1 Für den Neubau
einer Kindertageseinrichtung durch die Siemens AG, Komotauer Str.
werden 24 Kinderkrippen- und 40
Schulkindbetreuungsplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
2 Der Baumaßnahme
wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 BayKiBiG
zugestimmt.
3 Die Siemens AG
erhält für die Baumaßnahme
- anteilig für 24 betriebliche
Kinderkrippenplätze einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstat-
tungskosten nach dem
Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014
sowie
- für die Neuschaffung von 40
Schulkindbetreuungsplätzen einen Baukostenzuschuss nach
Art 27 BayKiBiG i. V. m. At. 10
FAG.
4 Es erfolgt eine
jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG ab Inbetrieb-
nahme im Jahr 2014.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
- Ausweitung des Betreuungsangebotes im Planungsbezirk G – Röthelheim & Südgelände.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Bezuschussung der Bau- und Ausstattungskosten wie unter Punkt I.3 genannt.
- jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bedarfseinschätzung
In einem neu zu errichtenden Gebäude in der Komotauer Straße sollen
48 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren, 20
Betreuungsplätze für Kinder im Kindergartenalter sowie 40 Plätze der
Schulkindbetreuung im Grundschulalter (auch altersgemischt) eingerichtet
werden. Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich hierzu folgendes Bild:
Zu den Krippenplätzen:
Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 01.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die
Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung, spätestens zu diesem Zeitpunkt ein
bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten.
Um einer wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen gerecht zu werden wird
die Stadt bei der planerischen Betrachtung in neun verschiedene Planungsbezirke
aufgeteilt, die in sich jeweils eine sozialräumliche Ähnlichkeit aufweisen.
Die üblicherweise verwendete Versorgungsquote, die sich auf die in dem
jeweiligen Planungsbezirk wohnenden Kinder bezieht, ist hier jedoch nur bedingt
anwendbar. Bei der geplanten Einrichtung in der Komotauer Str. handelt es sich,
wie bei vielen der in diesem Planungsbezirk gelegenen Einrichtungen, um eine
betriebsnahe Einrichtung. Bei diesen spielt die Arbeitsplatznähe (geografisch
wie organisatorisch) im Vergleich zur Wohnortnähe eine größere Rolle.
Wenn diese
Quote hier dennoch angewendet wird, so geschieht dies in erster Linie um die
Vergleichbarkeit mit den übrigen Planungsbezirken zu erleichtern.
Der Planungsbezirk umfasst das Röthelheimgebiet incl. des Bereiches
Röthelheimpark sowie die Gebiete Sebaldus und Rathenau. Mit Stichtag zum
31.12.2012 lebten 644 Kinder im Alter von unter drei Jahren in diesem
Planungsbezirk. Die weitere Entwicklung der Kinderzahlen in diesem Gebiet wird
maßgeblich durch den Umstand beeinflusst, dass der kontinuierliche Zuzug junger
Familien in den Röthelheimpark inzwischen seinen Höhepunkt überschritten hat.
Entsprechend ist ein Absinken der Kinderzahlen dieser Altersstufe in den
kommenden Jahren um ca. 10% zu erwarten.
In der am 07.04.2011 vom Jugendhilfeausschuss begutachteten und am 26.05.2011
vom Stadtrat beschlossenen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung für unter
Dreijährige, wird für den Planungsbezirk, auch mit Hinblick auf die Häufung
betriebsnaher Plätze und ihrer Bedeutung für das restliche Stadtgebiet, von einem
deutlich überdurchschnittlichen Bedarf (>50%) ausgegangen.
Der lokale Platzbedarf wird mit ca. 410 Plätzen beziffert.
Derzeit können in diesem Planungsbezirk 340 Plätze in Einrichtungen der
Jugendhilfe, sowie 40 Plätze in der Kindertagespflege angeboten werden.
Der Projektgruppe „Krippenausbau 2013“ liegen noch drei weitere Ausbauprojekte
in diesem Planungsbezirk vor. Können alle wie geplant umgesetzt werden, so wird
sich die Anzahl der Betreuungsplätze in diesem Planungsbezirk auf insgesamt 492
erhöhen. Dies geht deutlich über das ursprünglich anvisierte Ausbauziel in
diesem Planungsbezirk hinaus. Es ist somit zu prüfen, ob alle der projektierten
Plätze zur Deckung des Bedarfes notwendig und somit investiv durch die
öffentliche Hand zu fördern sind.
Einerseits zeichnet sich ab, dass das Ausbauziel in den angrenzenden
Planungsbezirken D-Innenstadt und Nordost sowie C-Anger nicht erreicht werden
wird. Auch ist der betriebsnahe Charakter der Krippenplätze zu bedenken.
Andererseits besteht seitens der Jugendhilfeplanung die Sorge dauerhaft ein im
Vergleich zu anderen Stadtteilen überproportional großes Angebot an
Betreuungsplätzen im Planungsbezirk G zu schaffen.
In der Zusammenschau der verschiedenen Aspekte ergibt sich für die
Die Neuschaffung von 24 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei
Jahren ist aus bedarfplanerischer dazu geeignet, den Bedarf nach
Betreuungsplätzen zu decken und darum zu befürworten. Eine darüber
hinausgehende Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter
drei Jahren an diesem Standort ist als optional anzusehen und nicht zwingend
zur Deckung des Bedarfs notwendig.
Zu den Kindergartenplätzen:
Für Kinder im Kindergartenalter besteht ein unbedingter Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz. Um einer wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen
gerecht zu werden, wird die Stadt bei der planerischen Betrachtung in 17
verschiedene Planungsbezirke aufgeteilt, die in sich jeweils eine
sozialräumliche Ähnlichkeit aufweisen. Die Einrichtung liegt danach auf der
Grenze zwischen den Planungsbezirken 5-Röthelheim und 8-Innenstadt III. Beide
Planungsbezirke weisen Versorgungsquoten von ca. 85% auf. Eine Vollversorgung
ist jedoch durch die Einrichtungen in den angrenzenden Planungsbezirken sicher
gestellt. Stadtweit beträgt die Versorgungsquote im Kindergartenalter derzeit
ca. 102%. Somit besteht für Erlangen eine Vollversorgung mit Kindergartenplätzen,
die Erfüllung des Rechtsanspruches ist sicher gestellt. Zusätzliche Erkenntnisse,
die einen außergewöhnlichen, zusätzlichen Bedarf an dieser Stelle begründen
würden, liegen der Jugendhilfeplanung nicht vor. Rein quantitativ ist aus Sicht
der Jugendhilfeplanung somit kein Bedarf an zusätzlichen Plätzen zur Betreuung
von Kindergartenkindern gegeben.
Zu den Plätzen der Schulkindbetreuung:
Die Komotauer Str. gehört zum Schulsprengel der
Friedrich-Rückert-Grundschule. Diese wurde im Schuljahr 2012/13 von 258
Schülerinnen und Schülern besucht. Für diese konnten innerhalb des Schulsprengels
86 Plätze (33,3%) in Horten und 80 Plätze (31%) in der schulischen
Mittagsbetreuung angeboten werden. Damit weist die Friedrich-Rückert-Schule mit
einer Gesamtquote von 64,3% den drittniedrigsten Wert aller Erlanger Schulen
auf. Für die kommenden Jahre ist laut der Schülerprognose der Abteilung für
Statistik und Stadtforschung mit leicht steigenden Schülerzahlen an dieser
Schule zu rechnen. Die Einrichtung eines Ganztageszuges in der
Friedrich-Rückert-Schule ist bis auf Weiteres nicht geplant.
Sowohl die Einrichtungen vor Ort als auch die Schulleitung der
Friedrich-Rückert-Schule berichten von einem ungedeckten Betreuungsbedarf vor
Ort. Dies deckt sich mit den übrigen Informationen der
Die Einrichtung von 40 Plätzen zur Hortbetreuung von Kindern im Grundschulalter
in der Komotauer Str. ist daher aus bedarfsplanerischer Sicht dazu geeignet,
zur Befriedigung des Bedarfes vor Ort beizutragen und ist somit zu befürworten.
Bau
Die Siemens AG plant auf
eigenem Grundstück, in unmittelbarer Nähe zum Siemens Sportgelände, den Neubau
einer Kindertageseinrichtung mit insgesamt 108 Betreuungsplätzen (48 Krippen-,
20 Kindergarten- und 40 Schulkindbetreuungsplätze) in konventioneller Bauweise.
Aufgrund der Bedarfseinschätzung erfolgt eine öffentliche Förderung für 24
betriebliche Kinderkrippen- und 40 Schulkindbetreuungsplätze. Die verbleibenden
44 Plätze (24 Krippen- und 20 Kindergartenplätze) werden vollständig von der
Firma Siemens AG finanziert.
Die Krippenkinder sind im Erdgeschoss untergebracht, die Flächen erfüllen die
Größen des Standardraumprogramms für Kinderkrippen in Erlangen. Des Weiteren
verfügt die Einrichtung über eine Küche mit den erforderlichen Nebenräumen. Die
Speisenzubereitung erfolgt vor Ort.
Die 60 Plätze für den altersgemischten Bereich (3 Jahre bis Ende der
Grundschulzeit) sowie weitere für den Betrieb erforderliche Räume befinden sich
im Obergeschoss. Die Räume bieten Berührungspunkte für alle Kinder sowie
Rückzugsräume und Intensivräume für jede Altersstufe. Im Raumkonzept ist die
Nutzung der Funktionsräume als Therapieräume berücksichtigt.
Die Betriebsträgerschaft wird in Kooperation mit dem Kinderhaus Nürnberg e.V.
geführt. Grundprinzip ist eine offene und altersübergreifende Gruppenarbeit,
bei der die Kinder die Möglichkeit erhalten, zwischen den einzelnen Gruppen zu
wechseln.
Das Gebäude wird weitgehend barrierefrei gestaltet, sodass der inklusive
Ansatz gefördert wird.
Geplanter Baubeginn: ca. März 2014
Geplante Fertigstellung: Dezember
2014
Kosten und Finanzierung
Die Kosten pro Krippenplatz betragen 31.115,00 € brutto, die Kosten pro
Kindergarten- bzw. Schulkindbetreuungsplatz liegen bei 26.221,00 € brutto.
Gemäß der bautechnischen Beurteilung der Baumaßnahme durch Amt 24 sind die
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Konstruktion gegeben. Die
Voraussetzungen für eine Förderung sind auch aus bautechnischer Sicht erfüllt.
Kosten |
|||
Gesamtkosten laut
Kostenaufstellung vom 11.09.2013 (Netto, da vorsteuerabzugsberechtigt |
KG 200-700 (ohne KG
600) |
2.959.523,00
€ |
|
zuwendungsfähige
Baukosten |
KG 300, KG 400, KG 500,
KG 700 abzügl. KG770-790nicht anrechenbare Baunebenkosten |
2.572.156,00
€ |
|
Ausstattungskosten
Krippe/ |
KG 600 |
35.000,00
€ |
Voraussichtliche Finanzierung (vorbehaltlich der
Prüfung durch die Reg. von |
||
24 Krippenplätze: |
|
502.000,00
€ |
Städtischer Anteil Bau |
|
15.432,00 € |
Anteil Fa. Siemens |
|
138.888,00
€ |
40 Schulbetreuungsplätze: |
|
201.800,00
€ |
Städtischer Anteil
Bau/FAG |
|
374.800,00 € |
Anteil Fa. Siemens |
|
303.077,00
€ |
ohne Förderung Fa. Siemens |
|
392.367,00
€ |
nicht geförderte Plätze |
|
1.066.159,00
€ |
I.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Ausgaben |
|
|
Investitionskosten: |
ca. 1.094.032,00 € |
bei
IPNr.: 365D.880 |
Folgekosten: |
ca.
306.000,00 € |
bei
Sachkonto: 530101 |
|
|
|
Korrespondierende |
|
|
Staatliche
Investitionskostenförderung |
ca.
703.800,00 |
bei
IPNr: 365D.610ES |
Staatliche
Betriebskostenförderung (jährlich) |
|
bei
Sachkonto: 414101 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind auf IvP-Nr. 365D.880 zum Haushalt 2014 angemeldet.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
für
Betriebskostenförderung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2015 ff. erfolgt
eine
entsprechende
Nachmeldung der Verwaltung
Anlagen: