Das Arbeitsprogramm 2014 wird ergänzt. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
1. Ausgangslage
Nach den Protestgesprächen zum Haushalt 2014 wurde vereinbart, dass die Ansätze für die Einzelprojekte auf der IPNr. 365D.880 (Zuschüsse freie Träger) bis zum Termin für die Nachmeldung zum Haushalt (04.10.2013) erneut von Amt 51 überarbeitet und von der Kämmerei im Hinblick auf eine Erhöhung des Gesamtansatzes auf der IPNr. 365D.880 überprüft werden.
Den Haushaltsansatz für 2014 hat die Kämmerei daraufhin von zuvor 3,0 Mio € auf 3,7 Mio € erhöht und in den Folgejahren eine andere Verteilung des Mittelbedarfes vorgenommen als Amt 51 vorgeschlagen hatte. Die Kämmerei hat in Anbetracht der Vorrangigkeit der Krippenförderung die Haushaltsmittel
- bei einigen Krippen anders verteilt bzw.
- bei den von den Trägern
angezeigten Sanierungsmaßnahmen jeweils um ein Haushaltsjahr
nach hinten verschoben und - zusätzlich über eine längere Dauer (bis zu 4 Jahren) gestreckt hat.
Bei den meisten Einzelprojekten besteht zwischen Kämmerei und Amt 51 Konsens.
Bei den folgenden Maßnahmen konnte keine Einigung erzielt werden:
1. Maßnahmen nach dem Sonderprogramm
Kinderbetreuungsfinanzierung/Krippenrichtlinie
- Krippe Killinger Straße
- Krippe Siemens Komotauer Straße
- Krippe und Umbau des Kindergartens Bismarckstraße
2. Maßnahmen nach FAG (fast ausschließlich
Generalsanierungen):
- Generalsanierung Löhekinderhaus
- Ersatzneubau Kinderkrippe AWO Sonnenschein
- Generalsanierung Kindergarten Hl. Familie
- Generalsanierung Waldorfkindergarten
- Generalsanierung Martin-Luther-Kindergarten
- Krippe Luitpoldstraße
2. Konsequenzen bei der Finanzierung der einzelnen Projekte im
Haushaltsjahr
2014ff:
Anders als von Amt 20 vorgesehen ergibt sich für vier Projekte der Auflistung in Punkt 1, nämlich bei den Neubauprojekten Krippe Killinger Straße, Krippe Siemens Komotauer Straße, der Generalsanierung Löhekinderhaus sowie dem Ersatzneubau AWO Sonnenschein aus Sicht von Amt 51 für das Haushaltsjahr 2014ff. folgender Handlungsbedarf:
|
|
Mittelbedarf
2014 |
Mittelbedarf
2015 |
Mittelbedarf
2016 |
Mittelbedarf
2017 |
Mittelbedarf
später |
|
|
|||||
Krippe |
Amt 20 |
500.000 € |
601.990 € |
400.000 |
|
|
Amt 51 |
700.000 € |
801.990 € |
- |
|
|
|
Mehrbedarf |
200.000 € |
200.000 € |
0 € |
|
|
|
Krippe
Siemens Komotauer
Str.1 |
Amt 20 |
161.561 € |
702.471 € |
230.000 |
|
|
Amt 51 |
391.561 € |
702.471 € |
|
|
|
|
Mehrbedarf |
230.000 € |
0 € |
0 € |
|
|
|
GS Löhehaus2 |
Amt 20 |
- |
200.000 € |
400.000 € |
600.000 |
200.000 |
Amt 51 |
200.000 € |
800.000 € |
400.000 € |
0 € |
0 € |
|
Mehrbedarf |
200.000 € |
600.000 € |
0 € |
0 € |
0 € |
|
AWO |
Amt 20 |
- |
100.000 € |
277.000 € |
377.000 € |
|
Amt 51 |
100.000 € |
277.000 € |
377.000 € |
0 € |
|
|
Mehrbedarf |
100.000 € |
177.000 € |
100.000 € |
0 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Mehrbedarf gesamt |
730.000 € |
977.000 € |
100.000 € |
|
|
Anmerkungen
1)
Der Baubeginn für die beiden Maßnahmen nach der sog. Krippenrichtlinie (Krippe Killinger Straße, Siemens Komotauer Straße) ist im Frühjahr 2014 geplant. Die Maßnahmen müssen jeweils bis Ende 2014 abgeschlossen sein, um die hohen Zuschüsse nach dem Krippenförderprogramm zu erhalten.
Entsprechend dieses Zeitplans hatte die Verwaltung 80% der Förderung als Mittelabfluss im Jahr 2014 veranschlagt, im Jahr 2015 die restlichen 20% zzgl. Ausstattungskostenpauschale. Üblicherweise erstellen die Bauträger ca. ein halbes Jahr nach Fertigstellung der Baumaßnahme ihre Abschlussrechnung und legen den Verwendungsnachweis vor – hier also ca. Mitte 2015.
Nach dem jetzigen Vorschlag der Kämmerei hieße dies, dass die beiden Bauträger die Maßnahmen vorfinanzieren müssten.
Soweit der Mittelansatz der Kämmerei um o. g. Beträge erhöht wird, wird eine Abrechnung in 2015 möglich.
2)
Amt 51 steht bereits seit Frühjahr 2013 in konkreten Verhandlungen mit der GKV wegen der beabsichtigten Generalsanierung des Löhekinderhauses. Zuletzt hat der Träger signalisiert, dass in 2014 hauptsächlich die Planung im Vordergrund steht und danach erst die Realisierung des Baus, so dass die vorgeschlagene Erhöhung des Mittelansatzes der Kämmerei das geplante Vorgehen abbildet.
3)
Der Bauträger plant einen Ersatzneubau für eine 4-gruppige Krippe und hat signalisiert, dass mit der Baumaßnahme in 2014 begonnen werden soll. Weitere Gespräche wurden bisher noch nicht
geführt, so dass zumindest eine Anfinanzierung der Maßnahme durch die o. g. Aufstockung des Kämmereiansatzes ermöglicht werden soll.
4)
Die weiteren unter Punkt 1 genannten FAG-Maßnahmen waren erstmals für 2015 vorgesehen, so dass in 2014 kein weiterer Handlungsbedarf besteht.
Mit dem Bau der ebenfalls unter Punkt 1 genannten Maßnahme Hensoltshöhe Bismarckstraße wird voraussichtlich erst in 2014 begonnen, so dass sich der Mittelabfluss erwartungsgemäß verschiebt und daher eine Erhöhung des Kämmereiansatzes nicht erforderlich wird.
Anlagen: