Betreff
Einrichtung einer Fachakademie für Medizintechnik an der städtischen Fachschule für Techniker
Vorlage
40/208/2013
Aktenzeichen
I/40
Art
Beschlussvorlage

An der Fachschule für Techniker wird eine städtische Fachakademie für Medizintechnik ab dem Schuljahr 2014/2015 eingerichtet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung für die Fachakademie für Medizintechnik zu erarbeiten und diese zur Begutachtung bzw. Beschlussfassung im Schulausschuss und im Stadtrat einzubringen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Um die Stellung Erlangens als Hauptstadt der Medizin zu unterstreichen und die vor Ort ansässigen medizintechnischen Unternehmen und Betriebe mit qualifiziertem Personal zu unterstützen, wird an der Fachschule für Techniker die Fachakademie für Medizintechnik eingerichtet. Die Fachakademie für Medizintechnik verleiht den Abschluss „Staatlich geprüfte(r) Medizintechniker(in).

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Errichtung einer Schule in kommunaler Trägerschaft erfolgt nach Art. 29 (2) Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) auf der Grundlage einer Satzung.

Die Errichtung der Fachakademie ist spätestens drei Monate vor Aufnahme des Schulbetriebs der Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen. Mit der Anzeige hat der kommunale Schulträger das Bestehen der Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Errichtung der Schule darzulegen, um die geforderte schulaufsichtliche Überprüfung zu ermöglichen. Hierzu gehört, dass die Ausbildung der an der Schule tätigen Lehrkräfte hinter der Ausbildung der bei entsprechenden staatlichen Schulen eingesetzten Lehrkräfte nicht zurücksteht und die dem Unterricht dienenden Räume und Anlagen die Durchführung eines einwandfreien Schulbetriebs sicherstellen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Es ist geplant, den Schulbetrieb zum Schuljahr 2014/2015 aufzunehmen. Die Fachakademie ist organisatorisch an der städtischen Fachschule für Techniker angegliedert. Die Einzelheiten regelt eine noch zu erlassende Satzung. Für den Schulbetrieb gilt die Schulordnung für Fachakademien.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten/Ausstattung:

€ 50.000 für 2014

 

€ 150.000 ab 2015 ff

bei IPNr.: 231C.neu

Sachkosten:

Kosten für Betriebspraktiken; sind noch nicht bezifferbar

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€ 59.500 für 2014

 

€ 238.500 ab 2015 ff

bei Sachkonto: PK-Budget für die Technikerschule

Korrespondierende Einnahmen

Ca. 60 % der Personalkosten aus dem jeweiligen Kalenderjahr

bei Sachkonto: 414102

Weitere Ressourcen

2 Räume in der Staatl. Berufsschule

 

Für die vorgesehene einjährige Sonderform der Ausbildung werden 2 Räume (1 Klassenzimmer und 1 Fachraum) benötigt. Die Ausstattung des Fachraumes mit medizintechnischen Gerätschaften erfordert voraussichtlich einen finanziellen Aufwand von rund 200.000 €. Davon werden 2014 noch 50.000 € benötigt. Die weiteren 150.000 € sind 2015 ff für die Ausstattung bereit zu stellen.

Die beiden Räume sind in der Raumbedarfsplanung, die im Zuge der bevorstehenden Sanierung des Werkstättentraktes erforderlich ist, bereits angemeldet. Für den Übergangszeitraum werden 2 Räume in der Staatlichen Berufsschule bereit gestellt.

 

Für den Unterricht werden zwei Planstellen nach A 14 benötigt. Die Personalkosten von rund 238.500 € fallen ab 2015 jährlich an. Für 2014 sind 59.400 € notwendig. Hierbei handelt es sich um Personaldurchschnittskosten. Zu den Kosten für das Lehrpersonal wird ein Personalkostenzuschuss von rund 60 % nach dem BaySchFG gewährt, wenn die Klassenmindeststärken nach den staatlichen Regelungen eingehalten werden.

 

Für die Fachakademie für Medizintechnik können nach Maßgabe des BaySchFG Gastschulbeiträge abgerechnet werden. Dies ist frühestens ab dem Jahr 2015 mit der Abrechnung des Haushalts 2014 möglich. Die Höhe der Einnahmen richtet sich nach dem Schulaufwand. Personalkosten können nicht weiter verrechnet werden.

 

Über die Schaffung von zwei zusätzlichen Planstellen (A 14) für das Lehrpersonal einschließlich der notwendigen Personalkosten ist im Rahmen der Haushaltberatungen 2014 gesondert zu beschließen. Dies betrifft auch die Sachkosten für die medizintechnische Geräteausstattung.

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:  Mitteilung zur Kenntnis in der Sitzung des Schulausschusses vom 10.10.2013