Betreff
Prüfung des Jahresabschlusses 2009 der Stadt Erlangen und der rechtlich selbständigen Stiftungen
Vorlage
14/155/2013
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Gemäß Art. 103 der Gemeindeordnung hat das Rechnungsprüfungsamt die gesetzliche Pflichtaufgabe, die Prüfung der städtischen Jahresabschlüsse sowie der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Stiftungen durchzuführen. Aktuell liegt der Jahresabschluss 2009 noch nicht vor. Wie mit der Kämmerei abgesprochen, ist es aus zeitlichen Gründen sinnvoll, mit den Prüfungshandlungen bereits vor dem Vorliegen des Jahresabschlusses selbst zu beginnen. Das Rechnungsprüfungsamt wird sich zu Beginn prüferisch mit den Bilanzpositionen befassen, die von der Kämmerei als bereits abgeschlossen mitgeteilt wurden. Der Schwerpunkt der Prüfung des Jahresabschlusses 2009 wird bei einigen ausgewählten Bilanzpositionen und bei der Ergebnis- und
Finanzrechnung liegen.

 

Um angesichts noch mehrerer ausstehender Jahresabschlüsse zügig voranzukommen, wurde im Rechnungsprüfungsamt ein Prüfungsteam zusammengestellt. Es ist beabsichtigt, die umfangreicheren doppischen Jahresabschlussprüfungen in der gleichen Zeit wie seinerzeit die kameralen Prüfungen der Jahresrechnungen durchzuführen.

 

Wann mit einem Abschluss der Prüfung und einer anschließenden Behandlung in den Gremien zu rechnen ist (Feststellung des Jahresabschlusses, Entlastung des Oberbürgermeisters), kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.