- Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen.
- Der Fraktionsantrag der SPD Fraktion 141/2013 ist damit abschließend bearbeitet.
1 Ausgangslage
Das Hauptaugenmerk bei der Entwicklung der Kindertagesbetreuung lag in den vergangenen Jahren vor allem auf dem quantitativen Aspekt. Darüber, dass nun verstärkt die Qualität in den Blick zu nehmen ist, besteht weitgehend Konsens.
Die Thematik der Öffnungszeiten stellt nur einen Teil der
Qualitätsdiskussion dar.
Höchstdauer der Betreuung,
Flexibilisierung der
Betreuungszeiten,
Eingewöhnung oder Betreuung in Nachtzeiten müssen sich am Kindeswohl
orientieren. Dabei gilt, je länger und flexibler die Betreuung bzw. je
unsicherer die Eltern-Kind-Bindung, umso größer die Anforderungen an die Qualität
der Betreuung. Flexible Betreuung erfordert in besonderem Maße das Vorhandensein
einer dem Kind vertrauten Betreuungsperson bei möglichst wenig Betreuerwechseln.
Eine Betreuung über Nacht ist wegen des bei Müdigkeit besonders
aktivierten Bindungsverhaltens am ehesten in einem sehr familienähnlichen
Setting mit dem Kindeswohl vereinbar. Besonders wichtig ist dabei, dass eine dem Kind gut vertraute Betreuungsperson sowohl vor dem
Schlafengehen als auch während der Schlafzeit und beim Aufwachen anwesend ist,
dass die Kinder den Ort der Betreuung gut kennen und dort bereits gut
eingewöhnt sind (vgl. Deutsches Institut
für Jugendhilfe und Familienrecht, 2013). Inwieweit dies möglicherweise mit den Arbeitszeiten der Erzieher/innen
kollidiert, wäre im Einzelfall zu prüfen.
Die Beziehungs- und Interaktionsqualität zwischen Kind und Betreuer/innen sowie deren Qualifikation sind zusammen mit dem Anstellungsschlüssel und der verbleibenden Zeit für die pädagogische Arbeit am Kind (Stichwort Leitungsassistenz) bedeutsame Qualitätskriterien einer Kindertageseinrichtung.
Die Qualität in Kindertageseinrichtungen sollte per se ein bestimmendes Element in der frühkindlichen Bildung sein. Sie ist umso wichtiger, je mehr die Forderungen nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Fachkräftemangel und der Ruf nach flexiblen Arbeitszeiten die Diskussion bestimmen. Seitens des Jugendamtes wird diese Diskussion abteilungsübergreifend mit einer Vielzahl an Diskurspartnern geführt. Dieser Prozess braucht einen langen Atem, ist noch nicht abgeschlossen, bedarf eines Konsenses über den Wert von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft und auch des Einsatzes finanzieller Mittel.
1 Ergebnisse des achten Familienberichts der Bundesregierung
Im Frühjahr 2013
wurde der achte Familienbericht der Bundesregierung vorgestellt. Er befasst
sich im Schwerpunkt mit dem Thema Zeit für Familie. Familien wollen in der
Regel Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren und stehen deshalb im
Alltag vielfältigen Herausforderungen gegenüber, die zu Zeitknappheit und
Zeitkonflikten führen können - mit nachhaltigen Wirkungen
auf Wohlbefinden und Lebensqualität von Familien sowie mit gesellschaftlichen und
volkswirtschaftlichen Konsequenzen. Für
die hier vorliegende Thematik sind insbesondere folgende Ergebnisse des
Berichts relevant:
- Die
Herausforderungen zur zeitlichen Koordination, denen sich Familien
gegenüber sehen, sind in den vergangen Jahren deutlich angewachsen – viele
Familien erleben diese Herausforderungen zunehmend als Belastung.
- Gefragt nach ihren Wünschen bekundete die Mehrzahl der Familien den Wunsch nach mehr gemeinsamer „Familienzeit“ und nach Unterstützung diese zu realisieren.
2 Ergebnis der Familienbefragung in Erlangen
Im Rahmen der durchgeführten Familienbefragung erhob das Jugendamt u. a. auch die Bedürfnisse der Eltern zu den Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen. Auch hier spielt der Zeitfaktor eine Rolle.
Es ist zu beobachten, dass die Zufriedenheit mit den Öffnungszeiten im Vergleich zur Befragung im Jahr 2007 leicht zurückgegangen ist. Während 2007 noch 22,4% der Befragten angaben, die angebotenen Öffnungszeiten entsprächen nicht ihren Bedürfnissen, stieg deren Anteil im Jahr 2012 auf 25,8%.
Befragt nach den benötigten Anfangs- und Endzeiten der Kinderbetreuung konnte ermittelt werden, dass eine Betreuungsmöglichkeit, die ab 7:00 Uhr verfügbar ist, die Bedürfnisse von ca. 97% aller Befragen decken würde; am Abend würde eine Betreuungsmöglichkeit bis 18:00 Uhr den Bedarf von ca. 98% der Befragten abdecken. In Bezug auf die Öffnungszeiten konnte kein signifikanter Unterschied in den Bedürfnislagen von Zwei-Eltern-Familien und Alleinerziehenden festgestellt werden.
Aufgrund der
Elternbefragung hat das Jugendamt zum Stellenplan 2014 6,5 Stellen angemeldet
um längere Öffnungszeiten, nämlich von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis
18:00 Uhr zu ermöglichen (bisher Mo – Do 17:00Uhr; Freitag 16:30 Uhr). Damit
könnten in allen städtischen Kindergärten und Krippen Öffnungszeiten bis 18:00
Uhr angeboten werden. Horte wurden rechnerisch nicht berücksichtigt, da hier
bereits verlängerte Öffnungszeiten teilweise schon bestehen.
Bei einer Reduzierung auf vier Stellen könnten in allen Kindergärten,
allen Krippen (keine Kinderhäuser, keine Horte) jeweils für 30 % der Kinder (7
Kinder pro Kindergartengruppe, 4 Kinder pro Krippengruppe) bis 18:00 Uhr
betreut werden. Sollte sich zeigen, dass gerade in größeren Einrichtungen die
Anfragen höher sind als die Aufnahmekapazitäten, könnte versucht werden, falls
in einem Stadtteil kein Bedarf wäre, umzuschichten.
Die geforderten Stellen sind – ebenso wie die Stellen für
die Entlastung der Leitungen von Verwaltungsaufgaben (Leitungsassistenz) - nicht in der Positivliste zum Stellenplanverfahren
enthalten.
3 Rechtliche Rahmenbedingungen zu überlangen Öffnungszeiten und Betriebskostenförderung
Auch die bayerische Staatsregierung hat mit der Novelle des BayKiBiG auf die Bedarfe von Eltern reagiert. Danach können Einrichtungen, die eine regelmäßige, wöchentliche Öffnungszeiten von mindestens 45 Stunden aufweisen, zum Zwecke einer zusätzlichen Anstellung von qualifiziertem Personal, mit einer zusätzlichen Förderung durch den Freistaat rechnen. Die Höhe dieser Förderung ist derzeit noch nicht bekannt. Nach Auskunft des StMAS geht das BayKiBiG von einer förderfähigen Öffnungsszeit von 06.00 – 20.00 Uhr aus. Das BayKiBiG legt als Maßstab für die Förderung den Bildung, Erziehung und Betreuungsaspekt zu Grunde.
3.1 Aktuelle
Planungen in Erlangen
3.1.1 Sachstand zur neuen Krippe Isarstraße (städtische Einrichtungen)
Am 01.10.2013 eröffnete die städtische Krippe im Stadtteilhaus ISAR 12 mit insgesamt 24 Plätzen. Sie bietet als erste Einrichtung eine Öffnungszeit von 7:00 Uhr bis 20:00Uhr.
Die längste Buchung, die nachgefragt wurde, ist 17:30 Uhr. Auch bei den bis jetzt auf der Warteliste stehenden Familien ist keine Familie dabei, die längere Buchungszeiten benötigt. Um das Konzept für die überlangen Öffnungszeiten auszuprobieren, werden bis März 2014 zwei Plätze für Familien freigehalten, die eine längere Betreuungszeit benötigen.
Für die städtische Krippe im Stadtteilhaus ISAR 12 wurden
folgende Werbemaßnahmen durchgeführt:
Vor dem Informationsabend am 18.06.2013, wurden Flyer in allen städtischen
Einrichtungen und im Bereich Anger ausgeteilt (Haushalte, Ärzte …). In den
Erlanger Nachrichten wurde der Informationsabend mit dem Hinweis auf die
überlangen Öffnungszeiten der Kinderkrippe angekündigt. Zudem wurde wegen der
verlängerten Öffnungszeiten die Krippe vorzeitig in die Krippenflyer
aufgenommen. Des Weiteren wurde im Sommer die Krippe mit dem Hinweis auf
überlange Öffnungszeiten im Intranet der Stadt Erlangen publiziert. Bei den
Gesprächen mit Arbeitgebern i. R. des IBA-Projektes wurden die teilnehmende
Firmen (Gebäudereinigung, Großbäckerei, Pflegeeinrichtung) sowie die GGFA über
das neue Angebot informiert. Auch die Flüchtlingsbetreuer wurden über das
Angebot in Kenntnis gesetzt (im Moment sind zwei Plätze pro Gruppe mit Kindern
von Asylbewerbern belegt).
