk aus der Sitzung des JHA vorm 17.10.2013 liegt zur Information bei. Dort ist ausdrücklich nur von einer „Finanzierung“ die Rede.

 

Teilfreistellung der Einrichtungsleitungen von Kindertagesstätten – Konzept „Leitungsassistenz„

 

Hinsichtlich der Vorlage 11/140/2013 (siehe Top 1.1 zu dieser Sitzung) wird das Abstimmungsergebnis im HFPA vom 20.11.2013 in der Sitzung bekannt gegeben.

 


Anlagen:

 

Anträge zum Sachkostenbudget

Anträge zum Investitionsprogramm

Anträge zum Stellenplan

Protokollvermerk aus der Sitzung des JHA vom 17.10.2013