Betreff
Telefonkostenabrechnung durch KommunalBIT
Vorlage
ZV/038/2013
Aktenzeichen
OBM/ZV/eGov
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Ausführungen der Verwaltung zum Thema Telefonabrechnungen von KommunalBIT werden zur Kenntnis genommen. Die Protokollvermerke vom 13.03.2013 und vom 04.07.2013 sind damit beantwortet.

 


In der RPA-Sitzung vom 13.03.2013 wird von Amt 50/AL Klage geführt, dass die Telefonrechnungen von KommunalBIT deutlich überhöht wären. Amt 50 möchte aus wirtschaftlichen Gründen in eigener Zuständigkeit Telefonverträge abschließen können.

Diesem Wunsch wurde durch Schreiben des eGovernment-Centers vom 15.01.2013 und vom 13.06.2013 nicht stattgegeben.

 

Hintergrund:

Mit dem Beschluss des Stadtrats vom 25.06.2009 wurde im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit das gemeinsame Kommunalunternehmen KommunalBIT gegründet und die zentrale Leistungserbringung für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen für die Städte Fürth, Schwabach und Erlangen auf KommunalBIT übertragen. Diese bewusste Entscheidung für einen zentralen Dienstleister sollte grundsätzlich Synergie – und Skaleneffekte, Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen durch die Bündelung von Vergaben, Personalkapazität und Fachkompetenz bewirken.

Damit ist quasi ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Abnahme von IT-Dienstleistungen , u.a. auch für den Abschluss von Telefonverträgen für die 3 Städte entstanden.

 

KommunalBIT betreut derzeit für Amt 50 insgesamt 25 externe Posthauptanschlüsse (11 Handyverträge und 14 Festnetzanschlüsse in Außenstellen). Ein Teil der Verträge existiert teilweise schon seit vielen Jahren und wurde noch in der Zuständigkeit des Gebäudemanagements abgeschlossen. 2009 gingen diese Verträge durch die Verlagerung der Zuständigkeit auf das Amt für Informationstechnik und später auf KommunalBIT über.

Die Kosten der Festnetz-Verträge bewegen sich überwiegend im Bereich zwischen ca. 25 € und ca. 35  € im Monat. Lediglich 3 Verträge verursachen feste monatliche Kosten zwischen 50 € und 70 €. Die Kosten für die Handyverträge bewegen sich überwiegend im Bereich bis zu 15 €/Monat.

 

Die Umstellung der 3 Festnetzverträge auf günstigere Tarife wurde zwischenzeitlich veranlasst. Zudem wurde der Festnetzanschluss „Notruf Wöhrmühle“ gekündigt.

 

Durch das Auftraggeber – Auftragnehmerverhältnis nimmt die Stadt Erlangen Einfluss auf die Art der Leistungserbringung, z.B. indem bestehende Verträge ggf. in kostengünstigere Verträge umgewandelt werden. Dies setzt einen formalisierten Antragsprozess des Fachamtes voraus, der über den Bereich der IT-Koordination im eGovernment-Center mit dem Kundenmanagement bei KommunalBIT abgewickelt wird.

 

Grundsätzlich zu bedenken ist, dass die von KommunalBIT abgeschlossenen Business-Verträge mit Service Level Agreements (SLA) und damit garantierten Reaktionszeiten belegt sind. Diese Verträge können im Einzelfall preislich nicht immer dem Vergleich mit Billiganbietern ohne SLAs Stand halten.