Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Gesellschaft zur Förderung der Arbeit (GGFA), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Erlangen (Anlage), wird hiermit beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Unternehmenssatzung der GGFA sieht bisher vor, dass der Vorstand fest auf die Dauer von 5 Jahren bestellt wird und nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch einstimmigen Beschluss des Verwaltungsrates vorzeitig abberufen werden kann. Diese Regelung ist zu unflexibel.
Weitere Satzungsänderungen sind durch die von HFPA und SGA vom 6. März 2013 einberufene Arbeitsgruppe zur Zukunft der GGFA zu erwarten. Diese werden in einer weiteren Beschlussvorlage nach Abschluss der Arbeiten der Arbeitsgruppe vorgelegt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Gesellschaft zur Förderung der Arbeit (GGFA), Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Erlangen ist im Amtsblatt der Stadt Erlangen (Die amtlichen Seiten) bekanntzumachen und beim Registergericht anzumelden. Sie tritt am 01.02.2014 in Kraft.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage Satzungsänderung