Zur Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahl am 16. März 2014 wird Frau berufsmäßige Stadträtin Marlene Wüstner als Wahlleiterin und Herr Dietmar Rosenzweig, Amt 33, als stellv. Wahlleiter berufen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ordnungsgemäße Bildung der gesetzlich erforderlichen Wahlorgane.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Berufung gemäß Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nach Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ist die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter für die Kommunalwahl rechtzeitig vor dem 89. Tag vor der Wahl, d. h. vor dem 17.12.2013, durch den Stadtrat zu berufen. Wie bei der Bundestagswahl 2013 sowie der Landtags- und Bezirkswahl 2013 soll die Funktion den oben genannten Personen übertragen werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: ---