Betreff
Auswirkungen der zentralisierten PK-Verwaltung ab 2014 auf das Sachkostenbudget des Theaters
Vorlage
44/060/2013
Aktenzeichen
IV/44
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Theater gleicht seit vielen Jahren mit einem hohen Guthaben bei den Personalkosten einen Teil der Kosten für künstlerische Beschäftigte aus, die nach dem Tarifvertrag für Bühnenangehörige angestellt sind und in den Sachkosten verbucht werden. In den zuletzt von der Kämmerei vorgelegten Zahlen über deren Höhe war unberücksichtigt, dass das Personalamt in Absprache mit dem Theater jedes Jahr bereits die Personalkosten für einige Bühnenbeschäftigte von den Sachkosten in die Personalkosten umgebucht und so das dortige Guthaben gesenkt hat.

Bereinigt man dies wieder, erhält man das gesamte Guthaben aufgrund von Stellen, die nicht mehr mit TVÖD-Beschäftigten (PK), sondern mittlerweile mit Bühnenbeschäftigten (SK) besetzt sind:

 

 

2009

2010

2011

2012

Guthaben Personalkosten A44

genutzt für NV-Bühne-Personal

365.868,58 €

370.978,07 €

414.817,04 €

377.728,15 €

 

Diese hohen Zahlen sind fester Bestandteil der komplizierten Personalkostenplanung beim Theater, das sich in der besonderen Lage befindet, mit zwei Tarifverträgen zu agieren, wobei die Kosten des einen als Sach(!)kosten verbucht werden. Die Amtsleitung blickt der anstehenden Zentralisierung der PK-Bewirtschaftung dementsprechend mit großer Sorge entgegen.

Das Personalamt verwendet in Absprache mit der Kämmerei bei der Berechnung von Gut- und Lastschriften für nicht besetzte Stellen(-anteile) ab 2014 die Durchschnittkosten für TA und BA, die in der Fachzeitschrift „Die Gemeindekasse Bayern“ veröffentlicht werden (und nicht Durchschnitts-kosten der Stadt Erlangen oder Ist-Besetzungen). Hochrechnungen von Amt 113-0 ergeben auf dieser Basis für 2014 Gutschriften in vergleichbarer Höhe wie die Guthaben in den letzten Jahren und damit relative Planungssicherheit. Das Theater muss sich hierauf bei seiner Personalkostenplanung im Bereich der Bühnenbeschäftigten verlassen können.

Es darf sich aus der Umstellung ab 2014 das PK-Guthaben des Theaters, das für die Beschäftigung von künstlerischem Personal genutzt wird, keinesfalls reduzieren. Ein Defizit, das sich aus einem Abweichen von obiger Berechnungsweise oder noch unbekannten Auswirkungen der Zentralisierung ergibt, darf nicht zu Lasten des Amtes gehen.

Darüber hinaus warnt das Theater eindringlich davor, die Zuschüsse zur Abgeltung der außer-gewöhnlichen Belastung bei Beschäftigung von Schwerbehinderten im zentralen Budget zu vereinnahmen statt sie wie bisher den Ämtern zuzuordnen. Dies würde die Ämter einseitig belasten, die mit diesen Zuschüssen wenigstens einen kleinen Teil der Minderleistung über den Stellenplan hinaus kompensieren (über Aufstockungen anderer Mitarbeiter oder Aushilfen).

 


Anlagen: