Betreff
1. Deckblatt zu den Bebauungsplänen Nr. E 261 und 342 der Stadt Erlangen - Herbstwiesenweg - hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
611/214/2013
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Bebauungspläne Nr. E 261 und 342 der Stadt Erlangen sind für das Grundstück Flst.-Nr. 1164/78 und Teilflächen der Grundstücke Flst-Nrn. 1163/1, 1164/2, 1164/28, 1164/74, 1164/76 und 1164/77 – Gemarkung Eltersdorf – durch das 1. Deckblatt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.

Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

Auf dem Grundstück Flst. Nr. 1164/76 – Gemarkung Eltersdorf – südlich des Herbstwiesenwegs ist im Bebauungsplan Nr. 342 ein Baurecht für ca. fünf eingeschossige Wohngebäude in Zeilenanordnung festgesetzt. Die Erschließung ist zurzeit nicht gesichert, da die angrenzende Verkehrsfläche des Herbstwiesenwegs im Bebauungsplan Nr. E 261 nur als 3,5 m breiter Fuß- und Radweg festgesetzt ist.

 

Die Aufstellung des 1. Deckblatts E 261 und 342 erfolgt mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau des Herbstwiesenwegs zu einer Ortsstraße zu schaffen.

 

b) Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst die für den Ausbau des Herbstwiesenwegs sowie für die Anlage einer Wendefläche für Müllfahrzeuge erforderlichen Grundstücke.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Das 1. Deckblatt zu den Bebauungsplänen Nr. E 261 und 342 steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

 

d) Städtebauliche Ziele

 

Die Noetherstraße soll in ihrer Funktion als Erschließungsstraße bis in den Herbstwiesenweg verlängert und mit einer neuen Wendeanlage für Müllfahrzeuge versehen werden. Die Verkehrsflächen werden auf das notwendige Maß beschränkt, das für eine geordnete Erschließung der Baugrundstücke erforderlich ist.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des 1. Deckblattes zu den Bebauungsplänen Nr. E 261 und 342 – Herbstwiesenweg – der Stadt Erlangen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Änderung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung der Bebauungspläne Nr. E 261 und 342 durch das 1. Deckblatt für das Grundstück Flst.-Nr. 1164/78 und Teilflächen der Grundstücke Flst-Nrn. 1163/1, 1164/2, 1164/28, 1164/74, 1164/76 und 1164/77 – Gemarkung Eltersdorf – nach den Vorschriften des BauGB.

 

b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung entfällt, da die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt.

 

c) Frühzeitige Behördenbeteiligung

Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Übersichtslageplan mit Geltungsbereich