Betreff
Fraktionsantrag der Ausschussgemeinschaft Nr. 136/2013 vom 19.8.2013: Die Info-Broschüre "Handreichungen zu Israel" wird zu Schulmaterialien aufgenommen und im Unterricht verwendet.
Vorlage
40/205/2013
Aktenzeichen
I/40
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der Ausschussgemeinschaft Nr. 136/2013 vom 19.8.2013 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Broschüre „Handreichungen zu Israel“ soll zu den Unterrichtsmaterialien für die Schulen aufgenommen und verwendet werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Zulassung von Lernmitteln für den Unterricht ist in der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln (Zulassungsverordnung - ZLV) geregelt. Die Entscheidung liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und setzt einen Zulassungsantrag voraus. Nach § 4 Abs. 1 ZLV ist der Verlag des Lernmittels antragsberechtigt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Antrag ist schriftlich zu stellen und muss das zuzulassende Lernmittel bezeichnen und bestimmen, für welche Schulart, Jahrgangsstufe und für welches Unterrichtsfach die Zulassung beantragt wird.

Die eingereichten Prüfstücke werden von Sachverständigen begutachtet, die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus ausgewählt und bestellt werden. Die Zulassung des Lernmittels wird durch Bescheid des Ministeriums dem Antragsteller mitgeteilt.

Im Einzelnen ist das Verfahren aus der Anlage ersichtlich.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        - Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln
                          (Zulassungsverordnung – ZVL) vom 17. November 2008
                        - Antrag „Israelbroschüre“ (Nr. 136/2013, AusG, Herr Heinze)