Betreff
Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage im Vorbehaltsgebeit Windkraft WK 57
Vorlage
31/240/2013
Aktenzeichen
III/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Der Regionalplan Industrieregion Mittelfranken (RP 7) weist für den Bereich der Stadt Erlangen südwestlich von Hüttendorf ein Vorbehaltsgebiet Windkraft WK 57 aus. Der Auswertung des Beteilungsverfahrens zur 17. Änderung des Regionalplans ist aber zu entnehmen, dass das Luftamt Nordbayern darauf hinweist, dass innerhalb dieses Gebietes die luftrechtliche Zustimmungsfähigkeit lage- und anlagenabhängig im Einzelfall zu prüfen ist. Vor diesem Hintergrund sowie den ergänzenden Hinweisen der Deutschen Flugsicherung sind konkrete Beurteilungen stets nur im Einzelfall möglich.

 

Am 01.07.2013 ging bei der Verwaltung ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage im Vorbehaltsgebiet Windkraft WK 57 bezüglich der Belange der zivilen Luftfahrt und militärischer Schutzbelange ein.

 

Das Luftamt Nordbayern verweigerte im Beteiligungsverfahren die Zustimmung nach § 14 Abs. 1 LuftVG, da die Windkraftanlage am beantragten Standort eine Anhebung der Hindernisfreihöhen für die Anflugverfahren am Verkehrsflughafen Nürnberg verursacht. Dies wäre eine deutliche Verschlechterung der Anfliegbarkeit des Flughafens Nürnberg. Des weiteren teilte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung mit Schreiben vom 06.08.2013 mit, dass § 18a LuftVG der Errichtung des Bauwerks entgegensteht, weil dadurch die zivilen Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können und somit das Bauwerk nicht errichtet werden darf.

 


Anlagen:        Übersichtsplan