Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.09.2013 über die Prüfung des Jahresabschlusses des EB 77 für das Wirtschaftsjahr 2012 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen,
- den Jahresabschluss 2012 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und
- der Werkleitung für das Wirtschaftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit der Beratung und
Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Prüfungsbericht
verbindlich. Eine schriftliche Stellungnahme wurde
nicht abgegeben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen
zu erzielen?)
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses war innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Wirtschaftsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).
Mit der Vorlage des Berichtes vom 27.09.2013 über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 nahm das Rechnungsprüfungsamt seine Aufgabe nach Art. 103 Abs. 3 GO wahr.
Der Bericht dient dem Rechnungsprüfungsausschuss als Grundlage zur Beurteilung, ob dem Stadtrat vorgeschlagen werden kann, den Jahresabschluss gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
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4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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