Betreff
Vergaberichtlinien 2012, Erfahrungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Inanspruchnahme der neuen Wertgrenzenregelung für Beschränkte Ausschreibungen
Vorlage
14/153/2013
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Vergaberichtlinien der Stadt Erlangen wurden mit Beschluss des Stadtrates vom 26.07.2012 neu gefasst. Grund der Veranlassung waren die geänderten verbindlichen Vergabegrundsätze des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zur Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Bereich. Neben einigen zwingenden Änderungen, die in die Vergaberichtlinien eingearbeitet werden mussten, wurde die Möglichkeit einer Anhebung der Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen (VOB) sowie für Liefer- und Dienstleistungen (VOL) gegeben. Der Stadtrat machte im oben genannten Beschluss von dieser Möglichkeit Gebrauch. Gleichzeitig wurde das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen eines Protokollvermerks beauftragt, nach einer gewissen Zeit zu überprüfen, ob es Probleme gab (Protokollvermerk zu TOP 19 vom 26.07.2012).

 

Die vom Rechnungsprüfungsamt erhobenen Daten basieren auf den im Rahmen der Vergabeprüfung vorgelegten Vergaben (VOB ab 120.000,- € und VOL ab 60.000,- €). In dem vergangenen einjährigen Zeitraum wurden dem Rechnungsprüfungsamt lediglich fünf beschränkte VOB-Aus-schreibungen[1] und zwei beschränkte VOL-Ausschreibungen[2] vorgelegt.

Von der erhöhten Wertgrenzenregelung wurde im VOB-Bereich kein Gebrauch gemacht. Lediglich bei zwei VOL-Verfahren sind die erhöhten Wertgrenzen genutzt worden. Aus den Prüfprotokollen ließen sich keine Rückschlüsse auf besondere Probleme ziehen, die im Zusammenhang mit der Erhöhung der Wertgrenzen stehen.

 

Die geringe Inanspruchnahme der Wertgrenzenregelung spricht dafür, dass von den Vergabestellen kein Vorteil im Vergabeverfahren der Beschränkten Ausschreibung gesehen wird. Das entspricht den Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes nach Auswertung von 16.000 Vergabeverfahren im Rahmen der Vergabeerleichterungen des Konjunkturpaketes II. Wie vom Rechnungsprüfungsamt im Stadtrat am 29.03.2012 bereits berichtet, kam dieser in vorgenannter Untersuchung zu dem Ergebnis, dass durch die Wertgrenzenerhöhung des Konjunkturpaketes II keine nennenswerte Verkürzung der Verfahren erreicht wurde und aufgrund von vor allem freihändigen Vergaben nicht unerhebliche Mehrkosten entstanden sind. Zu dem fehlenden zeitlichen Vorteil tritt der Mehraufwand für die vorgelagerte Eignungsprüfung aller Bieter und den wertgrenzenbedingten einzuhaltenden „flankierenden Maßnahmen“ hinzu (insbesondere die ex-ante- und ex-post-Veröffentlichungen).

 

Das Rechnungsprüfungsamt sieht sich in seiner damaligen Empfehlung zur Nichterhöhung der Wertgrenzen bestätigt.

 



[1] oberhalb 120.000,- €

[2] oberhalb   60.000,- €


Anlage:          Beschluss des Stadtrates und Protokollvermerk zu TOP 19 vom 26.07.2012