Betreff
Neubau einer Kindertageseinrichtung mit insgesamt 48 Krippen-, 20 Kindergarten- und 40 Schulkindbetreuungsplätzen durch die Firma Siemens in Erlangen, Komotauer Straße
Vorlage
512/108/2013
Aktenzeichen
IV/512/NI001
Art
Beschlussvorlage

1    Für den Neubau einer Kindertageseinrichtung durch die Siemens AG, Komotauer Str.
      werden 24 Kinderkrippen- und 40 Schulkindbetreuungsplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.

 

2    Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 BayKiBiG
      zugestimmt.

 

3    Die Siemens AG erhält für die Baumaßnahme

       - anteilig für 24 betriebliche Kinderkrippenplätze einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstat-
         tungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014
         sowie

       - für die Neuschaffung von 40 Schulkindbetreuungsplätzen einen Baukostenzuschuss nach
         Art 27 BayKiBiG i. V. m. At. 10 FAG.

4    Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG ab Inbetrieb-
      nahme im Jahr 2014.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

- Ausweitung des Betreuungsangebotes im Planungsbezirk G – Röthelheim & Südgelände.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Bezuschussung der Bau- und Ausstattungskosten wie unter Punkt I.3 genannt.


- jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG

 

3.      Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bedarfseinschätzung
In einem neu zu errichtenden Gebäude in der Komotauer Straße sollen 48 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren, 20 Betreuungsplätze für Kinder im Kindergartenalter sowie 40 Plätze der Schulkindbetreuung im Grundschulalter (auch altersgemischt) eingerichtet werden. Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich hierzu folgendes Bild:

Zu den Krippenplätzen:
Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem 01.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt ergibt sich daraus die Verpflichtung, spätestens zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten.
Um einer wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen gerecht zu werden wird die Stadt bei der planerischen Betrachtung in neun verschiedene Planungsbezirke aufgeteilt, die in sich jeweils eine sozialräumliche Ähnlichkeit aufweisen.
Die üblicherweise verwendete Versorgungsquote, die sich auf die in dem jeweiligen Planungsbezirk wohnenden Kinder bezieht, ist hier jedoch nur bedingt anwendbar. Bei der geplanten Einrichtung in der Komotauer Str. handelt es sich, wie bei vielen der in diesem Planungsbezirk gelegenen Einrichtungen, um eine betriebsnahe Einrichtung. Bei diesen spielt die Arbeitsplatznähe (geografisch wie organisatorisch) im Vergleich zur Wohnortnähe eine größere Rolle.
Wenn diese Quote hier dennoch angewendet wird, so geschieht dies in erster Linie um die Vergleichbarkeit mit den übrigen Planungsbezirken zu erleichtern.
Der Planungsbezirk umfasst das Röthelheimgebiet incl. des Bereiches Röthelheimpark sowie die Gebiete Sebaldus und Rathenau. Mit Stichtag zum 31.12.2012 lebten 644 Kinder im Alter von unter drei Jahren in diesem Planungsbezirk. Die weitere Entwicklung der Kinderzahlen in diesem Gebiet wird maßgeblich durch den Umstand beeinflusst, dass der kontinuierliche Zuzug junger Familien in den Röthelheimpark inzwischen seinen Höhepunkt überschritten hat. Entsprechend ist ein Absinken der Kinderzahlen dieser Altersstufe in den kommenden Jahren um ca. 10% zu erwarten.
In der am 07.04.2011 vom Jugendhilfeausschuss begutachteten und am 26.05.2011 vom Stadtrat beschlossenen Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige, wird für den Planungsbezirk, auch mit Hinblick auf die Häufung betriebsnaher Plätze und ihrer Bedeutung für das restliche Stadtgebiet, von einem deutlich überdurchschnittlichen Bedarf (>50%) ausgegangen.
Der lokale Platzbedarf wird mit ca. 410 Plätzen beziffert.
Derzeit können in diesem Planungsbezirk 340 Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe, sowie 40 Plätze in der Kindertagespflege angeboten werden.
Der Projektgruppe „Krippenausbau 2013“ liegen noch drei weitere Ausbauprojekte in diesem Planungsbezirk vor. Können alle wie geplant umgesetzt werden, so wird sich die Anzahl der Betreuungsplätze in diesem Planungsbezirk auf insgesamt 492 erhöhen. Dies geht deutlich über das ursprünglich anvisierte Ausbauziel in diesem Planungsbezirk hinaus. Es ist somit zu prüfen, ob alle der projektierten Plätze zur Deckung des Bedarfes notwendig und somit investiv durch die öffentliche Hand zu fördern sind.
Einerseits zeichnet sich ab, dass das Ausbauziel in den angrenzenden Planungsbezirken D-Innenstadt und Nordost sowie C-Anger nicht erreicht werden wird. Auch ist der betriebsnahe Charakter der Krippenplätze zu bedenken. Andererseits besteht seitens der Jugendhilfeplanung die Sorge dauerhaft ein im Vergleich zu anderen Stadtteilen überproportional großes Angebot an Betreuungsplätzen im Planungsbezirk G zu schaffen.
In der Zusammenschau der verschiedenen Aspekte ergibt sich für die Jugendhilfeplanung folgendes Bild.
Die Neuschaffung von 24 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren ist aus bedarfplanerischer dazu geeignet, den Bedarf nach Betreuungsplätzen zu decken und darum zu befürworten. Eine darüber hinausgehende Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren an diesem Standort ist als optional anzusehen und nicht zwingend zur Deckung des Bedarfs notwendig.

Zu den Kindergartenplätzen:
Für Kinder im Kindergartenalter besteht ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Um einer wohnortnahen Versorgung mit Betreuungsplätzen gerecht zu werden, wird die Stadt bei der planerischen Betrachtung in 17 verschiedene Planungsbezirke aufgeteilt, die in sich jeweils eine sozialräumliche Ähnlichkeit aufweisen. Die Einrichtung liegt danach auf der Grenze zwischen den Planungsbezirken 5-Röthelheim und 8-Innenstadt III. Beide Planungsbezirke weisen Versorgungsquoten von ca. 85% auf. Eine Vollversorgung ist jedoch durch die Einrichtungen in den angrenzenden Planungsbezirken sicher gestellt. Stadtweit beträgt die Versorgungsquote im Kindergartenalter derzeit ca. 102%. Somit besteht für Erlangen eine Vollversorgung mit Kindergartenplätzen, die Erfüllung des Rechtsanspruches ist sicher gestellt. Zusätzliche Erkenntnisse, die einen außergewöhnlichen, zusätzlichen Bedarf an dieser Stelle begründen würden, liegen der Jugendhilfeplanung nicht vor. Rein quantitativ ist aus Sicht der Jugendhilfeplanung somit kein Bedarf an zusätzlichen Plätzen zur Betreuung von Kindergartenkindern gegeben.

Zu den Plätzen der Schulkindbetreuung:
Die Komotauer Str. gehört zum Schulsprengel der Friedrich-Rückert-Grundschule. Diese wurde im Schuljahr 2012/13 von 258 Schülerinnen und Schülern besucht. Für diese konnten innerhalb des Schulsprengels 86 Plätze (33,3%) in Horten und 80 Plätze (31%) in der schulischen Mittagsbetreuung angeboten werden. Damit weist die Friedrich-Rückert-Schule mit einer Gesamtquote von 64,3% den drittniedrigsten Wert aller Erlanger Schulen auf. Für die kommenden Jahre ist laut der Schülerprognose der Abteilung für Statistik und Stadtforschung mit leicht steigenden Schülerzahlen an dieser Schule zu rechnen. Die Einrichtung eines Ganztageszuges in der Friedrich-Rückert-Schule ist bis auf Weiteres nicht geplant.
Sowohl die Einrichtungen vor Ort als auch die Schulleitung der Friedrich-Rückert-Schule berichten von einem ungedeckten Betreuungsbedarf vor Ort. Dies deckt sich mit den übrigen Informationen der Jugendhilfeplanung. Es ist, auch im Zuge des Krippenausbaues, eher mit einer weiter steigenden Nachfrage in den kommenden Jahren zu rechen.
Die Einrichtung von 40 Plätzen zur Hortbetreuung von Kindern im Grundschulalter in der Komotauer Str. ist daher aus bedarfsplanerischer Sicht dazu geeignet, zur Befriedigung des Bedarfes vor Ort beizutragen und ist somit zu befürworten.

Bau
Die Siemens AG plant auf eigenem Grundstück, in unmittelbarer Nähe zum Siemens Sportgelände, den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit insgesamt 108 Betreuungsplätzen (48 Krippen-, 20 Kindergarten- und 40 Schulkindbetreuungsplätze) in konventioneller Bauweise.
Aufgrund der Bedarfseinschätzung erfolgt eine öffentliche Förderung für 24 betriebliche Kinderkrippen- und 40 Schulkindbetreuungsplätze. Die verbleibenden 44 Plätze (24 Krippen- und 20 Kindergartenplätze) werden vollständig von der Firma Siemens AG finanziert.
Die Krippenkinder sind im Erdgeschoss untergebracht, die Flächen erfüllen die Größen des Standardraumprogramms für Kinderkrippen in Erlangen. Des Weiteren verfügt die Einrichtung über eine Küche mit den erforderlichen Nebenräumen. Die Speisenzubereitung erfolgt vor Ort.
Die 60 Plätze für den altersgemischten Bereich (3 Jahre bis Ende der Grundschulzeit) sowie weitere für den Betrieb erforderliche Räume befinden sich im Obergeschoss. Die Räume bieten Berührungspunkte für alle Kinder sowie Rückzugsräume und Intensivräume für jede Altersstufe. Im Raumkonzept ist die Nutzung der Funktionsräume als Therapieräume berücksichtigt.
Die Betriebsträgerschaft wird in Kooperation mit dem Kinderhaus Nürnberg e.V. geführt. Grundprinzip ist eine offene und altersübergreifende Gruppenarbeit, bei der die Kinder die Möglichkeit erhalten, zwischen den einzelnen Gruppen zu wechseln.
Das Gebäude wird weitgehend barrierefrei gestaltet, sodass der inklusive Ansatz gefördert wird.

Geplanter Baubeginn:         ca. März 2014
Geplante Fertigstellung:      Dezember 2014

Kosten und Finanzierung
Die Kosten pro Krippenplatz betragen 31.115,00 € brutto, die Kosten pro Kindergarten- bzw. Schulkindbetreuungsplatz liegen bei 26.221,00 € brutto. Gemäß der bautechnischen Beurteilung der Baumaßnahme durch Amt 24 sind die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Konstruktion gegeben. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind auch aus bautechnischer Sicht erfüllt.

Kosten

Gesamtkosten laut Kostenaufstellung vom 11.09.2013 (Netto, da vorsteuerabzugsberechtigt

KG 200-700 (ohne KG 600)

2.959.523,00 €

zuwendungsfähige Baukosten

KG 300, KG 400, KG 500, KG 700 abzügl. KG770-790nicht anrechenbare Baunebenkosten

2.572.156,00 €

Ausstattungskosten Krippe/
Fa. Siemens und Betreiber

KG 600

35.000,00 €

 

Voraussichtliche Finanzierung (vorbehaltlich der Prüfung durch die Reg. von
Mittelfranken)

24 Krippenplätze:
Staatlicher Anteil Bau + Ausstattung Krippe

 

502.000,00 €

Städtischer Anteil Bau

 

15.432,00 €

Anteil Fa. Siemens

 

138.888,00 €

40 Schulbetreuungsplätze:
Staatlicher Anteil Bau/ FAG

 

201.800,00 €

Städtischer Anteil Bau/FAG

 

374.800,00 €

Anteil Fa. Siemens

 

303.077,00 €

ohne Förderung Fa. Siemens
dem Grunde nach nicht zuwendungsfähige Bau/Ausstattungskosten

 

392.367,00 €

nicht geförderte Plätze

 

1.066.159,00 €

 

I.    


4.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)


Ausgaben

 

Investitionskosten:
Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten

ca. 1.094.032,00 €

bei IPNr.: 365D.880

Folgekosten:
Bezuschussung der Betriebskosten (jährlich)

ca.    306.000,00 €

bei Sachkonto: 530101

 

 

 

Korrespondierende
Einnahmen

 

 

Staatliche Investitionskostenförderung

ca.  703.800,00

bei IPNr: 365D.610ES

Staatliche Betriebskostenförderung (jährlich)

 

bei Sachkonto: 414101



 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind auf IvP-Nr. 365D.880 zum Haushalt 2014 angemeldet.

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   für Betriebskostenförderung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2015 ff. erfolgt eine
                       entsprechende Nachmeldung der Verwaltung


Anlagen: