Betreff
Bericht zur "unfreiwilligen Teilzeit" bei der Stadt Erlangen
Vorlage
112/100/2013
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.  


Aufgrund des Antrags der SPD-Fraktion Nr. 181/2012 wurde die Ergänzung des Arbeitsprogramm 2013 des Personal- und Organisationsamtes beschlossen, wonach zur „unfreiwilligen Teilzeit“ im HFPA berichtet werden soll.

 

Bei der Stadtverwaltung Erlangen sind zum Stichtag 1.9.2013  insgesamt 893 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt und zwar wie folgt:

 

Teilzeitbeschäftigte

weiblich

männlich

Summe

Beamte

110

30

140

Tarifbeschäftigte

613

140

753

Summe

723

170

893


Beantragung von Arbeitszeiterhöhungen:

 

Sofern sich Lebensumstände bei den Teilzeitbeschäftigten ändern oder auch aus sonstigen Gründen eine Erhöhung der Arbeitszeit beantragt wird, konnte dieser Arbeitszeiterhöhung in Abstimmung mit den Fachbereichen zum größten Teil auch entsprochen werden. Die Stundenerhöhungen bewegten sich im Rahmen von 1 Wochenstunde bis hin zur Vollzeitbeschäftigung.

 

Es wurden bewilligt:

Im Jahr 2011:

29 Arbeitszeiterhöhungen für Beamtinnen und Beamte     davon  7 Rückkehr zu Vollzeit

113 Arbeitszeiterhöhungen für Tarifbeschäftigte                davon 21 Rückkehr zu Vollzeit

 

Im Jahr 2012:

43 Arbeitszeiterhöhungen für Beamtinnen und Beamte      davon  17 Rückkehr zu Vollzeit

158 Arbeitszeiterhöhungen für Tarifbeschäftigten.              davon  25 Rückkehr zu Vollzeit

 

Zum überwiegenden Teil können die Stundenerhöhungen in der eigenen Dienststelle ermöglicht werden, was auch dem Wunsch der Beschäftigten entspricht. In den größeren Dienststellen wie z.B. im Jugendamt sind Ansprechpartner vorhanden, welche die Arbeitszeiterhöhungsanträge mit den dienstlichen Gegebenheiten sowie den vorhandenen Stellenressourcen abstimmen.

 

Nicht immer ist es jedoch möglich, die Stundenerhöhungen im eigenen Fachbereich zu ermöglichen, wenn die Stellenressourcen dafür nicht vorhanden sind.

In diesem Fall melden sich die Beschäftigten direkt beim Personal- und Organisationsamt  und bringen ihre Wünsche auf Erhöhung der Arbeitszeit ein.

 

Aktuell liegen dem Personal- und Organisationsamt 8 Wünsche auf Erhöhung der Arbeitszeit vor, überwiegend im Bereich von ca. 5 Wochenstunden sowie 2 Ganztagsbeschäftigungswünsche.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personal- und Organisationsamtes halten Kontakt mit diesen Beschäftigten und bieten aktiv frei werdende Stellen an bzw. weisen auf Ausschreibungen hin.

 

Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung:

 

Beamtinnen und Beamte:

Diese haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Beamtinnen und Beamten eine Vollzeitbeschäftigung ermöglichen muss, wenn der Beamte die Stundenreduzierung nicht verlängert. Allerdings ist ein Verbleib in der Dienststelle nur bei entsprechend freien Stundenanteilen möglich, ansonsten erfolgt in Abstimmung mit den Betroffenen und der aufnehmenden Dienststelle eine Umsetzung.

 

Tarifbeschäftigte:

 

Die Beschäftigung erfolgt im Umfang der zur Verfügung stehenden Planstelle, d.h. dass hier grundsätzlich kein Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung besteht. Der Anspruch besteht im Stundenumfang des abgeschlossenen Arbeitsvertrages.

 

Bei Abschluss eines Vertrages über eine Vollzeitbeschäftigung mit anschließender befristeter Stundenreduzierung kann die Rückkehr zur Vollzeit gewährleistet werden, da die freien Stundenanteile für die Tarifbeschäftigten reserviert bleiben, d.h. in der Regel werden die freien Stunden nur befristet, bis zur Rückkehr der Teilzeitbeschäftigten zur Vollzeit, besetzt.

 

Anders sieht es aus, wenn ursprünglich nur ein Vertrag über eine Teilzeitbeschäftigung abgeschlossen wurde. Hier besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung, es sei denn, es ergibt sich in der Dienststelle eine Möglichkeit der Stundenerhöhung oder es kann eine andere Stelle angeboten werden. Selbstverständlich können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich aktiv durch Bewerbungen auf freie Stellen einbringen.

 

Information der Beschäftigten:

 

Eine weitergehende Information für Tarifbeschäftigte ist in Form eines Infoblattes zur Teilzeit vorgesehen, welches mit dem Arbeitsvertrag verschickt, sowie  im städtischen Mitarbeiterportal eingestellt wird. Außerdem wird in den Infoveranstaltungen für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung über Teilzeitmöglichkeiten sowie Rückkehr zur Vollzeit informiert.