3.1.2 Freie Träger
Die Kinderkrippe Büchenbach Bezirksklinikum der AWO Erlangen – Höchstadt e.V. mit 50 Plätzen wird voraussichtlich im Februar 2014 in Betrieb gehen. Die Hälfte der Plätze soll den Kindern des Klinikpersonals zur Verfügung stehen, die andere Hälfte ist öffentlich. Für die Kinderkrippe werden Öffnungszeiten von 06:00 bis 20:00 Uhr geplant. Die verlängerten Öffnungszeiten stehen bei Bedarf auch den öffentlichen Plätzen zur Verfügung. (aktuelle Konzeption sowie Telefonat mit der AWO vom 30.09.2013).
Die neu in Betrieb gegangene Kinderkrippe des Universitätsklinikums in der Trägerschaft der Johanniter in der Palmsanlage bietet Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr; bei Bedarf sind auch hier längere Öffnungszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr möglich.
3.2
Öffnungszeiten im Vergleich zu anderen
Städten
Eine aktuelle Nachfrage beim Jugendamt der Stadt Nürnberg
ergab, dass in den kommunalen Kindergärten Öffnungszeiten bis 17:00 Uhr (Hort
bis 17:30 Uhr) angeboten werden. Die längsten Öffnungszeiten bei
Kindertageseinrichtung freier Träger bietet der Träger Schaukel
Kinderbetreuungseinrichtung e.V. an, der zwei Kindertageseinrichtungen
betreibt, die jeweils eng mit dem Klinikum Nord und dem Klinikum Süd
kooperieren. Hier werden Öffnungszeiten von 6:00 bis 20:00 Uhr angeboten. Die
Einrichtungen stehen allen Nürnberger Kindern offen.
Eine aktuelle Internetrecherche zeigt, dass es in Schwerin einen Kindergarten gibt, der eine 24-Stunden-Betreuung an 365 Tagen im Jahr anbietet. Die Kindertageseinrichtung arbeitet eng mit den HELIOS Kliniken als Kooperationspartner zusammen. Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes ist der Nachweis über Schichtarbeit beider Eltern.
4 Ergebnisse von IBA (Integriertes Beratungsangebot für Alleinerziehende)
IBA - Integriertes
Beratungsangebot für Alleinerziehende – war ein Projekt der
GGFA, das aus Bundesmitteln gefördert wurde. Das Jugendamt war einer der Teilnehmer an dem Projekt. Im
Mittelpunkt stand die berufliche Integration Alleinerziehender durch
Unterstützung bei evtl. bestehenden Vermittlungshindernissen sowie Beratung bei
finanziellen und rechtlichen Problemen, bei Erziehungsfragen sowie bei der
Organisation der Kinderbetreuung. Ziel war u. a. die Verbesserung der Arbeitszeitgestaltung unter dem Aspekt der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende. Außerdem wurden
Arbeitgeber befragt, welche Service- und Unterstützungsangebote ihnen die
Einstellung Alleinerziehenden erleichtern würden.
In der zweijährigen
Projektphase spielte das Thema Randzeitenbetreuung immer wieder eine große
Rolle. Im Mittelpunkt stand dabei, wie groß der Bedarf an einer Kinderbetreuung
außerhalb der Regelzeiten von Kindertageseinrichtungen ist, welche Zeitfenster
ggf. gebraucht würden und ob ggf. solche fehlende Plätze eine
Beschäftigungsaufnahme verhindern. Die Rückmeldungen der Fallmanager der GGFA
deckten sich dabei weitgehend mit
den Ergebnissen aus der
Familienbefragung.
Parallel wurde das
Gespräch mit Arbeitgebern gesucht. Der Schwerpunkt lag hierbei auf Arbeitgebern,
die Arbeitsplätze für Menschen im unteren Lohnsektor anbieten. Arbeitgeber aus
den Bereichen Gebäudereinigung, Bäckereigewerbe und Pflegeeinrichtung nahmen interessiert
an diesen Gesprächen teil. Es gelang gut ins Gespräch zu kommen und die verschiedenen
Sichtweisen und Anforderungen auszutauschen. Den Arbeitgebern wurden die
aktuelle Angebotspalette der Jugendhilfe in Bezug auf Kinderbetreuung und
Unterstützung durch das Jugendamt aufgezeigt sowie die Anliegen der Arbeitgeber diskutiert.
