Betreff
Kath. Kindergarten "Heilig Kreuz": Brandschutzmaßnahmen, hier: Investitionskostenzuschuss
Vorlage
512/109/2013
Aktenzeichen
IV/512
Art
Beschlussvorlage

Die Brandschutzmaßnahmen im Kath. Kindergarten „Heilig Kreuz“ werden entsprechend Art. 27 BayKiBiG und dem Grundsatz - Beschluss des Stadtrates vom 27.06.2013 mit max. 38.841,00 € bezuschusst.

 

Die Begutachtung im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss steht unter dem Vorbehalt der Begutachtung im Jugendhilfeausschuss. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aus Sicherheitsgründen sind im Kath. Kindergarten „Heilig Kreuz“ im Rahmen des Brandschutzes Umbaumaßnahmen sowie der Anbau einer Stahltreppe notwendig.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung des Vorhabens nach Art. 27 BayKiBiG sowie des Stadtratsbeschluss vom 27.06.2013: Künftige Investitionskostenbezuschussung von Kindertageseinrichtungen durch Neuregelung von Art. 27 BayKiBiG (Vorlage: 512/097/2013).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Schreiben vom 21.05.2013 stellte die Kath. Kirchenstiftung Heilig Kreuz, Langfeldstraße 36, einen Antrag auf Bezuschussung der durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen im Kath. Kindergarten Heilig Kreuz, Fürstenweg 28.

Damit die Sicherheit in der Einrichtung gewährleistet ist und den aktuellen Bestimmungen

entspricht, sind Umbauten sowie im Außenbereich der Anbau einer Stahltreppe als Fluchtweg notwendig. 

Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG förderfähig. Der städtische Baukostenzuschuss beträgt 2/3 der notwendigen Kosten. Nach der vorgelegten Kostenaufstellung betragen die Gesamtkosten 60.018,66 €. Davon sind 58.261 € förderfähig. Hieraus ergibt sich ein städtischer Baukostenzuschuss von max. 38.841 €. Die Bezuschussungsgrenze kann nicht überschritten werden.

Sollte das Vorhaben kostengünstiger als in der vorgelegten Kalkulation vom 01.10.2013 verwirklicht werden, wird der städtische Baukostenzuschuss analog der staatlichen Bestimmungen nach der Richtlinie zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR 2006) neu ermittelt. Kostensteigerungen sind durch die Kath. Kirchenstiftung voll zu tragen.

Eine staatliche Zuwendung nach FAG an die Stadt Erlangen ist nicht möglich, da die Bagatellgrenze von 100.000 € unterschritten wird.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten

Kath. Kindergarten Heilig Kreuz

 

              38.841 €

bei IPNr.: 365D.880

Kostenstelle: 510090

Kostenträger: 36510051

Keine Einnahmen nach FAG

 

 

 

Haushaltsmittel

             wurden zum Haushalt 2014 angemeldet

             sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: