Dem Bedarfsnachweis für den Neubau eines betreuten Jugendtreffs in der Innenstadt und der dadurch erforderlichen Wiederherstellung der Fahrradwerkstatt an der Fuchsenwiese wird zugestimmt. Er soll der Vorentwurfsplanung zugrunde gelegt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen.
Die notwendigen Haushaltsmittel sind in die Haushaltsberatungen für 2014 einzubringen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ein betreuter Jugendtreff für
vorwiegend jüngere Jugendliche soll errichtet werden.
Es wird auf die Bedarfsbeschlüsse im JHA vom 20.11.2008 und 1.12.2011
verwiesen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die vorhandene Wellblechhütte der
Fahrradwerkstatt des E-Werks wird abgebrochen. An dieser Stelle soll das neue
Gebäude mit dem Jugendtreff entstehen, in das die bisherige Fahrradwerkstatt
integriert wird.
Nach dem 2009 prämierten Realisierungswettbewerb wird der Baukörper
zweigeschossig errichtet. Der Jugendtreff soll über eine Treppe an der Ostseite
der teilüberdachten Terrasse erschlossen werden. Südlich des Baukörpers wird
eine Treppe als 2. Fluchtweg für das Obergeschoss angebaut. Zur Gewährleistung
der Barrierefreiheit wird ein behindertengerechter Aufzug und ein Behinderten –
WC eingebaut.
Die unmittelbar ans Gebäude angrenzenden Teile des E- Werk Gartens
einschließlich Bühne, die durch die Baumaßnahmen in Mitleidenschaft gezogen
wurden, werden nach der Errichtung des Gebäudes wiederhergestellt.
Raumprogramm Erdgeschoss:
- Fahrradwerkstatt: 101 qm
- Beratungsraum für Streetworker: 21 qm
- Ticketkasse E- Werk: 6 qm
- Behinderten- WC: 6 qm
- Flur: 8 qm
- Technikraum: 7 qm
- Batterieraum 5 qm
- + Aufzug
Raumprogramm
Jugendtreff im Obergeschoss:
- Mehrzweckraum: 68 qm
- Gruppenraum: 20 qm
- Computerraum: 13 qm
- Beratungsraum:
16 qm
- Küche:
15 qm
- Flur: 26 qm
- WCs 10 qm, Putzraum 4 qm
- + Aufzug
Größe und Ausführung des
Jugendtreffs entsprechen den Standards vergleichbarer Einrichtungen. Für die
Fahrradwerkstatt ist eine Fläche knapp der jetzigen Größe (107m²) vorgesehen.
Die Bauausführung der Fahrradwerkstatt soll einfachem Werkstattstandard
(Estrichboden, Aufputzleitungen, unverputzte Wände) entsprechen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Für die Grundlagenermittlung wurden für 2013 die notwendigen Mittel bereitgestellt. Unter der Projektleitung durch Amt24/GME, SG 242-1 Bauunterhalt in Zusammenarbeit mit SG 242-2 Betriebstechnik soll der dem Realisierungswettbewerb von 2009 zugrunde liegende Planungsstand mit einem externen Architekten und Ingenieurbüros aktualisiert werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)I
Als Fördermöglichkeit kommen das Programm
„Aktive Zentren“ sowie das Zuschussprogramm des Bayerischen Jugendrings in
Frage. Der Bayerische Jugendring (BJR) sieht das Vorhaben als grundsätzlich
förderfähig an. In der Lenkungsgruppe Innenstadtentwicklung wurde der
Jugendtreff Innenstadt im Juli 2013 vorgestellt. Das Amt für Stadtentwicklung
und Stadtplanung wird gem. der einstimmigen Beschlussfassung im UVPA vom
12.11.2013 die Maßnahme für das Bund–Länder-Städtebauprogramm IV, Aktive
Zentren, anmelden. Die Fördermöglichkeit nach diesem Programm liegt bei (max.)
60% der förderfähigen Kosten, der städtische Anteil beträgt dementsprechend
(mind.) 40%. Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und der Prüfung aller
anderen in Frage kommenden Fördermöglichkeiten soll die Fördermöglichkeit in
einem Finanzierungsgespräch mit der Regierung von Mittelfranken geklärt werden.