Bei den Gesprächen
mit den Arbeitgebern wurde deutlich, dass der Einpendelbereich der
Arbeitnehmerinnen bis zu 40 km einfach beträgt und hier sofort die Frage
auftaucht, wo werden die Kinder sozialisiert und betreut – in Erlangen (dem
Arbeitsplatz) oder am Wohnort? Hinzu
kommt teilweise ein Arbeitsrhythmus, der immer wieder, z. T. unregelmäßig,
Arbeitszeiten am Wochenende erfordert. Auch Satellitenarbeitsplätze, also in
der Fläche, oft auf verschiedene Landkreise und Städten verteilt, machen eine
zentrale Kindertagesbetreuung für solche Unternehmen uninteressant. Die
unterschiedliche Zuständigkeit von Jugendämtern verkompliziert die
Problemlösungen zusätzlich.
Eine mögliche Kooperation mehrerer
Unternehmen mit dem Ziel, selber eine Kindertagesbetreuung zu organisieren und
anzubieten, können sich die teilnehmenden Unternehmen nicht vorstellen. Die logistischen
Herausforderungen, neben dem Personaleinsatz auch noch die
Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder in Einklang zu bringen, erscheinen den
Arbeitgebern als zu große Belastung. Auch können sich die beteiligten
Unternehmen aktuell nicht vorstellen, das volle Arbeitgeberrisiko mit Urlaubs-
und Krankheitsvertretung zu tragen. Überlegungen, eigenes Personal zusätzlich
als Tagespflegepersonen zu qualifizieren, mit dem Ziel der gegenseitigen
Kinderbetreuung, stießen auf grundsätzliches Interesse.
Das Jugendamt hat diesbezüglich über das
ESF-Projekt der Bundesregierung informiert, wonach Tagespflegepersonen bei
privatwirtschaftlichen Arbeitgebern angestellt und (befristet) durch den Bund
bezuschusst werden können. Es kristallisiert sich jedoch heraus, dass das
erwartete Engagement von Unternehmern als Träger bundesweit hinter den erhoffen
Erwartungen zurück bleibt. Hier braucht es noch weitere Schritte, um diese Form
der Kindertagesbetreuung realisieren zu können.
Alternative Lösungen können nur gemeinsam mit
den Firmen entwickelt werden, wobei hier die Bedürfnisse von Kindern, Familien
und Arbeitgebern z. T. heftig konkurrieren. In Zusammenarbeit mit der
städtischen Wirtschaftsförderung wird aktuell daran gearbeitet, den Kontakt zu weiteren Unternehmen,
insbesondere dem Bereich Handel auf zu bauen mit dem Ziel, Kinderbetreuung in
gemeinsamer Verantwortung zu entwickeln und um zu setzen, zum Wohle der Kinder/
Eltern und der Unternehmen.
5 Ausblick
·
Die Diskussion erfolgt derzeit vor Allem aus der
Sicht der Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes – Aufgabe des Jugendamtes ist es,
die Belange des Kindes in den Mittelpunkt zu setzen. Die Risiken des
Themenkreises Kinder/Beruf/Familie werden zunehmend individualisiert – das
Jugendamt ist jedoch überzeugt, dass hier gesellschaftliche Antworten von Nöten
sind.
·
Erwartungen, Randzeiten, also Zeiten vor bzw.
nach den Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen könnten flächendeckend
durch die Kindertagespflege abgedeckt werden, sind nicht realistisch. Die
Kindertagespflegepersonen sind, auch aufgrund ihrer eigenen familiären
Rahmenbedingungen, in der Regel nicht in der Lage dies zu leisten.
·
Die gesetzlichen Vorgaben bei der Regelung der
Kostenübernahmen sind nicht für alle Betreuungskonstellationen eindeutig
geregelt. Hier braucht es einen großzügigeren Interpretationsrahmen bis hin zu
freiwilligen Leistungen außerhalb des BayBiKiG.
·
Das Jugendamt wird die Bedarfs- und Nachfragesituation
weiterhin sehr genau beobachten und in den Grenzen des Kindeswohls
bedarfsgerechte Angebote entwickeln.
·
Das Jugendamt wird besonders bei flexiblen
Betreuungsformen darauf achten, dass die Betreuung dem Wohl des Kinds
förderlich und aus entwicklungspsychologischer und pädagogischer Sicht sinnvoll
ist. Der Rechtsanspruch auf Förderung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII gilt
nicht für jegliche, zeitlich noch so ausgeweiteten oder flexibilisierten
Betreuungswünsche.
·
Das Jugendamt wird in Einzelfällen kreativ
gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungen suchen (siehe auch JHA – Beschluss
vom 17.01. 2013 zu Regelungen außerhalb des BayKiBiG).
Investitionskosten: |
noch
nicht bezifferbar |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
noch
nicht bezifferbar |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: