Betreff
Maßnahmen nach § 13 SGB VIII zur Verbesserung des Übergangs Schule-Beruf Hier: Zuschuss an die Kompetenzagentur der GGFA
Vorlage
511/063/2013
Aktenzeichen
IV/511
Art
Beschlussvorlage

1.    Die GGFA erhält für das Jahr 2014 – vorbehaltlich der Haushaltsberatungen - zur Aufrechterhaltung der Kompetenzagentur einschließlich der Durchführung der aufgezeigten Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von maximal 90.000,00 €

 

2.    Die von der Verwaltung aufgezeigten Maßnahmen werden weiterverfolgt und umgesetzt.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, für das ESF-Modell „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ einen Förderantrag zu stellen.

 


1.    Ausgangslage

 

Die Kompetenzagentur Erlangen in Trägerschaft der GGFA richtet sich an alle besonders benachteiligten Jugendliche in der Stadt, die nach der Schule von den bestehenden Hilfesystemen beim Übergang in den Beruf nicht profitieren oder den Zugang zu den Unterstützungsleistungen nicht aus eigenem Antrieb finden. Die Kompetenzagentur unterstützt die Jugendlichen dabei, Zugang zum Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt oder dem für sie passenden Förderangebot zu finden. Langfristiges Ziel ist die Befähigung zu einer eigenständigen Lebensführung und nachhaltigen Integration in Beruf und Gesellschaft

Im Jugendhilfeausschuss am 07.03.2013 wurde darauf hin gewiesen, dass die ESF-Förderung für die Kompetenzagentur im Dez. 2013 endet und sich dadurch die Frage der Anschlussfinanzierung stellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der GGFA zu klären, wie die Angebotspalette der Kompetenzagentur weiter geführt werden kann. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zum besseren und dauerhaften Übergang und Verbleib in Ausbildungsverhältnissen unter Einbezug der beteiligten Institutionen entwickelt werden.

 

2.    Ergebnis/Wirkungen.

 

Weiterführung der Kompetenzagentur der GGFA sowie die Verbesserung des Übergangs zwischen Schule und Beruf.
Reduzierung der Zahl von Ausbildungsabbrüchen durch rasche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

1.     

2.     

3.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Bereits jetzt  wird i. R. d. Berufsorientierung an der Mittelschule Erlangen für jeden Schüler eine geeignete Einmündungsperspektive in das Berufsleben entwickelt. Eine Potenzialanalyse erfolgt in der 7. Klasse. Im zweiten Halbjahr des letzten Schuljahres erfolgt eine intensive Förderung der Schülerinnen und Schüler, die mit Schwierigkeiten auf dem Ausbildungsmarkt zu kämpfen haben. Vorrangiges Ziel ist dabei die Vermeidung der Einmündung in die JoA-Klasse (Jugendliche ohne Ausbildung) an der Berufsschule. Im vergangenen Schuljahr besuchten 40 Jugendliche die JOA-Klasse.

 

Inzwischen hat sich die Situation auf dem Lehrstellenmarkt in Erlangen rein zahlenmäßig erheblich verbessert. So wurde auch mit einem Teil der Schulabgänger, die in den vergangenen Jahren aufgrund ihres Schulabschlusses keine Ausbildungsstelle finden konnten, Ausbildungsverträge abgeschlossen. Allerdings wurden bis Anfang des Jahres 2013 nach Aussage der Berufsschule Erlangen ca. 8 % der Ausbildungsverhältnisse während der Probezeit wieder aufgelöst.

      Die Gründe für die Beendigung der Ausbildungsverhältnisse lagen häufig im Bereich sozialer Defizite, Fehlverhalten, mangelnde schulische Fertigkeiten, zu schwachen Leistungen. Es gab aber auch Gründe, die nicht bei den Auszubildenden lagen. Insgesamt geht es darum, diese Jugendlichen möglichst zeitnah durch intensive Begleitung für die Weidereingliederung in den Arbeitsmarkt vor zu bereiten.

 

4.   Prozesse und Strukturen

Im Schuljahr/ Ausbildungsjahr 2013/14 werden zwei Maßnahmepakete angegangen:

 

Zum Einem soll durch die Weiterführung der Kompetenzagentur die Übergangssituation der Schülerinnen und Schüler aus der Mittelschule in eine Ausbildung optimiert werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit den Schulen, der Jugendsozialarbeit an Schulen und JAZ e.V.

Dazu wird der Termin der Abstimmungsgespräche mit den Mittelschulen bezüglich der Übergangssituation der Jugendlichen auf kurz nach dem Zwischenzeugnis vorgezogen. Es erfolgt eine Klassifizierung entlang eines Ampel-Konzeptes:
„Grün“ bedeutet eine sichere Einmündung in den Ausbildungsmarkt, „Gelb“ kennzeichnet schulische oder persönliche Entwicklungsfelder und „Rot“ erheblichen Entwicklungsbedarf.

Innerhalb des zweiten Schulhalbjahres wird durch geeignete Maßnahmen eine entsprechende Entwicklungsförderung angestrebt. Besonders bei Stufe „Rot“ können Schülerinnen und Schüler an die Kompetenzagentur der GGFA zur Unterstützung und Begleitung weitergeleitet werden. Wesentlich dabei ist, dass der Übergang zur Kompetenzagentur sicher gestellt wird. (Präventiver Ansatz des Gesamtkonzepts).

3.                        Der zweite Teil des Konzepts wirkt in der Berufsschule im Falle des Ausbildungsabbruchs bzw. schon im Vorfeld, wenn ein Ausbildungsabbruch droht. Für Ausbildungsabbrecher, die im Berufsschulbereich nach dem Verlust der Ausbildungsstelle die JOA - Klasse (Jugendliche ohne Arbeit) besuchen müssen, wird die Berufsschule in enger Abstimmung mit der Jugendsozialarbeiterin an dieser Schule ein Maßnahmepaket entwickeln. Für einen Teil der betroffenen Jugendlichen wird die weitere Unterstützung und Förderung durch die Kompetenzagentur erfolgen. Die Kompetenzagentur wirkt in enger Abstimmung mit der Berufsschule und der Jugendsozialarbeit. (Reaktiver Teil des Konzepts).

4.             

5.    Eine an der Berufsschule bereits eingerichtete Arbeitsgruppe, zu der ein Vertreter der Berufsschule, die Jugendsozialarbeiterin sowie Mitarbeiter der Kompetenzagentur gehören, entwickelt ein Konzept zur Steuerung des Prozesses  und der Zuweisung zur Kompetenzagentur.

 

 

 

5.   Ressourcen
Die Kompetenzagentur als ein Angebot der GGFA war bislang schon regelkreisübergreifend tätig und bis Ende 2013 u. a. aus ESF – Mitteln teilfinanziert. Zu ihrer Zielgruppe gehören nicht nur Jugendliche aus dem Rechtskreis des SGB II oder XII, sondern auch aus dem SGB VIII.

Damit hat die Kompetenzagentur auch bisher schon eine Aufgabe der Jugendhilfe gemäß § 13 SGB VIII erbracht hat. In § 13 SGB VIII ist als Pflichtaufgabe normiert, dass junge Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen bei der Eingliederung in die Arbeitswelt zu fördern sind.

Nach bisherigem Kenntnisstand wird es höchstwahrscheinlich eine Nachfolgeförderung des Bundes geben. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend teilt hierzu mit, dass das bis 31.12.13 befristete Einzelprojekt „JUGEND STÄRKEN“ (durch dieses Programm wird die Kompetenzagentur gefördert) von einem Nachfolgeprojekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ abgelöst wird. In dieser neuen Förderperiode können sich ausschließlich Kommunen für eine Beteiligung am Modellprogramm bewerben. Weiter gibt das Ministerium in seinen Eckpunkt vorab bekannt, dass bei dieser neuen Modellförderung das laufende Modell mit dem neuen Projekt verbunden und fortentwickelt werden soll. Nähere Einzelheiten sind noch nicht bekannt (u. a. Inkrafttreten des neuen Förderprogramms).

Die Verwaltung des Jugendamtes wird für das ESF-Modell „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ einen Förderantrag zu stellen, sobald dazu Näheres bekannt.

Die zur Überbrückung in 2014 notwendigen Mittel werden aus dem Etat des Jugendamtes finanziert. Für 2014 sind dies max. 90.000,00 €. Diese sind im Haushaltsplan für 2014 vorgesehen.

 (Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 90.000,00 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        keine