Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß
Art. 103 der Gemeindeordnung hat das Rechnungsprüfungsamt die gesetzliche
Pflichtaufgabe, die Prüfung der städtischen Jahresabschlüsse sowie der
Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Stiftungen durchzuführen. Aktuell
liegt der Jahresabschluss 2009 noch nicht vor. Wie mit der Kämmerei
abgesprochen, ist es aus zeitlichen Gründen sinnvoll, mit den Prüfungshandlungen
bereits vor dem Vorliegen des Jahresabschlusses selbst zu beginnen. Das
Rechnungsprüfungsamt wird sich zu Beginn prüferisch mit den Bilanzpositionen
befassen, die von der Kämmerei als bereits abgeschlossen mitgeteilt wurden. Der
Schwerpunkt der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 wird bei einigen
ausgewählten Bilanzpositionen und bei der Ergebnis- und
Finanzrechnung liegen.
Um angesichts noch mehrerer ausstehender Jahresabschlüsse zügig voranzukommen, wurde im Rechnungsprüfungsamt ein Prüfungsteam zusammengestellt. Es ist beabsichtigt, die umfangreicheren doppischen Jahresabschlussprüfungen in der gleichen Zeit wie seinerzeit die kameralen Prüfungen der Jahresrechnungen durchzuführen.
Wann mit einem Abschluss der Prüfung und einer anschließenden Behandlung in den Gremien zu rechnen ist (Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung des Oberbürgermeisters), kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.