Betreff
Praxis bei Eingliederungsvereinbarungen im Rahmen von SGB II bei Empfängern von ALG 2, hier: Stellungnahme zum Fraktionsantrag Nr. 007/2013 der Erlanger Linke vom 14.01.2013
Vorlage
50/132/2013
Aktenzeichen
V/50
Art
Beschlussvorlage

Die Stellungnahme der GGFA zum Fraktionsantrag Nr. 007/2013 der Erlanger Linke vom 14.01.2013 wird zur Kenntnis genommen.


Mit dem Fraktionsantrag der Erlanger Linke vom 14.01.2013 wurden Verwaltung und GGFA beauftragt,

 

·         zu der vom Erlanger Sozialforum kritisierten Praxis im Umgang mit den sog. Eingliederungsvereinbarungen Stellung zu nehmen.

·         ggf. ihre bisherige Handhabung der EGV im Sinne des Erlanger Sozialforums umzustellen.

·         dem Stadtrat zeitnah über ggf. vorgenommene Änderungen zu berichten

 

Die Erlanger Linke bezieht sich dabei auf ein Anschreiben des Sozialforums vom 2.1.2013 an die Mitglieder des Stadtrats. (Anlage 1)

 

Unter der Vorlagennummer 50/111/2013 wurde von Seiten des Jobcenters/GGFA eine Stellungnahme zu den Forderungen des Sozialforums zum SGA vom 5.3.13 eingebracht. Der Beschluss wurde vertagt. (Anlage 2)

 

Am 9.und am 24 April 2013 trafen sich auf Einladung des Jobcenters Mitarbeiter der freien SGB II Beratungsstellen, namentlich vom Sozialforum, von der Arbeitslosenberatungsstelle aus Erlangen und Herzogenaurach und vom VDK. Es bestand die Absicht über die Gespräche die jeweiligen Forderungen, aber auch institutionelle und fachliche Grenzen des Jobcenter im Gespräch darzulegen und etwaige mögliche Entwicklungen auf den Weg zu bringen.

 

In der zweiten Gesprächsrunde legte das Jobcenter dar, in welchen Positionen es den Forderungen des Sozialforums nach gehen kann und in welchen nicht. Von der zweiten Gesprächsrunde wurde vom Sozialforum ein mit den anderen Beratungsstellen abgestimmtes Protokoll erstellt, das jedoch nicht der Wahrnehmung des Jobcenters entsprach. Deshalb wurde von Seiten des Jobcenters eine Ergänzung des Protokolls an die Faktionen weitergegeben.

 

In der SGA Sitzung vom 5. Juni 2013 wurde das Jobcenter, die GGFA aufgefordert, ein einvernehmlich abgestimmtes Protokoll in der nächsten SGA-Sitzung vorzulegen. Dieses abgestimmte Protokoll befindet sich in der Anlage 3.

 

Zu diesem Zeitpunkt wurden folgende u.E. wesentliche Forderungen des Sozialforums akzeptiert:

 

-       Aushang mit Hinweis auf die freien Beratungsstellen und ihre Öffnungszeiten

-       Herausnahme der Pflicht der Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag aus der Eingliederungsvereinbarung

-       i.d.R. Anonymisierung der Bewerbungsunterlagenweitergabe. Nur auf Wunsch und schriftliche Freigabe des SGB II Empfängers gehen die Bewerbungsunterlagen mit Klarnamen an den Arbeitgeber, bzw. nur an ausgewählte Arbeitgeber

 

Zu den zwei weiteren noch offenen Forderungen des Sozialforums, der Einführung einer Bedenkzeit vor Unterschrift zur Eingliederungsvereinbarung (EGV) und eines 14 tägigen Rücktrittsrechts zur EGV hat das Jobcenter die Rechtsmeinung seiner Fach- und Rechtsaufsicht des Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen eingeholt.

 

Auf Basis dieser Rechtsauskunft wird das Jobcenter Erlangen den Prozess der Aushandlung der EGV mit dem SGB II Empfänger um eine einwöchige Verhandlungsphase für den Abschluss einer  EGV ergänzen (Anlage 4).

 

Ebenso wird die Rechtsfolgebelehrung aus dem Formular der EGV herausgenommen und in ein eigenständiges und extra zu unterzeichnendes Formular überführt.

 

Beide Anpassungen sollen eine noch bessere Einbeziehung des SGB II Empfängers in die Entwicklung einer EGV ermöglichen.

 

Diese beiden Änderungen sollen als Pilotierung mit einer Laufzeit bis Ende 2014 aufgelegt werden. Im letzten Jahresquartal 2014 soll deren Wirksamkeit auf ggf. nötige Anpassungen geprüft werden.

 


Anlagen:        1. Anschreiben Sozialforum

                        2. Beschlussvorlage SGA 05.03.2013

                        3. Abgestimmtes Protokoll des Sozialforums

                        4. Eingliederungsvereinbarung