Betreff
Qualitativer Ausbau der Kinderbetruung hier: SPD Fraktionsantrag Nr. 141/2013 vom 10.09.2013
Vorlage
51/137/2013
Aktenzeichen
IV/51/KSY - T-2845
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Fraktionsantrag der SPD Fraktion 141/2013 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1             Ausgangslage

Das Hauptaugenmerk bei der Entwicklung der Kindertagesbetreuung lag in den vergangenen Jahren vor allem auf dem quantitativen Aspekt. Darüber, dass nun verstärkt die Qualität in den Blick zu nehmen ist, besteht weitgehend Konsens.

 

Die Thematik der Öffnungszeiten stellt nur einen Teil der Qualitätsdiskussion dar. Höchstdauer der Betreuung, Flexibilisierung der Betreuungszeiten, Eingewöhnung oder Betreuung in Nachtzeiten müssen sich am Kindeswohl orientieren. Dabei gilt, je länger und flexibler die Betreuung bzw. je unsicherer die Eltern-Kind-Bindung, umso größer die Anforderungen an die Qualität der Betreuung. Flexible Betreuung erfordert in besonderem Maße das Vorhandensein einer dem Kind vertrauten Betreuungsperson bei möglichst wenig Betreuerwechseln. Eine Betreuung über Nacht ist wegen des bei Müdigkeit besonders aktivierten Bindungsverhaltens am ehesten in einem sehr familienähnlichen Setting mit dem Kindeswohl vereinbar. Besonders wichtig ist dabei, dass eine dem Kind gut vertraute Betreuungsperson sowohl vor dem Schlafengehen als auch während der Schlafzeit und beim Aufwachen anwesend ist, dass die Kinder den Ort der Betreuung gut kennen und dort bereits gut eingewöhnt sind (vgl. Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, 2013). Inwieweit dies möglicherweise mit den Arbeitszeiten der Erzieher/innen kollidiert, wäre im Einzelfall zu prüfen.

 

Die Beziehungs- und Interaktionsqualität zwischen Kind und Betreuer/innen sowie deren Qualifikation sind zusammen mit dem Anstellungsschlüssel und der verbleibenden Zeit für die pädagogische Arbeit am Kind (Stichwort Leitungsassistenz) bedeutsame Qualitätskriterien einer Kindertageseinrichtung.

 

Die Qualität in Kindertageseinrichtungen sollte per se ein bestimmendes Element in der frühkindlichen Bildung sein. Sie ist umso wichtiger, je mehr die Forderungen nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Fachkräftemangel und der Ruf nach flexiblen Arbeitszeiten die Diskussion bestimmen. Seitens des Jugendamtes wird diese Diskussion abteilungsübergreifend mit einer Vielzahl an Diskurspartnern geführt. Dieser Prozess braucht einen langen Atem, ist noch nicht abgeschlossen, bedarf eines Konsenses über den Wert von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft und auch des Einsatzes finanzieller Mittel.

 

1     Ergebnisse des achten Familienberichts der Bundesregierung

Im Frühjahr 2013 wurde der achte Familienbericht der Bundesregierung vorgestellt. Er befasst sich im Schwerpunkt mit dem Thema Zeit für Familie. Familien wollen in der Regel Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren und stehen deshalb im Alltag vielfältigen Herausforderungen gegenüber, die zu Zeitknappheit und Zeitkonflikten führen können - mit nachhaltigen Wirkungen auf Wohlbefinden und Lebensqualität von Familien sowie mit gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen KonsequenzenFür die hier vorliegende Thematik sind insbesondere folgende Ergebnisse des Berichts relevant:

 

  • Die Herausforderungen zur zeitlichen Koordination, denen sich Familien gegenüber sehen, sind in den vergangen Jahren deutlich angewachsen – viele Familien erleben diese Herausforderungen zunehmend als Belastung.
  • Gefragt nach ihren Wünschen bekundete die Mehrzahl der Familien den Wunsch nach  mehr gemeinsamer „Familienzeit“ und nach Unterstützung diese zu realisieren.

2     Ergebnis der Familienbefragung in Erlangen

Im Rahmen der durchgeführten Familienbefragung erhob das Jugendamt u. a. auch die Bedürfnisse der Eltern zu den Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen. Auch hier spielt der Zeitfaktor eine Rolle.

Es ist zu beobachten, dass die Zufriedenheit mit den Öffnungszeiten im Vergleich zur Befragung im Jahr 2007 leicht zurückgegangen ist. Während 2007 noch  22,4% der Befragten angaben, die angebotenen Öffnungszeiten entsprächen nicht ihren Bedürfnissen, stieg deren Anteil im Jahr 2012 auf 25,8%.

 

Befragt nach den benötigten Anfangs- und Endzeiten der Kinderbetreuung konnte ermittelt werden, dass eine Betreuungsmöglichkeit, die ab 7:00 Uhr verfügbar ist, die Bedürfnisse von ca. 97% aller Befragen decken würde; am Abend würde eine Betreuungsmöglichkeit bis 18:00 Uhr den Bedarf von ca. 98% der Befragten abdecken. In Bezug auf die Öffnungszeiten konnte kein signifikanter Unterschied in den Bedürfnislagen von Zwei-Eltern-Familien und Alleinerziehenden festgestellt werden.

 

Aufgrund der Elternbefragung hat das Jugendamt zum Stellenplan 2014 6,5 Stellen angemeldet um längere Öffnungszeiten, nämlich von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu ermöglichen (bisher Mo – Do 17:00Uhr; Freitag 16:30 Uhr). Damit könnten in allen städtischen Kindergärten und Krippen Öffnungszeiten bis 18:00 Uhr angeboten werden. Horte wurden rechnerisch nicht berücksichtigt, da hier bereits verlängerte Öffnungszeiten teilweise schon bestehen.

 

Bei einer Reduzierung auf vier Stellen könnten in allen Kindergärten, allen Krippen (keine Kinderhäuser, keine Horte) jeweils für 30 % der Kinder (7 Kinder pro Kindergartengruppe, 4 Kinder pro Krippengruppe) bis 18:00 Uhr betreut werden. Sollte sich zeigen, dass gerade in größeren Einrichtungen die Anfragen höher sind als die Aufnahmekapazitäten, könnte versucht werden, falls in einem Stadtteil kein Bedarf wäre, umzuschichten.

 

Die geforderten Stellen sind – ebenso wie die Stellen für die Entlastung der Leitungen von Verwaltungsaufgaben (Leitungsassistenz)  - nicht in der Positivliste zum Stellenplanverfahren enthalten.

 

3     Rechtliche Rahmenbedingungen zu überlangen Öffnungszeiten und Betriebskostenförderung

Auch die bayerische Staatsregierung hat mit der Novelle des BayKiBiG auf die Bedarfe von Eltern reagiert. Danach können Einrichtungen, die eine regelmäßige, wöchentliche Öffnungszeiten von mindestens 45 Stunden aufweisen, zum Zwecke einer zusätzlichen Anstellung von qualifiziertem Personal, mit einer zusätzlichen Förderung durch den Freistaat rechnen. Die Höhe dieser Förderung ist derzeit noch nicht bekannt. Nach Auskunft des StMAS geht das BayKiBiG von einer förderfähigen Öffnungsszeit von 06.00 – 20.00 Uhr aus. Das BayKiBiG legt als Maßstab für die Förderung den Bildung, Erziehung und Betreuungsaspekt zu Grunde.

3.1   Aktuelle Planungen in Erlangen

3.1.1    Sachstand zur neuen Krippe Isarstraße (städtische Einrichtungen)

Am 01.10.2013 eröffnete die städtische Krippe im Stadtteilhaus ISAR 12 mit insgesamt 24 Plätzen. Sie bietet als erste Einrichtung eine Öffnungszeit von 7:00 Uhr bis 20:00Uhr.

Die längste Buchung, die nachgefragt wurde, ist 17:30 Uhr. Auch bei den bis jetzt auf der Warteliste stehenden Familien ist keine Familie dabei, die längere Buchungszeiten benötigt. Um das Konzept für die überlangen Öffnungszeiten auszuprobieren, werden bis März 2014 zwei Plätze für Familien freigehalten, die eine längere Betreuungszeit benötigen.

Für die städtische Krippe im Stadtteilhaus ISAR 12 wurden folgende Werbemaßnahmen durchgeführt:
Vor dem Informationsabend am 18.06.2013, wurden Flyer in allen städtischen Einrichtungen und im Bereich Anger ausgeteilt (Haushalte, Ärzte …). In den Erlanger Nachrichten wurde der Informationsabend mit dem Hinweis auf die überlangen Öffnungszeiten der Kinderkrippe angekündigt. Zudem wurde wegen der verlängerten Öffnungszeiten die Krippe vorzeitig in die Krippenflyer aufgenommen. Des Weiteren wurde im Sommer die Krippe mit dem Hinweis auf überlange Öffnungszeiten im Intranet der Stadt Erlangen publiziert. Bei den Gesprächen mit Arbeitgebern i. R. des IBA-Projektes wurden die teilnehmende Firmen (Gebäudereinigung, Großbäckerei, Pflegeeinrichtung) sowie die GGFA über das neue Angebot informiert. Auch die Flüchtlingsbetreuer wurden über das Angebot in Kenntnis gesetzt (im Moment sind zwei Plätze pro Gruppe mit Kindern von Asylbewerbern belegt).

