Betreff
EB77: Feststellung des Jahresabschlusses 2012 (Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Vorlage
771/025/2013
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Beschlussvorlage

1. Der Jahresabschluss des EB77 für das Wirtschaftsjahr 2012 wird gem. § 25 EBV (Eigenbetriebsverordnung Bayern) festgestellt und Entlastung wird erteilt.

 

2. Der von der Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nürnberg geprüfte Jahresabschluss 2012 weist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein negatives Jahresergebnis von
-2.464.715,53 EUR aus. Zusammen mit dem Verlustvortrag des Vorjahres i.H.v. -450.464,94 EUR und der Auflösung zweckgebundener Rücklagen aus Gebühren i.H.v. 2.420.556,01 EUR ergibt sich damit ein Bilanzverlust i.H.v. -494.624.46 EUR. Es wird beschlossen, dieses Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)

- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)

- Betriebssatzung für den EB77

 

Der Jahresabschluss 2012 des EB77 wurde von der Werkleitung gem. § 25 EBV im April 2013 aufgestellt. Er befindet sich in der beigefügten Anlage (den Mitgliedern des Werkausschusses und des Stadtrats direkt zugeleitet) und enthält:

- Jahresbilanz

- Gewinn- und Verlustrechnung

- Lagebericht

- Anhang: Erfolgsübersicht nach Geschäftsbereichen

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2012 erfolgte gem. Beschluss des Stadtrats durch die Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und wurde im April 2013 durchgeführt.


Es wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Betriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) der Stadt Erlangen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und Art. 107 GO Bay unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.

Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.

Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werksleitung des Eigenbetriebs sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Die örtliche Rechnungsprüfung wurde durch Amt 14 durchgeführt. Die Vorlage des Berichts erfolgt im Rechnungsprüfungsausschuss am 6. November 2013.

Der geprüfte Jahresabschluss 2012 soll gem. § 9 Abs. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 der Betriebssatzung vom Stadtrat in der Sitzung am 28. November 2013 festgestellt werden.

 

Wie bereits im Zwischenbericht zum Wirtschaftsjahr 2013 im Juli dargestellt, weist die Bilanz des EB 77 zum 31.12.2012 einen Verlustvortrag i.H.v. -494.624,46 € auf (Vorjahr -450.464,94 €). Die Ursachen hierfür sind:

·         Unzureichender/verzögerter Ausgleich für Mehrungen im Grünflächenunterhalt (Beschlüsse des Stadtrats und seiner Gremien wurden nur verzögert oder anteilig anerkannt).
Fortgeschriebenes Ergebnis der Sparte Stadtgrün 2002-2012: -639.296,99 €

·         Nur anteiliger Ausgleich für Extrem-Winter wie 2010 (500.000 € statt 1,2 Mio. €)
Fortgeschriebenes Ergebnis der Sparte Winterdienst 2002-2012: -1.296.497,98 €

Zusammen mit dem Überschuss der Nichtgebührenanteile der Stadtreinigung ergibt sich für die Abrechnung der durch den Globalzuschuss finanzierten Sparten des Betriebs ein fortgeschriebenes Defizit i.H.v. -999.249,19 €. Bilanziell kompensiert wird dieser Betrag noch durch Überschüsse im Bereich Werkstätten/Lager, sodass in Summe der oben genannte Verlustvortrag entsteht. Nach § 8 EBV ist dieser Verlustvortrag von der Stadt spätestens nach 5 Jahren auszugleichen (vgl. Vorlage „Finanzielle Situation des EB77“).

Die Auflösung der Rücklagen aus Gebührenüberdeckungen und neue Darstellung als Verbindlichkeiten wurde entsprechend den Vorgaben umgesetzt (vgl. Vorlage zum Jahresabschluss 2011).

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

- Feststellung des Jahresabschlusses

- Erteilung der Entlastung

- Entscheidung über die Ergebnisverwendung

 

3.   Prozesse und Strukturen

- Begutachtung im Rechnungsprüfungsausschuss am 06.11.2013
- Begutachtung im Werkausschuss für den EB77 am 12.11.2013
- Beschlussfassung / Feststellung im Stadtrat am 28.11.2013

 

4.   Ressourcen

s. Prüfbericht der Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 


Anlagen:        Der Prüfbericht der Dünkel Storg GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde den Mitgliedern des Werkausschusses direkt zugeleitet, die übrigen Mitglieder des Stadtrats erhalten ein Testatsexemplar (Testat und Kurzfassung des Jahresabschlusses).