Die nachfolgenden Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag der ÖDP vom 11.09.2013 Nr. 142/2013 ist damit erledigt.
Die Räume des Standorts Luitpoldstr. 81 waren
durch die Stadt Erlangen von einem privaten Vermieter angemietet worden. Die
Verpflichtung zur Übernahme der Miete entstand somit aufgrund des Mietvertrages
und der Zusagen aus dem Jahre 2002, dass das Sozialamt die Grundmiete weiterhin
tragen wird. Für das Anwesen wurde ein Untermietvertrag mit dem Diakonischen
Werk e.V. als Untermieter geschlossen.
Es werden vom Amt 50 seither die
Monatsgrundmieten in Höhe von derzeit 527,20 € aufgrund der vertraglichen
Verpflichtung getragen. Die Beträge wurden für die ersten Monate eines Jahres
aus der Krumbeckstiftung als institutionelle Förderung übernommen. Es standen
hierfür aus der Stiftung jedoch lediglich Beträge in Höhe von maximal 1.400,00
€ zur Verfügung. Die weiteren Monatsmieten wurden aus dem allgemeinen Budget
des Amtes 50 getragen. Es war bisher kein frei-williger Zuschuss für die Mieten
der Erlanger Tafel beschlossen, da die Verpflichtung vertraglicher Art war.
Für den neuen Standort Schillerstr. 52a der
Erlanger Tafel hat das Diakonische Werk Erlangen e.V. mit dem Gebäudemanagement
der Stadt Erlangen einen neuen Mietvertrag geschlossen. Die Laufzeit soll
voraussichtlich zum 01.01.2014 beginnen. Die Räumlichkeiten wurden zwar durch
Herrn Vierheilig vermittelt, jedoch wurde das Amt 50 in weitere
Vertragsverhandlungen nicht mehr mit einbezogen. Die Verhandlungen zwischen
Gebäudemanagement und Diakonischem Werk e.V. standen unter der Prämisse, dass
die Miete die alte Miete nicht übersteigen sollte. Nach Unter-zeichnung des
Mietvertrages durch beide Vertragspartner wurde Amt 50 über die
Monatsgrund-miete in Höhe von 730,58 € informiert.
Eine Deckung des Betrages vorwiegend aus der
Krumbeckstiftung ist ab 2014 nicht mehr möglich, da die Erträge der Stiftung zu
gering sind. Die Tragung der Grundmiete aus der vertraglichen Verpflichtung
heraus scheitert daran, dass die Stadt Erlangen jetzt nicht mehr Mieter ist.
Das Diakonische Werk Erlangen e.V. – Erlanger
Tafel ist in der Prüfung, ob Teile der Grundmiete übernommen werden können.
Eine Gesamtfinanzierung der Grundmiete ist dem Verein nicht mög-lich.
Aus Sicht des Amtes 50 besteht zur
Finanzierung der Grundmiete für die Räumlichkeiten der Er-langer Tafel ab 2014
nur noch die Möglichkeit der Bewilligung eines freiwilligen Zuschusses an das
Diakonische Werk Erlangen e.V. – Erlanger Tafel in Höhe von jährlich 8.800,00
€. Leider wurde dem Amt 50 die Miethöhe erst nach den Protestgesprächen und der
Einigung auf das Haushalts-volumen 2014 bekannt. Das Ergebnis der Haushaltsverhandlungen
zum Budget des Amtes 50 für das Jahr 2014 deckt nicht einmal die Hälfte der
erwarteten, notwendigen Mehrausgaben im Bereich der Pflichtaufgaben. Eine
Deckung der Mietausgaben Erlanger Tafel 2014 aus dem allgemeinen Budget des
Amtes 50 ist somit nicht mehr möglich. Die Miete kann nur über einen
freiwilligen Zuschuss zur Leistung der Grundmiete für die neuen Räumlichkeiten
der Erlanger Tafel getragen werden. Der entsprechende Zuschuss wäre in das
Budget des Amtes 50 im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2014 einzustellen.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag ÖDP Nr. 142/2013 vom 11.09.2013