3.1.2    Freie Träger

Die Kinderkrippe Büchenbach Bezirksklinikum der AWO Erlangen – Höchstadt e.V. mit 50 Plätzen wird voraussichtlich im Februar 2014 in Betrieb gehen. Die Hälfte der Plätze soll den Kindern des Klinikpersonals zur Verfügung stehen, die andere Hälfte ist öffentlich. Für die Kinderkrippe werden Öffnungszeiten von 06:00 bis 20:00 Uhr geplant. Die verlängerten Öffnungszeiten stehen bei Bedarf auch den öffentlichen Plätzen zur Verfügung. (aktuelle Konzeption sowie Telefonat mit der AWO vom 30.09.2013).

 

Die neu in Betrieb gegangene Kinderkrippe des Universitätsklinikums in der Trägerschaft der Johanniter in der Palmsanlage bietet Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr; bei Bedarf sind auch hier längere Öffnungszeiten von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr möglich.

3.2   Öffnungszeiten im Vergleich zu anderen Städten

Eine aktuelle Nachfrage beim Jugendamt der Stadt Nürnberg ergab, dass in den kommunalen Kindergärten Öffnungszeiten bis 17:00 Uhr (Hort bis 17:30 Uhr) angeboten werden. Die längsten Öffnungszeiten bei Kindertageseinrichtung freier Träger bietet der Träger Schaukel Kinderbetreuungseinrichtung e.V. an, der zwei Kindertageseinrichtungen betreibt, die jeweils eng mit dem Klinikum Nord und dem Klinikum Süd kooperieren. Hier werden Öffnungszeiten von 6:00 bis 20:00 Uhr angeboten. Die Einrichtungen stehen allen Nürnberger Kindern offen.

Eine aktuelle Internetrecherche zeigt, dass es in Schwerin einen Kindergarten gibt, der eine 24-Stunden-Betreuung an 365 Tagen im Jahr anbietet. Die Kindertageseinrichtung arbeitet eng mit den HELIOS Kliniken als Kooperationspartner zusammen. Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes ist der Nachweis über Schichtarbeit beider Eltern.

4     Ergebnisse von IBA (Integriertes Beratungsangebot für Alleinerziehende)

IBA - Integriertes Beratungsangebot für Alleinerziehende – war ein Projekt der GGFA, das aus Bundesmitteln gefördert wurde. Das Jugendamt war einer der Teilnehmer an dem Projekt. Im Mittelpunkt stand die berufliche Integration Alleinerziehender durch Unterstützung bei evtl. bestehenden Vermittlungshindernissen sowie Beratung bei finanziellen und rechtlichen Problemen, bei Erziehungsfragen sowie bei der Organisation der Kinderbetreuung. Ziel war u. a. die Verbesserung der Arbeitszeitgestaltung unter dem Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Alleinerziehende. Außerdem wurden Arbeitgeber befragt, welche Service- und Unterstützungsangebote ihnen die Einstellung Alleinerziehenden erleichtern würden.

 

In der zweijährigen Projektphase spielte das Thema Randzeitenbetreuung immer wieder eine große Rolle. Im Mittelpunkt stand dabei, wie groß der Bedarf an einer Kinderbetreuung außerhalb der Regelzeiten von Kindertageseinrichtungen ist, welche Zeitfenster ggf. gebraucht würden und ob ggf. solche feh­lende Plätze eine Beschäftigungsaufnahme verhindern. Die Rückmeldungen der Fallmanager der GGFA deckten sich dabei  weitgehend mit den  Ergebnissen aus der Familienbefragung.

 

Parallel wurde das Gespräch mit Arbeitgebern gesucht. Der Schwerpunkt lag hierbei auf Arbeitge­bern, die Arbeitsplätze für Menschen im unteren Lohnsektor anbieten. Arbeitgeber aus den Bereichen Gebäudereinigung, Bäckereigewerbe und Pflegeeinrichtung nahmen in­teressiert an diesen Gesprächen teil. Es gelang gut ins Gespräch zu kommen und die verschiedenen Sichtweisen und Anforderungen auszutauschen. Den Arbeitgebern wurden die aktuelle Angebotspalette der Jugendhilfe in Bezug auf Kinderbetreuung und Unterstützung durch das Jugendamt aufgezeigt sowie  die Anliegen der Arbeitgeber diskutiert.

