Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK) in die Wege zu leiten. Dies beinhaltet die Beantragung der Förderung in Höhe von 65% im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative.
1. Ergebnis/Wirkungen
Der Erlanger
Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.05.2011 einstimmig beschlossen, dass die
Energiewende in Erlangen umgesetzt werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen ist
es notwendig den sogenannten „Energiedreisprung“
im privaten, im öffentlichen und im gewerblichen Bereich konsequent weiter zu
verfolgen: die Einsparung von Energie,
insbesondere im Gebäudebestand, die Steigerung
der Energieeffizienz technischer Geräte und Prozesse und der Ausbau von erneuerbaren Energien.
Das beschlossene
Ziel ist, den Strombedarf bis zum Jahr 2030 zur Hälfte mittels hocheffizienter
KWK-Anlagen und zur Hälfte auf Basis regenerativer Energien zu erzeugen. Die Wärmeversorgung
soll bis zum Jahr 2050 vollständig auf regenerative Energien umgestellt werden.
Zahlreiche Maßnahmen wurden in den letzten
Jahren bereits umgesetzt. Von städtischer Seite sind dies unter anderem die
Vernetzung der Akteure durch die Lenkungsgruppe EnergieeffizientER und die AG
Energieversorgung, die Vereinbarungen zur Erlanger Klimaallianz, die Förderung
des Umweltverbundes (ÖPNV, Radfahrer, Fußgänger), die Sanierung kommunaler
Gebäude und Schulen, die Konzeption einer Energie-Plus-Siedlung oder die
kostenlose Energieberatung für Bürgerinnen und Bürger.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Um weiterführend
die Reduzierung des Gesamtenergieverbrauchs und die Umsetzung verstärkter
Energieeffizienzmaßnahmen erreichen zu können, sind Anstrengungen aller Akteure
aus Verwaltung, Wirtschaft, Forschung und Bevölkerung notwendig.
Die Energiewende ist
ein langfristiger dynamischer Prozess, der kontinuierliche finanzielle
Investitionen erfordert. Verschiedene Förderprogramme auf Bundes- und
Länderebene ermöglichen einen minimierten Einsatz von Eigenmitteln und deren
optimale Ausnutzung. Die verschiedenen Förderprogramme decken unterschiedliche
Aspekte der o. g. Handlungsschritte ab. Für die Umsetzung der Energiewende
bieten sich somit verschiedene Herangehensweisen an, abhängig von den aktuell
vorhandenen Fördermöglichkeiten, den verfügbaren Eigenmitteln und dem
kommunalen Arbeitsstand.
Zur weiteren
Umsetzung des Stadtratsbeschlusses von 26.05.2011 ist eine koordinierte und
umfassende Strategie notwendig. Der im Beschluss geforderte
Energiewende-Masterplan schafft einen flexiblen Rahmen zur zielgerichteten
Koordination der Umsetzungsbausteine und dient als kommunale
Entscheidungshilfe. Darüber hinaus werden technische Lösungen mit sozialen
Fragestellungen verknüpft und ein Ausgangspunkt für Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit
geboten.
Geleistet werden kann
die Erstellung eines Energiewende-Masterplans in Form eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK).
Dabei handelt es sich um ein informelles Planungsinstrument, welches vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Rahmen der
nationalen Klimaschutzinitiative gefördert wird.
Der Stadtrat hat
bereits erste Beschlüsse für eine strategische Umsetzung der Energiewende
gefasst. Die Verwaltung wurde mit dem Stadtratsbeschluss vom 26.03.2013
beauftragt, Angebote für die Erstellung eines Energienutzungsplanes (ENP)
einzuholen und einen Antrag auf Bezuschussung beim Freistaat Bayern zu stellen.
Die Bezuschussung wird auf Nachfrage zum aktuellen Zeitpunkt nicht gewährt
werden, da die Stadt Erlangen bereits eine Zuweisung aus dem Förderprogramm für
die Studie „Klimaneutralität im Gebäudebestand in Erlangen bis 2050“ erhält.
Somit wäre der Tatbestand der Doppelförderung erfüllt. Es wird empfohlen die
Erarbeitung eines IKK vorzuziehen.
Ein IKK besteht aus einem technisch-analytischen und einem interaktiv-kommunikativen Teil. Es liegt eine inhaltliche Schnittmenge mit einem ENP vor, wodurch einige Fragestellungen bereits bearbeitet werden können und bei einer zukünftigen Umsetzung Kosten und Zeit gespart werden. Darüber hinaus umfasst ein IKK auch Handlungsfelder im sozialen Bereich sowie eine Kommunikationsstrategie. Der komplette Prozess der Konzepterstellung wird durch eine intensive Akteursbeteiligung begleitet. Ein IKK ermöglicht kommunikative Kampagnen, die einer Information der Bevölkerung dienen und einen positiven Imageeffekt für die Kommune und die beteiligten Akteure bieten.
Nach der Erstellung der Gesamtstrategie muss konsequenterweise eine Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen nach Zuständigkeit und Dringlichkeit erfolgen.
Die
Stadt Erlangen befindet sich in einem Arbeitsstand, in dem ein Integriertes
Klimaschutzkonzept den maximalen Nutzen erbringt. Bereits bestehende technische
Untersuchungen können fortgeschrieben, bisher zurückgestellte Handlungsbereiche
bearbeitet und alle Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt werden (siehe
Tabelle 1). Gleichzeitig kann durch ein IKK das Leitprinzip der Stadtverwaltung
„Demokratie durch Beteiligung“ im Bereich der Energiewende umgesetzt werden.
Weiterer Vorteile eines Klimaschutzkonzeptes sind Anschlussförderungen. Die Erstellung eines IKK ermöglicht die Förderung weiterer Bausteine und Maßnahmen z.B. im Bereich der Umsetzung oder von ergänzenden Spezialkonzepten.
Tabelle 1: Inhalt eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKK)
Inhalt IKK |
Arbeitstand in Erlangen |
|
Schritt 1: Energie- und CO2-Bilanz |
Grundlagen liegen von 2004 und 2009 vor. Diese müssen fortgeschrieben
werden. Das Konzept ermöglicht eine geförderte Fortschreibung. |
|
Schritt 2: Potentialanalyse |
technisch |
Einzelstudien liegen vor, welche zusammengeführt werden und ergänzt
werden müssen. Diese stellen die notwendige Daten- und Wissensgrundlage. |
sozial |
Wird benötigt. |
|
Schritt 3:
Akteursbeteiligung |
Partiell vorhanden, Erweiterung benötigt. |
|
Schritt 4: Maßnahmenkatalog
(MK) |
Ein MK liegt stadtintern und für technische Bereiche vor. Dieser muss
auf relevante Akteursgruppen und Handlungsbereiche erweitert werden. |
|
Schritt 5:
Controlling-Konzept |
Wird benötigt. |
|
Schritt 6: Konzept
Öffentlichkeitsarbeit |
Wird benötigt. |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Erstellung eines
Integrierten Klimaschutzkonzeptes wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im
Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative im Regelfall mit bis zu 65%
gefördert.
Für die Förderung muss dem Projektträger ein unverbindliches Angebot vorgelegt werden. Eine unverbindliche Kostenanfrage wurde von der Verwaltung in Auftrag gegeben. Sie beziffert die Kosten eines IKK für Erlangen mit 91.987,- €. Die Förderung kann nur beantrag werden, wenn die benötigten Eigenmittel vorhanden sind.
Finanziert wird das IKK durch die Budgetrücklage des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen, vorbehaltlich der Zustimmung des UVPA zur Verwendung der Budgetrücklage 2013 des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen.
Die Antragstellung für die Förderung eines IKK beim Projektträger Jülich ist vom 01. Januar 2014 bis zum 30. April 2014 möglich. Nach Sichtung der Antragsunterlagen wird über die Gewährung der Förderung entschieden. Die Förderung von 65% ist Voraussetzung für die Finanzierbarkeit des IKK.
Mit einer Förderzusage ist die Einholung von Angeboten gestattet. Für die Projektlaufzeit wird ca. ein Jahr veranschlagt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€
91.987,- |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€
59.790,- |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst 310090/KTr 56110031/Sk 527141 vorbehaltlich der Zustimmung des UVPA zur Verwendung der Budgetrücklage 2013 von Amt 31
sind nicht vorhanden
Anlagen: