1 Für den Neubau
einer Kinderkrippe durch den Humanistischen Verband Deutschland (HVD)
werden 48 Krippenplätze in
Alterlangen, Killingerstr. als bedarfsnotwendig anerkannt.
2 Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art,
Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 BayKiBiG
zugestimmt.
3 Der Humanistischen Verband Deutschland
erhält für die Baumaßnahme einen Zuschuss zu
den Bau- und Ausstattungskosten nach
dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzie
rung 2008 – 2014“.
4. Es erfolgt eine jährliche Bezuschussung der laufenden Betriebskosten nach
BayKiBiG ab
Inbetriebnahme.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausweitung des Betreuungsangebotes in Alterlangen für Kinder von 0 – 3 Jahren
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung der Bau- und
Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinder-
betreuungsfinanzierung“ 2008 – 2014.
Jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bedarfseinschätzung
Gemäß § 24a SGB VIII gilt ab dem
01.08.2013 ein unbedingter Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres. Für die Stadt
ergibt sich dar-
aus die Verpflichtung, ein bedarfsdeckendes Angebot vorzuhalten.
Das Ausbauprojekt in der Killingerstraße liegt im Krippenplanungsbezirk
B-Alterlangen. Der vom Jugendhilfeausschuss am 07.04.2011 begutachtete und am
26.05.2011 vom Erlanger Stadtrat einstimmig verabschiedete Bedarfsplan zur
Kindertagesbetreuung in Erlangen legt die stadtweite Versorgungsquote bei 45%
bis 50% fest. Für Alterlangen wird von einem Bedarf von ca. 45% ausgegangen.
Dies entspricht ca. 90 Plätzen innerhalb des Planungsbezirkes.
Mit Stichtag zum 31.12.2012 leben dort 218 Kinder im Alter von unter
drei Jahren. Aktuell können in diesem Planungsbezirk 35 Betreuungsplätze für
diese Altersstufe angeboten werden (26 in Einrichtungen und 9 in der
Kindertagespflege.) Dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von 16,1%.
Neben dem Ausbauvorhaben in der Killingerstraße sind in diesem Planungsbezirk
noch zwei weitere Krippen im Entstehen. Damit wird sich die Platzzahl in diesem
Planungsbezirk auf 103 Plätze erhöhen.
Eine lokale Überversorgung ist nach heutigem Kenntnisstand nicht zu befürchten,
da es in den angrenzenden Planungsbezirken aller Voraussicht nach nicht möglich
sein wird, den dortigen Bedarf an Krippenplätze in voller Höhe zu decken. Die
geografische sowie die verkehrstechnische Lage des Bauvorhabens in der Nähe des
Dechsendorfer Damms sind hierbei von besonderer Bedeutung.
Die Neuschaffung von 48 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei
Jahren in der neu zu errichtenden Krippe in der Killingerstraße ist für die
bedarfsdeckende Versorgungssituation vor Ort sowie in Bezug auf die Gesamtstadt
aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.
Bauvorhaben
Grundstück
Die schwierigen Gegebenheiten des Grundstücks im Überschwemmungsgebiet der
Regnitz erforderten sowohl innerhalb der Verwaltung als auch mit dem Träger
großen Verhandlungs- und Abstimmungsbedarf, um die Voraussetzungen für eine
Bebauung zu schaffen. Mit Beschluss vom 25.07.2013 wurde festgelegt, dass die
Kosten für die notwendige Auffüllung des Grundstücks von der Stadt Erlangen
übernommen werden.
Außenanlagen
Die Gestaltung der Außenflächen wird von einem Landschaftsarchitekten
übernommen. Aufgrund der Höhendifferenzen ist eine besonders sorgfältige und
zeitintensive Planung erforderlich. Zudem erfordert die Ausführung der
Vegetationsschichten und Bepflanzungen aufgrund der Auffüllung und
Bodenqualität besondere Aufmerksamkeit. Das Außengelände soll naturnah
modelliert und die Niveauunterschiede ondulierend ausgeglichen werden. Zum
Abfangen der Auffüllungen ist die Erstellung von Stützmauern (Höhen nach
Geländesituation) erforderlich.
Die dargelegte Situation der Außenfläche erklärt die erhöhten Kosten der Gartengestaltung.
Bau
Der Humanistische Verband Deutschland (HVD) plant den Neubau einer
viergruppigen Krippe mit je 12 Plätzen in konventioneller und kompakter
Bauweise. Auf jeder Etage sind jeweils zwei Einheiten mit Gruppenraum, Ruheraum
und Sanitärbereich untergebracht sowie weitere für den Betrieb erforderliche
Räume. Die Flächen erfüllen die Größen des Standard-Raumprogramms für
Kinderkrippen in Erlangen.
Die Betriebsträgerschaft wird vom HVD übernommen.
Geplanter Baubeginn: ca.
Februar 2014
Geplante Fertigstellung:
Dezember 2014
Kosten und Finanzierung
Die Kosten pro Platz betragen
laut Aufstellung vom 11.09.2013 ca. 37.285,00 € (zuwendungsfähige Baukosten
geteilt durch 48 Plätze). Hierin sind die dem Grundstück geschuldeten hohen
Kosten für die Außenanlagen enthalten. Bleiben die Kosten für die Außenanlagen
unberücksichtigt, liegen die Kosten pro Platz bei ca. 32.000,00 €.
Gemäß der bautechnischen Beurteilung der Baumaßnahme durch Amt 24 sind die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Konstruktion weitestgehend gegeben. Die Baukosten sind unter Berücksichtigung der obigen Anmerkungen angemessen. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind aus bautechnischer Sicht erfüllt.
Kosten |
|||
Gesamtkosten laut
Kostenaufstellung vom 11.09.2013 ohne Auffüllungskosten |
KG 200-700 (ohne KG
600) |
2.024.992,00
€ |
|
zuwendungsfähige
Baukosten |
KG 300, KG 400 abzügl.
PV-Anlage 17.850,00 €, KG 500, KG 700 abzügl. nicht anrechenbare
Baunebenkosten |
1.789.677,00
€ |
|
Ausstattungskosten
Krippe |
KG 600 |
85.000,00
€ |
Voraussichtliche Finanzierung (vorbehaltlich der
Prüfung durch die Reg. von |
||
Staatlicher Anteil Bau
+ Ausstattung |
|
1.183.500,00
€ |
Städtischer Anteil Bau |
|
333.089,00 € |
Anteil HVD |
|
508.403,00
€ |
Die
Kosten-/Finanzierungsaufstellung beinhaltet nicht die Auffüllungskosten des
Grundstücks.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Ausgaben |
|
|
Investitionskosten: |
|
bei
IPNr.: 365D.880 |
Folgekosten: |
|
bei
Sachkonto: 530101 |
|
|
|
Korrespondierende |
|
|
Staatliche
Investitionskostenförderung |
ca. 1.183.500,00 € |
bei
IPNr: 365D.610ES |
Staatliche
Betriebskostenförderung (jährlich) |
ca. 170.000,00 € |
bei
Sachkonto: 414101 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
für
Betriebskostenförderung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2014 ff. erfolgt
eine
entsprechende
Nachmeldung der Verwaltung.
Anlagen: