Die Stellungnahme der GGFA zum Fraktionsantrag Nr. 007/2013 der Erlanger Linke vom 14.01.2013 wird zur Kenntnis genommen.
Mit dem Fraktionsantrag der Erlanger Linke vom
14.01.2013 wurden Verwaltung und GGFA beauftragt,
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zu der vom Erlanger Sozialforum kritisierten Praxis im Umgang mit den
sog. Eingliederungsvereinbarungen Stellung zu nehmen.
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ggf. ihre bisherige Handhabung der EGV im Sinne des Erlanger
Sozialforums umzustellen.
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dem Stadtrat zeitnah über ggf. vorgenommene Änderungen zu berichten
Die Erlanger Linke bezieht sich dabei auf ein
Anschreiben des Sozialforums vom 2.1.2013 an die Mitglieder des Stadtrats.
(Anlage 1)
Unter der Vorlagennummer 50/111/2013 wurde von
Seiten des Jobcenters/GGFA eine Stellungnahme zu den Forderungen des
Sozialforums zum SGA vom 5.3.13 eingebracht. Der Beschluss wurde vertagt.
(Anlage 2)
Am 9.und am 24 April 2013 trafen sich auf Einladung
des Jobcenters Mitarbeiter der freien SGB II Beratungsstellen, namentlich vom
Sozialforum, von der Arbeitslosenberatungsstelle aus Erlangen und
Herzogenaurach und vom VDK. Es bestand die Absicht über die Gespräche die
jeweiligen Forderungen, aber auch institutionelle und fachliche Grenzen des
Jobcenter im Gespräch darzulegen und etwaige mögliche Entwicklungen auf den Weg
zu bringen.
In der zweiten Gesprächsrunde legte das Jobcenter
dar, in welchen Positionen es den Forderungen des Sozialforums nach gehen kann
und in welchen nicht. Von der zweiten Gesprächsrunde wurde vom Sozialforum ein
mit den anderen Beratungsstellen abgestimmtes Protokoll erstellt, das jedoch
nicht der Wahrnehmung des Jobcenters entsprach. Deshalb wurde von Seiten des
Jobcenters eine Ergänzung des Protokolls an die Faktionen weitergegeben.
In der SGA Sitzung vom 5. Juni 2013 wurde das
Jobcenter, die GGFA aufgefordert, ein
einvernehmlich abgestimmtes Protokoll in der nächsten SGA-Sitzung vorzulegen.
Dieses abgestimmte Protokoll befindet sich in der Anlage 3.
Zu
diesem Zeitpunkt wurden folgende u.E. wesentliche Forderungen des Sozialforums
akzeptiert:
-
Aushang mit
Hinweis auf die freien Beratungsstellen und ihre Öffnungszeiten
-
Herausnahme der
Pflicht der Abgabe einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag aus
der Eingliederungsvereinbarung
-
i.d.R.
Anonymisierung der Bewerbungsunterlagenweitergabe. Nur auf Wunsch und
schriftliche Freigabe des SGB II Empfängers gehen die Bewerbungsunterlagen mit
Klarnamen an den Arbeitgeber, bzw. nur an ausgewählte Arbeitgeber
Zu den zwei weiteren noch offenen Forderungen des
Sozialforums, der Einführung einer Bedenkzeit vor Unterschrift zur
Eingliederungsvereinbarung (EGV) und eines 14 tägigen Rücktrittsrechts zur EGV
hat das Jobcenter die Rechtsmeinung seiner Fach- und Rechtsaufsicht des Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen eingeholt.
Auf
Basis dieser Rechtsauskunft wird das Jobcenter Erlangen den Prozess der
Aushandlung der EGV mit dem SGB II Empfänger um eine einwöchige
Verhandlungsphase für den Abschluss einer
EGV ergänzen (Anlage 4).
Ebenso
wird die Rechtsfolgebelehrung aus dem Formular der EGV herausgenommen und in
ein eigenständiges und extra zu unterzeichnendes Formular überführt.
Beide
Anpassungen sollen eine noch bessere Einbeziehung des SGB II Empfängers in die
Entwicklung einer EGV ermöglichen.
Diese
beiden Änderungen sollen als Pilotierung mit einer Laufzeit bis Ende 2014
aufgelegt werden. Im letzten Jahresquartal 2014 soll deren Wirksamkeit auf ggf.
nötige Anpassungen geprüft werden.
Anlagen: 1. Anschreiben Sozialforum
2. Beschlussvorlage SGA 05.03.2013
3. Abgestimmtes Protokoll des Sozialforums
4. Eingliederungsvereinbarung