Betreff
Unterbringung von osteuropäischen Zuwanderern hier: Vereinbarung der Stadt Erlangen mit dem Obdachlosenhilfeverein
Vorlage
V/023/2013
Aktenzeichen
Ref. V
Art
Beschlussvorlage

1. Die Stadt Erlangen schließt eine Vereinbarung mit dem Obdachlosenhilfeverein zur Unterbringung von osteuropäischen Zuwanderern im Fischhäusle, Dechsendorfer Straße ab.

2. Für diese Maßnahme stehen folgende Personal/Sachmittel zur Verfügung:

Aus nicht verwendetem Budgetüberschuss für den Umbau der Wilhelmstrasse stehen 2013 noch 6000 € zur Verfügung. Für 2014 wurden im Protestgespräch mit der Kämmerei 20.000 € eingestellt, die in den HH‑Beratungen für 2014 beschlossen werden müssen. Nötigenfalls werden anfallende Kosten aus dem Budget des Amtes vorfinanziert.


In den vergangenen zwei Wintern haben wiederholt Armutszuwanderer aus Osteuropa beim Obdachlosenhilfeverein Hilfe und Unterschlupf gesucht. Der Verein fand zwar niederschwellige Schlafmöglichkeiten. Diese stehen aber in diesem Winter nicht mehr zur Verfügung. Die Verwaltung hat sich ämterübergreifend, auch mit der Polizei, mehrfach mit dem Thema befasst.

Nun zeichnet sich folgende Lösungsmöglichkeit ab:

Der bereits vom Stadtrat beschlossene Verkauf des Fischhäusles, Dechsendorfer Straße 1, wurde in Absprache mit Ref. VI bis März 2014 ausgesetzt.

Der Obdachlosenhilfeverein kann in den Wintermonaten dort eine Übernachtungsmöglichkeit für osteuropäische Zuwanderer anbieten.

Das Sozialamt wird beauftragt, dazu mit dem Verein eine Vereinbarung abzuschließen. Die Organisation und Abwicklung der Unterbringung liegt dann in der Hand des Obdachlosenhilfevereins.

 

Das Sozialamt hatte aus Budgetüberschüssen 6000 € für den Umbau der neuen Bleibe des Obdachlosentreffs in der Wilhelmstrasse. Diese wurden nicht verwendet, da der Umbau anderweitig finanziert werden konnte. Daher schlägt die Verwaltung vor, diese Summe dem Obdachlosenhilfeverein für das oben genannte Projekt zur Verfügung zu stellen. Für 2014 wurden mit dem Kämmerer 20.000 € Euro verhandelt, die in den HH-Beratungen dann beschlossen werden müssen.