Den weiteren Planungen zum Bauleitplanverfahren B-Plan Nr. F 450 (Gewerbegebiet Geisberg) wird zur äußeren verkehrlichen Erschließung ein signalisierter Vollanschluss an die St 2244 (Niederndorfer Straße) zugrunde gelegt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan F 450 - Gewerbegebiet Geisberg vom 25.10.2012 wurde beantragt, dass für die Verkehrserschließung des künftigen Gewerbegebiets im weiteren Verfahren mehrere Varianten untersucht und den Stadtratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden (vgl. Stadtrats-Beschluss 611/172/2012 vom 25.10.2012).

Die Verwaltung hat im Vorfeld zum Bauleitplanverfahren ein Gutachten zur äußeren verkehrlichen Erschließung des Gewerbegebietes Geisberg an die Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH vergeben. Gegenstand der Untersuchung war eine Überprüfung der Auswirkungen des durch das Gewerbegebiet erzeugten Verkehrs auf die Leistungsfähigkeit an den angrenzenden Knotenpunkten (vgl. Anlage 1). Hierbei wurden unterschiedliche Anschlussvarianten des Gewerbegebietes an die St 2244 (Vollanschluss, „rechts rein, rechts raus“, kein Anschluss) berücksichtigt.

Für die geplanten Nutzungen im Gewerbegebiet Geisberg wurde auf Basis des gemäß Rahmenplan vorgesehenen Netto-Baulandes eine Verkehrserzeugung zur Ermittlung des künftigen Fahrtenaufkommens durchgeführt. Hierbei wurde der erwartete Nutzungsmix, Grund- und Geschossflächenzahlen sowie eine für Erlangen übliche Beschäftigtendichte berücksichtigt. Im Mittel errechnet sich bei voller Erschließung des Gewerbegebietes ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von 5.500 Kfz / 24 h, darunter 1.068 Schwerverkehrsfahrten / 24 h.

Im nächsten Schritt wurde ermittelt, wie sich der Verkehr aus dem Gewerbegebiet auf das umliegende Straßennetz verteilt. In der ersten Variante wird davon ausgegangen, dass sich der durch das Gewerbegebiet erzeugte Verkehr über das bestehende Straßennetz, d. h. ohne Anschluss an die St 2244, verteilt. Als zweite Variante wurde eine Anbindung des Gewerbegebietes an die St 2244 (Vollanschluss bzw. „rechts rein, rechts raus“) berücksichtigt. Der dritten Variante wurde ein signalisierter Vollanschluss an die St 2244 zugrunde gelegt. Die Ergebnisse der Verkehrsverteilung sind in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.


Um die Auswirkungen des zusätzlich durch das Gewerbegebiet entstehenden Verkehrs auf das umliegende Straßennetz zu überprüfen, wurden vom Gutachter gemäß den Vorgaben des „Handbuches für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS)“ jeder der in Anlage 1 dargestellten Knotenpunkte untersucht. Die Auswirkungen der einzelnen Anschlussmöglichkeiten sind nachfolgend erläutert. Eine tabellarische Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile ist Anlage 4 zu entnehmen.

Variante 1:   Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte ohne Anschluss des Gewerbegebietes an die St 2244

Sofern die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes ohne zusätzlichen Anschluss, d. h. nur über die Straße „Zum Hutacker“ abgewickelt wird, treten beträchtliche Kapazitätsüberlastungen der Knotenpunkte entlang der Frauenauracher Straße auf. Insbesondere für die Straße „Zum Hutacker“, den Kreisverkehr an der Frauenauracher Straße sowie die nördliche und südliche Anschlussrampe zum Herzogenauracher Damm wäre kein stabiler Verkehrsfluss zu gewährleisten. Infolgedessen ist in den Spitzenstunden ein Rückstau auf die Staatsstraße (Niederndorfer Straße bzw. Herzogenauracher Damm) zu erwarten. Schleichverkehr durch Frauenaurach insbesondere aus westlicher Richtung ist in diesem Zusammenhang nicht auszuschließen. An allen genannten Knotenpunkten würden dementsprechend teils umfassende und kostenintensive Umbaumaßnahmen notwendig.

Variante 2:   Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte bei einem Anschluss des Gewerbegebietes an die St 2244 mit der Variante „rechts rein, rechts raus“

Im Vergleich zu einem fehlenden Anschluss des Gewerbegebietes an die St 2244 würde die Variante „rechts rein, rechts raus“ Entlastungen für die Knotenpunkte entlang der Frauenauracher Straße bewirken. Aus dem Gewerbegebiet ausfahrender Verkehr in westlicher Richtung könnte umwegfrei über die St 2244 zur A3-Anschlussstelle Frauenaurach bzw. nach Herzogenaurach gelangen. Dieser Fall ist insbesondere für den abendlichen Berufsverkehr zu erwarten. Für den Stadtteil Frauenaurach entsteht dadurch keine nennenswerte verkehrliche Belastung. In das Gewerbegebiet einfahrender Verkehr aus östlicher Richtung könnte mit der Variante „rechts rein, rechts raus“ das Gewerbegebiet ebenfalls umwegfrei erreichen.

Aufgrund der eingeschränkten Verkehrsbeziehungen am Knotenpunkt der St 2244 wären morgens und abends unterschiedliche Fahrtrouten ins Gewerbegebiet erforderlich. Die Frauenauracher Straße wäre daher trotzdem stark belastet. Daher sind Beeinträchtigungen an den Knotenpunkten Frauenauracher Straße/Zum Hutacker, Kreisverkehr Frauenauracher Straße, Erlanger Straße/Anschlussrampe Herzogenauracher Damm sowie an der südlichen und nördlichen Anschlussrampe zum Herzogenauracher Damm zu erwarten. Deshalb werden auch im Falle einer Variante „rechts rein, rechts raus“ Umbaumaßnahmen an den vorgenannten Knotenpunkten notwendig.

Variante 3:   Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte bei einem Vollanschluss des Gewerbe­gebietes an die St 2244

Diese Variante bietet die direkteste Führung der Verkehre von/nach Westen (insbesondere zur BAB A 3) und verursacht daher die geringste Belastung der Frauenauracher Straße. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist für diese Knotenpunktsform eine Lichtsignalanlage zwingend erforderlich.

Ergänzend zum Bau des signalisierten Vollanschlusses an der St 2244 wäre lediglich die Errichtung einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Frauenauracher Straße/Zum Hutacker notwendig. Für den Stadtteil Frauenaurach sind mit der beschriebenen Variante die geringsten verkehrlichen Belastungen zu erwarten, da mit dem Vollanschluss der Verkehrsfluss über die St 2244 am konstantesten ist. Schleichverkehr durch Frauenaurach aus bzw. nach Westen kann somit vermieden werden.

Vom Gutachter, der Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH, wird diese Variante als geeignetste Möglichkeit zur verkehrlichen Erschließung empfohlen.


 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Festlegung der äußeren verkehrlichen Erschließung des geplanten Gewerbegebietes Geisberg stellt eine zwingend notwendige Grundlage für den nächsten Verfahrensschritt im Rahmen der Bauleitplanung dar.

Die Planungen zur Erschließung des Gewerbegebietes Geisberg wurden bereits im Rahmen einer gesonderten Bürgerinformationsveranstaltung in Frauenaurach am 25. Juni 2013 sowie im Ortsbeirat Frauenaurach am 9. Juli 2013 der Öffentlichkeit vorgestellt.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die St 2244 im Bereich des geplanten Gewerbegebietes Geisberg befindet sich in der Baulast des Staatlichen Bauamtes. Dieses stimmt dem Vollanschluss an die Staatsstraße zu.

Nach erfolgtem Beschluss, das Gewerbegebiet Geisberg mit einem Vollanschluss an die St 2244 an das übergeordnete Straßennetz anzubinden, wird die Verwaltung eine detaillierte Entwurfsplanung zur Gestaltung des Knotenpunktes erstellen lassen und dem Ausschuss vorlegen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtsplan der relevanten Knotenpunkte

Anlage 2: Verkehrsverteilung ohne Anschluss an die St 2244

Anlage 3: Verkehrsverteilung mit Anschluss an die St 2244

Anlage 4: Variantenvergleich der Anschlussmöglichkeiten des Gewerbegebietes