 

Bei den Gesprächen mit den Arbeitgebern wurde deutlich, dass der Einpendelbereich der Arbeitnehmerinnen bis zu 40 km einfach beträgt und hier sofort die Frage auftaucht, wo werden die Kinder sozialisiert und betreut – in Erlangen (dem Arbeitsplatz)  oder am Wohnort? Hinzu kommt teilweise ein Arbeitsrhythmus, der immer wieder, z. T. unregelmäßig, Arbeitszeiten am Wochenende erfordert. Auch Satellitenarbeitsplätze, also in der Fläche, oft auf verschiedene Landkreise und Städten verteilt, machen eine zentrale Kindertagesbe­treuung für solche Unternehmen uninteressant. Die unterschiedliche Zuständigkeit von Jugendämtern verkompliziert die Problemlösungen zusätzlich.

Eine mögliche Kooperation mehrerer Unternehmen mit dem Ziel, selber eine Kindertagesbetreuung zu organisieren und anzubieten, können sich die teilnehmenden Unternehmen  nicht vorstellen. Die logistischen Herausforderungen, neben dem Personaleinsatz auch noch die Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder in Einklang zu bringen, erscheinen den Arbeitgebern als zu große Belastung. Auch können sich die beteiligten Unternehmen aktuell nicht vorstellen, das volle Arbeitgeberrisiko mit Urlaubs- und Krankheitsvertretung zu tragen. Überlegungen, eigenes Personal zusätzlich als Tagespflegepersonen zu qualifizieren, mit dem Ziel der gegenseitigen Kinderbetreuung, stießen auf grundsätzliches Interesse.

Das Jugendamt hat diesbezüglich über das ESF-Projekt der Bundesregierung informiert, wonach Tagespflegepersonen bei privatwirtschaftlichen Arbeitgebern angestellt und (befristet) durch den Bund bezuschusst werden können. Es kristallisiert sich jedoch heraus, dass das erwartete Engagement von Unternehmern als Träger bundesweit hinter den erhoffen Erwartungen zurück bleibt. Hier braucht es noch weitere Schritte, um diese Form der Kindertagesbetreuung realisieren zu können.

Alternative Lösungen können nur gemeinsam mit den Firmen entwickelt werden, wobei hier die Bedürfnisse von Kindern, Familien und Arbeitgebern z. T. heftig konkurrieren. In Zusammenarbeit mit der städtischen Wirtschaftsförderung wird aktuell daran gearbeitet,  den Kontakt zu weiteren Unternehmen, insbesondere dem Bereich Handel auf zu bauen mit dem Ziel, Kinderbetreuung in gemeinsamer Verantwortung zu entwickeln und um zu setzen, zum Wohle der Kinder/ Eltern und der Unternehmen.

 

5     Ausblick

·         Die Diskussion erfolgt derzeit vor Allem aus der Sicht der Notwendigkeiten des Arbeitsmarktes – Aufgabe des Jugendamtes ist es, die Belange des Kindes in den Mittelpunkt zu setzen. Die Risiken des Themenkreises Kinder/Beruf/Familie werden zunehmend individualisiert – das Jugendamt ist jedoch überzeugt, dass hier gesellschaftliche Antworten von Nöten sind.

·         Erwartungen, Randzeiten, also Zeiten vor bzw. nach den Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen könnten flächendeckend durch die Kindertagespflege abgedeckt werden, sind nicht realistisch. Die Kindertagespflegepersonen sind, auch aufgrund ihrer eigenen familiären Rahmenbedingungen, in der Regel nicht in der Lage dies zu leisten.

·         Die gesetzlichen Vorgaben bei der Regelung der Kostenübernahmen sind nicht für alle Betreuungskonstellationen eindeutig geregelt. Hier braucht es einen großzügigeren Interpretationsrahmen bis hin zu freiwilligen Leistungen außerhalb des BayBiKiG.

·         Das Jugendamt wird die Bedarfs- und Nachfragesituation weiterhin sehr genau beobachten und in den Grenzen des Kindeswohls bedarfsgerechte Angebote entwickeln. 

·         Das Jugendamt wird besonders bei flexiblen Betreuungsformen darauf achten, dass die Betreuung dem Wohl des Kinds förderlich und aus entwicklungspsychologischer und pädagogischer Sicht sinnvoll ist. Der Rechtsanspruch auf Förderung nach § 24 Abs. 2 SGB VIII gilt nicht für jegliche, zeitlich noch so ausgeweiteten oder flexibilisierten Betreuungswünsche.

·         Das Jugendamt wird in Einzelfällen kreativ gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungen suchen (siehe auch JHA – Beschluss vom 17.01. 2013 zu Regelungen außerhalb des BayKiBiG).

 

 

Investitionskosten:

noch nicht bezifferbar

bei IPNr.:

Sachkosten:

noch nicht bezifferbar

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: