- Der mit Fraktionsantrag Nr. 074/2013 beantragten erweiterten Nutzung des Schlossgartens wird n i c h t zugestimmt.
- Der Fraktionsantrag Nr. 074/2013 der SPD-Stadtratsfraktion vom 7.5.2013 ist damit abschließend bearbeitet
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Schlossgarten steht nach den
Regelungen der Satzung für die Schlossgartenbenützung vom 2. 7. 1974 i.d.F. vom
11.4.2006 der Öffentlichkeit im bisherigen Umfang weiterhin zur
Verfügung.
2. Sachbericht
Der Oberbürgermeister hat nach Antragseingang Kontakt mit der Hochschulleitung
aufge-nommen und um Stellungnahme gebeten. Nach Beschlussfassung in der Universitätsleitung
(UL) hat der Präsident der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
die Anfrage am 17. Juni 2013 wie folgt beantwortet:
„ Die Schaffung eines Biergartenbetriebes
und von Grillplätzen würde – verbunden mit erweiterten Öffnungszeiten – nach
Meinung de UL gravierende negative Folgen für das Schlossgartengelände und die
dort Erholung und Ruhe suchenden Erlanger Bürger und Studierende zeitigen.
Selbst ein erhöhter Betreuungsaufwand wäre hier nicht geeignet, den zu
befürchtenden Schaden abzuwenden. Dies war auch der Grund, dass die UL schon in
mehreren Einzelfällen einer derartigen Ausweitung der Nutzung nicht zugestimmt
hat. Schon jetzt führen unerlaubte Betretungen des Hugenottenbrunnens, Graffitibemalungen
innerhalb des Gartens und an den angrenzenden Gebäuden sowie unstatthafte
Ausweitungen des Liegenbereichs zu erheblichen Kosten verursachenden Schädigungen.
Eine Ausweitung der Nutzung würde nicht nur den Garten als historisches
Denkmal, sondern auch den bekannt eingeschränkten Haushalt der zum Unterhalt
des Gartens verpflichteten Stadt Erlangen inakzeptabel belasten.
Aus Sicht des Staatlichen Bauamtes Erlangen-Nürnberg gibt es zudem denkmalschutzrechtliche
Bedenken gegen die Errichtung eines Kindergartens, da sowohl der Schlossgarten
selbst wie auch die benachbarten Einzeldenkmäler unter Denkmalschutz stehen.
Die Universität bedauert, dass deshalb auch diesem Thema nicht näher getreten
werden kann.“
Auch die Abteilung 773 Stadtgrün
empfiehlt in Ihrer Stellungnahme vom 07. Juni 2013 die
Ablehnung des Fraktionsantrages. Eine Ausweitung der Schlossgartennutzung mit
Kiosk, Biergarten, Grill- und Kinderspielplatz würde dem bisherigen Charakter
eines innerstädtischen Erholungsraumes deutlich widersprechen. Zudem würde die
in ihrer Gesamtfläche bereits jetzt stark frequentierte historische
Gartenanlage die vorgeschlagene Nutzungsausdehnung nicht verkraften.
Schließlich besteht aus Sicht des Fachbereiches durch die unmittelbare
räumliche Nähe der beiden Kinderspielplätze Theaterplatz und Bohlenplatz auch
kein weiterer Spielplatzbedarf in dieser Grünachse.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Weitere Maßnahmen sind nicht veranlasst.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag 074/2013 SPD-Stadtratsfraktion vom 7.5.2013