Das Budget und Arbeitsprogramm 2013 – Stand 30.09.2013 – wird zur Kenntnis genommen.
Mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
Die Beschlussfassung des HFPA erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung durch den BWA.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Abarbeitung des Arbeitsprogramms
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege finden, um das Arbeitsprogramm im vollen Umfang abzuarbeiten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Siehe Anlage
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
- entfällt -
Anlage: Budget und Arbeitsprogramm 2013 – Stand 30.09.2013 – des Amtes 66