1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Regelungen zur freiwilligen Mietkostenförderung vom 01.09.2007 zu überarbeiten.
2. Ziel ist die bisher unterschiedliche Handhabung bei der Mietkostenförderung von Kindertageseinrichtungen in freigemeinnütziger oder sonstiger Trägerschaft zu vereinheitlichen und so eine Gleichbehandlung der freien Träger sicher zu stellen.
3. Die freien
Träger sind im Hinblick auf mögliche Konsequenzen vor einer Änderung der
bisherigen Richtlinie zu
hören.
1. Ausgangslage
In der Vergangenheit war die Mietkostenbezuschussung für Kindertageseinrichtungen freigemeinnütziger oder sonstiger Träger nicht einheitlich geregelt, sondern wurde per Einzelfall (JHA - Beschluss) entschieden. So entstanden unterschiedlichste Modalitäten bei der Mietkostenförderung von der mietfreien Überlassung von Räumen in städtischen Objekten über Mietzahlung mit einem Mietkostenzuschuss zu 100 % bzw. bei der Anmietung von Flächen auf dem freien Immobilienmarkt mit einem gedeckelten Mietkostenzuschuss.
Die Richtlinie zur freiwilligen Mietkostenförderung vom 01.09.2007 wurde entsprechend den damalig vorliegenden Gegebenheiten gefertigt, so dass in städtischen Objekten die bestehenden mietfreien Verhältnisse beibehalten wurden bzw. wurde dem Träger bei Neuvermietungen mit Mietzahlungen an die Stadt (an GME) die Kaltmiete vom Jugendamt voll bezuschusst. Bei Anmietung von Räumen auf dem Immobilienmarkt wurde eine einheitliche Förderhöhe von 60 % der förderfähigen Kaltmiete festgelegt.
Folgende drei Sachverhalte sind daher derzeit existent:
· Die Stadt Erlangen (GME) stellt der Kindertageseinrichtung ein städtisches Objekt mietfrei zur Verfügung.
· Die Stadt Erlangen (GME) stellt der Kindertageseinrichtung ein städtisches Objekt gegen Miete zur Verfügung, die in voller Höhe wieder durch das Stadtjugendamt mittels Zuschuss an den Träger finanziert wird.
·
Die Kindertageseinrichtung mietet ein Objekt
auf dem freien Immobilienmarkt und erhält
zur Miete vom Stadtjugendamt einen Zuschuss in Höhe von 60% der förderfähigen
Kaltmiete.
Die bisherige Praxis, dass Träger in städtischen Gebäuden keine Mietbelastung haben, schafft eine Ungleichheit, da in den angemieteten Räumen auf dem freien Immobilienmarkt die Träger jeweils einen Eigenanteil an der Miete mit zu tragen haben.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde diese Handhabung bei der Mietkostenförderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft sowohl von der KGSt wie auch von Rödl & Partner kritisch analysiert und eine Gleichbehandlung der freien Träger vorgeschlagen mit dem Ziel, dass die bisherige unterschiedliche Handhabung bei der Mietkostenbezuschussung zu vereinheitlichen sei. Gleichzeitig soll nach den Äußerungen von Rödl & Partner die Gesamtbelastung für die Mietkostenförderung sinken.
Mit Stadtratsbeschluss vom 24.02.2011 wurde dies in die Folgeliste der Maßnahmenvorschläge von Rödl & Partner aufgenommen und das Stadtjugendamt mit einer entsprechenden Umsetzung beauftragt.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Gleichbehandlung aller freigemeinnütziger und sonstiger Träger in angemieteten Objekten.
Dadurch wird eine gerechtere Förderung erreicht und gleichzeitig der Gesamtaufwand für die Bezuschussung gesenkt.
3. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Änderung der seit 01.09.2007 gültigen Richtlinie zur freiwilligen Mietkostenförderung.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Überprüfung und Überarbeitung
der seit 01.09.2007 gültigen Richtlinie zur freiwilligen
5. Auswirkungen auf die Träger bei Umsetzung
des Auftrags
Die Verwaltung hat sich im Sinne dieses Auftrags eingehend mit der Thematik
befasst. Eine Nivellierung der Mietkostenbezuschussung zieht bei verschiedenen
Trägern deutliche finanzielle Konsequenzen nach sich mit möglicherweise
folgenden Reaktionen:
· Umlage der Mehrausgaben für den Mieteigenanteil auf die Elternbeiträge mit der Folge von Gebührensteigerungen. Es ist zu erwarten, dass es Elternproteste gibt, die die Stadt als Verursacher der Gebührenerhöhung sehen.
· Forderung der Träger nach einer Defizitförderung, vorausgesetzt die Miete wird nicht oder nur teilweise auf die Eltern umgelegt.
· Zwischen Stadt und verschiedenen Einrichtungen wurden Betreiberverträge geschlossen, die eine mietfreie Überlassung fixieren. Ein Abweichen hiervon könnte Träger veranlassen, nicht in den Folge - Mietvertrag einzusteigen. In diesem Fall würde sich die Frage eines neuen Betreibers stellen bzw. wer die weitere Betreuung der Kinder übernimmt (Betreuungsverträge i. d. R. über 3 Jahre).
·
Gleiches gilt für den
Das Stadtjugendamt Erlangen wird zur Thematik der Gleichbehandlung der Träger bei der freiwilligen Mietkostenbezuschussung die Planungsgruppe erweitern und so insbesondere den betroffenen Trägern Gelegenheit geben, sich zu äußern.
6. Ressourcen
Auswirkungen auf die Einnahmen-/Ausgabensituation der Stadt bei Umsetzung des
Auftrags
Eine Umstellung des Verfahrens mit einem einheitlichen Mietfördersatz würde bei GME durch Vermietung der bisher mietfreien städtischen Objekte zu Mehreinnahmen führen.
Als Folge davon ergibt sich
gesamtstädtisch betrachtet eine geringere finanzielle
Belastung als bei der bisherigen Förderpraxis.
Haushaltsmittel
werden aus gesamtstädtischer Sicht nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: