Für die Dauer der laufenden Wahlzeit des Oberbürgermeisters bis 30.04.2014 werden als weitere Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Oberbürgermeisters benannt:
- der oder die Vorsitzende der CSU-Fraktion
- der oder die Vorsitzende der SPD-Fraktion
- der oder die Vorsitzende der Fraktion Grüne Liste
- der oder die Vorsitzende der F.D.P.-Frakion
- der oder die Vorsitzende der FWG/ödp-Ausschussgemeinschaft
- der oder die Vorsitzende der Ausschussgemeinschaft Grille/Heinze/Jarosch
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Vertretung des Oberbürgermeisters wird geregelt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 der Bayerischen Gemeindeordnung bestimmt der Stadtrat weitere Vertreterinnen und Vertreter des Oberbürgermeisters und der Bürgermeisterinnen.
Die Ergänzung der weiteren Stellvertreterinnen und Stellvertreter erfolgt aufgrund der Neubildung der Ausschussgemeinschaften.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden