Betreff
Mietzuschuss für die neuen "Tafel-Räumlichkeiten" hier: Antrag der Stadtratsfraktion ÖDP Nr. 142/2013 vom 11.09.2013
Vorlage
50/131/2013
Aktenzeichen
V/502/MG009
Art
Beschlussvorlage

Die nachfolgenden Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag der ÖDP vom 11.09.2013 Nr. 142/2013 ist damit erledigt.


Das Diakonische Werk Erlangen e.V. – Erlanger Tafel muss wegen Platznot und aufgrund der ungünstigen Lage des alten Standortes, Luitpoldstr. 81, dringend umziehen. Als neuer Standort wurden ab 01.01.2014 Räume in der Schillerstr. 52a in Erlangen gefunden.

 

Die Räume des Standorts Luitpoldstr. 81 waren durch die Stadt Erlangen von einem privaten Vermieter angemietet worden. Die Verpflichtung zur Übernahme der Miete entstand somit aufgrund des Mietvertrages und der Zusagen aus dem Jahre 2002, dass das Sozialamt die Grundmiete weiterhin tragen wird. Für das Anwesen wurde ein Untermietvertrag mit dem Diakonischen Werk e.V. als Untermieter geschlossen.

Es werden vom Amt 50 seither die Monatsgrundmieten in Höhe von derzeit 527,20 € aufgrund der vertraglichen Verpflichtung getragen. Die Beträge wurden für die ersten Monate eines Jahres aus der Krumbeckstiftung als institutionelle Förderung übernommen. Es standen hierfür aus der Stiftung jedoch lediglich Beträge in Höhe von maximal 1.400,00 € zur Verfügung. Die weiteren Monatsmieten wurden aus dem allgemeinen Budget des Amtes 50 getragen. Es war bisher kein frei-williger Zuschuss für die Mieten der Erlanger Tafel beschlossen, da die Verpflichtung vertraglicher Art war.

 

Für den neuen Standort Schillerstr. 52a der Erlanger Tafel hat das Diakonische Werk Erlangen e.V. mit dem Gebäudemanagement der Stadt Erlangen einen neuen Mietvertrag geschlossen. Die Laufzeit soll voraussichtlich zum 01.01.2014 beginnen. Die Räumlichkeiten wurden zwar durch Herrn Vierheilig vermittelt, jedoch wurde das Amt 50 in weitere Vertragsverhandlungen nicht mehr mit einbezogen. Die Verhandlungen zwischen Gebäudemanagement und Diakonischem Werk e.V. standen unter der Prämisse, dass die Miete die alte Miete nicht übersteigen sollte. Nach Unter-zeichnung des Mietvertrages durch beide Vertragspartner wurde Amt 50 über die Monatsgrund-miete in Höhe von 730,58 € informiert.

 

Eine Deckung des Betrages vorwiegend aus der Krumbeckstiftung ist ab 2014 nicht mehr möglich, da die Erträge der Stiftung zu gering sind. Die Tragung der Grundmiete aus der vertraglichen Verpflichtung heraus scheitert daran, dass die Stadt Erlangen jetzt nicht mehr Mieter ist.

 

Das Diakonische Werk Erlangen e.V. – Erlanger Tafel ist in der Prüfung, ob Teile der Grundmiete übernommen werden können. Eine Gesamtfinanzierung der Grundmiete ist dem Verein nicht mög-lich.

 

Aus Sicht des Amtes 50 besteht zur Finanzierung der Grundmiete für die Räumlichkeiten der Er-langer Tafel ab 2014 nur noch die Möglichkeit der Bewilligung eines freiwilligen Zuschusses an das Diakonische Werk Erlangen e.V. – Erlanger Tafel in Höhe von jährlich 8.800,00 €. Leider wurde dem Amt 50 die Miethöhe erst nach den Protestgesprächen und der Einigung auf das Haushalts-volumen 2014 bekannt. Das Ergebnis der Haushaltsverhandlungen zum Budget des Amtes 50 für das Jahr 2014 deckt nicht einmal die Hälfte der erwarteten, notwendigen Mehrausgaben im Bereich der Pflichtaufgaben. Eine Deckung der Mietausgaben Erlanger Tafel 2014 aus dem allgemeinen Budget des Amtes 50 ist somit nicht mehr möglich. Die Miete kann nur über einen freiwilligen Zuschuss zur Leistung der Grundmiete für die neuen Räumlichkeiten der Erlanger Tafel getragen werden. Der entsprechende Zuschuss wäre in das Budget des Amtes 50 im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2014 einzustellen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag ÖDP Nr. 142/2013 vom 11.09.2013