Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag Nr. 140/2013 ist damit bearbeitet.
Der Termin für die
Landtags- und Bezirkswahlen sowie für die Volksentscheide wird von der
Bayerischen Staatsregierung, der Termin für die Bundestagswahl durch den
Bundespräsidenten festgesetzt. Die Stadt Erlangen hat auf die Termingestaltung
keinen Einfluss. Deshalb stellt sich die Frage nach der kostengünstigeren
Lösung für die Stadt Erlangen in dieser Form nicht.
Hinzu kommt, dass
eine Vergleichsrechnung schon deshalb nicht möglich ist, weil die Rahmenbedingungen
für einen gemeinsamen Wahlsonntag sehr hypothetisch sind.
So kann insbesondere
nicht beziffert werden, auf welche anteilige, also reduzierte, Kostenerstattung
sich Bund und Freistaat Bayern bei einer Zusammenlegung geeinigt hätten. Hessen
kann hier nicht als Anhaltspunkt dienen, weil das bayerische Landeswahlrecht
erheblich komplizierter ist und auch noch Bezirkswahlen und Volksentscheide
durchzuführen waren.
Unabhängig davon ist
auch zu bezweifeln, dass bei der Stadt Erlangen durch eine Zusammenlegung
überhaupt nennenswerte Synergieeffekte und Einsparungen entstanden wären. Die
Bundestagswahl einerseits und die bayerischen Wahlen andererseits blieben rechtlich
getrennte Wahlen, auch wenn sie an einem Tag stattfänden. So wären z. B.
getrennte Wählerverzeichnisse zu führen und auch die Briefwahl wäre getrennt
abzuwickeln. Eine Zusammenlegung hätte insbesondere im Wahlamt zu einem
erheblich höheren Personal- und Raumbedarf geführt, weil viele
organisatorischen Arbeiten tatsächlich zeitgleich doppelt angefallen wären. Nur
durch das zeitliche Auseinanderfallen konnten Aufgaben, wie z. B. die
Druckaufbereitung, das Zusammenstellen von Wahlunterlagen und die Wahlhelferschulungen,
wenn auch unter erheblicher Belastung, aber immerhin zeitgerecht ineinander
verzahnt und vom selben Personal erledigt werden.
Außerdem ist zu
berücksichtigen, dass die Verweildauer des bayerischen Wählers in der
Wahlkabine aufgrund der insgesamt 5 Stimmzettel auch ohne Bundestagswahl schon
sehr lang war. In vielen Schulräumen können aufgrund des knappen Raumangebots
keine zusätzlichen Wahlkabinen aufgestellt werden. Deshalb hätte bei einer
Zusammenlegung der Wahlen vermutlich die Zahl der Wahlräume und Wahlvorstände
erhöht werden müssen, um noch längere Wartezeiten in den Wahllokalen zu
vermeiden. Für die Auszählung hätte in allen Wahlvorständen die Zahl der
Wahlhelfer erhöht werden müssen. Die Briefwahlauszählung hätte ohnehin nicht
verbunden werden können, so dass im Ergebnis wohl nur wenige Wahlhelfer hätten
eingespart werden können. Auch hätten zusätzliche Wahlurnen und Wahlkabinen
beschafft, gelagert und transportiert werden müssen. Alle diese Maßnahmen
hätten einen erheblichen zusätzlichen Planungs- und Kostenaufwand bedeutet.
Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer wären bei einer Zusammenlegung noch länger im Einsatz gewesen.
Aufgrund der Volksentscheide waren die Wahlvorstände am 15.09.2013 auch ohne
Bundestagswahl teilweise bis nach Mitternacht mit dem Auszählen der Stimmen
beschäftigt und dadurch erheblich belastet. Deshalb kann man auch nicht davon
ausgehen, dass die Wahlhelfergewinnung bei einer absehbaren Auszähldauer bis in
die Morgenstunden leichter gewesen wäre, selbst wenn man kostenintensiv mehr
Erfrischungsgeld und mehr Urlaub ausgelobt hätte.
Im Ergebnis ist ein
Kostenvergleich aufgrund der vielen hypothetischen Annahmen kaum möglich.
Organisatorisch waren die getrennten Termine jedenfalls zu bevorzugen, wenngleich
sich die Wahlämter einen größeren Abstand zwischen den Wahlterminen gewünscht
hätten. Und auch die Wählerinnen und Wähler dürften die getrennten Wahltermine
aufgrund der Erfahrungen mit den 5 Volksentscheiden im Nachhinein begrüßt
haben.
Die endgültige Abrechnung der Wahlkosten für die Landtags- und Bezirkswahl mit Volksentscheiden sowie für die Bundestagswahl erfolgt erst 2014. Bund und Freistaat Bayern übernehmen einen Teil der Erfrischungsgelder, die Portokosten für Wahlbenachrichtigungen und Briefwahl sowie die sonstigen Sachkosten in Höhe von 0,65 € bzw. 0,74 € je Wahlberechtigten. Eine vollständige Kostendeckung wird dadurch voraussichtlich nicht erreicht.
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