Betreff
Gründung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Achtes Buch Sozialgesetzbuch -SGB VIII-
Vorlage
51/134/2013
Aktenzeichen
IV/51/RR006
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 Achtes Buch Sozialgesetzbuch –SGB VIIII- zu. Die beiliegende Geschäftsordnung ist Teil dieses Beschlusses.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zielgerichtete und strukturierte Abstimmung und Ergänzung geplanter Maßnahmen in der Jugendhilfe

 

§ 78 SGB VIII lautet:

 

„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Hierzu wird eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII auf der Grundlage der beiliegenden Geschäftsordnung gegründet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die konstituierende Sitzung der AG mit den entsprechenden Beitrittserklärungen soll noch in diesem Jahr stattfinden.  Die Mitarbeit in der AG ist auch den nicht trägergebundenen Anbietern von Leistungen der Jugendhilfe möglich.

 

Es ist vorgesehen, dass jedes Jahr 2 Sitzungen stattfinden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

 

Entwurf einer Geschäftsordnung