Die Neuaufnahme eines Projektes für öffentliche kulturelle Gebäude ist grundsätzlich
möglich, unter Umständen kann dies eine Zurückstellung der Sanierungsmaßnahmen
an anderen kulturellen Einrichtungen der Stadt zur Folge haben.
Bei den Haushaltsberatungen 2013 wurde der Jugendtreff Innenstadt für die Jahre 2013/2014/ 2015 mit 990.000 € veranschlagt. Unter Zugrundelegung
· der fortgeführten Planung aus dem Realisierungswettbewerb aus dem Jahr 2009 sowie
· der konjunkturbedingten Preissteigerungen in Höhe von 10 -20%,
· der Honorarpreissteigerungen auf Grund der Einführung der neuen HOAI 2013 in Höhe von ca. 30%,
· dem Verlegen oder Überbauen von vorhandenen Stromleitungstrassen der Trafostation der ESTW (sowie eventueller besonderer Gründungsmaßnahmen, die aus dem noch zu erstellenden Bodengutachten resultieren können), und
· der erforderlichen Wiederherstellung des E-Werkgartens einschließlich der Bühne
muss die damalige Kostenannahme angepasst werden.
Die neue Kostenannahme (ohne Kosten für ein Ausweichquartier für die Fahrradwerkstatt während der Bauzeit und ohne Möblierung) geht nach derzeitigem Kenntnisstand von Kosten in Höhe von ca. 1.750.000 € aus. Nach Abzug einer möglichen maximalen Förderung in Höhe von 60% der förderfähigen Kosten durch das Bund–Länder-Städtebauprogramm IV, Aktive Zentren, und der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch den Bayerischen Jugendring kann davon ausgegangen werden, dass sich der städtische Anteil erheblich reduziert.
Die Kämmerei schlägt i. R. der Haushaltsberatungen 2014 der Änderungsanträge zum Investitionshaushalt (siehe Nr. 44.00) folgende Mittel vor:
2013 50.000 €
2014 0 €
2015 340.000 €
2016 600.000 €
2017 0 €
Später 610.000 €
Zusammen mit den bereits in 2013 zur Verfügung gestellten Planungskosten ergibt dies eine Gesamtsumme von 1.600.000 €. Diese Verteilung der Haushaltsmittel führt dazu, dass der Jugendtreff nicht realisiert werden kann. Es macht wenig Sinn, die Baumaßnahme in 2015 und 2016 zu beginnen und zu einem noch nicht näher bestimmten Zeitpunkt nach 2017 zu beenden.
Stellungnahme der Kämmerei:
Aus Sicht der Kämmerei ist die Maßnahme wegen wesentlicher Überschreitung des bisher vom Stadtrat festgelegten Kostenrahmens (990.000 €) und zur Deckung von Mehrkosten bei anderen Baumaßnahmen (HH-Skript lfd.-Nrn. 44.00 bis 44.03) nicht finanzierbar.
Die Verwaltung des Jugendamtes schlägt im Einvernehmen mit GME vor, die notwendige Summe in Höhe von 1.750.000 € wie folgt in den Investitionsplan der Stadt Erlangen einzustellen:
2013 50.000 €
2014 0 € VE für 2015: 300.000 €
2015 600.000 € VE für 2016: 1.100.000 €
2016 1.100.000 €
Investitionskosten: |
1.750.000
€ |
bei
IPNr.: 366B.403 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
angenommen bis 800.000 € |
bei
Sachkonto: |
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Möblierung |
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Zuschuss zum Betrieb |
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Haushaltsmittel
sind teilweise vorhanden auf IvP-Nr. 366B.403:
2013: 50.000€
2014: 340.000€
2015:
600.000€
sind
teilweise nicht vorhanden:
760.000€
Es wird folgende Verteilung der Haushaltsmittel vorgeschlagen:
2013: 50.000 €
2014: 0 € VE für 2015: 300.000 €
2015: 600.000 € VE für 2016: 1.100.000 €
2016: 1.100.000 €
Anlagen: