Betreff
Erweiterung der Schlossgartennutzung hier: Fraktionsantrag Nr. 074/2013 der SPD-Stadtratsfraktion vom 7.5.2013
Vorlage
13/081/2013
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage
  1. Der mit Fraktionsantrag Nr. 074/2013 beantragten erweiterten Nutzung des Schlossgartens wird    n i c h t    zugestimmt.
  2. Der Fraktionsantrag Nr. 074/2013 der SPD-Stadtratsfraktion vom 7.5.2013 ist damit abschließend bearbeitet

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Schlossgarten steht nach den Regelungen der Satzung für die Schlossgartenbenützung vom 2. 7. 1974 i.d.F. vom 11.4.2006 der Öffentlichkeit im bisherigen Umfang weiterhin zur
Verfügung.

 

2.   Sachbericht
Der Oberbürgermeister hat nach Antragseingang Kontakt mit der Hochschulleitung aufge-nommen und um Stellungnahme gebeten. Nach Beschlussfassung in der Universitätsleitung (UL) hat der Präsident der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg die Anfrage am 17. Juni 2013 wie folgt beantwortet:

„ Die Schaffung eines Biergartenbetriebes und von Grillplätzen würde – verbunden mit erweiterten Öffnungszeiten – nach Meinung de UL gravierende negative Folgen für das Schlossgartengelände und die dort Erholung und Ruhe suchenden Erlanger Bürger und Studierende zeitigen. Selbst ein erhöhter Betreuungsaufwand wäre hier nicht geeignet, den zu befürchtenden Schaden abzuwenden. Dies war auch der Grund, dass die UL schon in mehreren Einzelfällen einer derartigen Ausweitung der Nutzung nicht zugestimmt hat. Schon jetzt führen unerlaubte Betretungen des Hugenottenbrunnens, Graffitibemalungen innerhalb des Gartens und an den angrenzenden Gebäuden sowie unstatthafte Ausweitungen des Liegenbereichs zu erheblichen Kosten verursachenden Schädigungen. Eine Ausweitung der Nutzung würde nicht nur den Garten als historisches Denkmal, sondern auch den bekannt eingeschränkten Haushalt der zum Unterhalt des Gartens verpflichteten Stadt Erlangen inakzeptabel belasten.

Aus Sicht des Staatlichen Bauamtes Erlangen-Nürnberg gibt es zudem denkmalschutzrechtliche Bedenken gegen die Errichtung eines Kindergartens, da sowohl der Schlossgarten selbst wie auch die benachbarten Einzeldenkmäler unter Denkmalschutz stehen. Die Universität bedauert, dass deshalb auch diesem Thema nicht näher getreten werden kann.“


Auch die Abteilung 773 Stadtgrün empfiehlt in Ihrer Stellungnahme vom 07. Juni 2013 die
Ablehnung des Fraktionsantrages. Eine Ausweitung der Schlossgartennutzung mit Kiosk, Biergarten, Grill- und Kinderspielplatz würde dem bisherigen Charakter eines innerstädtischen Erholungsraumes deutlich widersprechen. Zudem würde die in ihrer Gesamtfläche bereits jetzt stark frequentierte historische Gartenanlage die vorgeschlagene Nutzungsausdehnung nicht verkraften. Schließlich besteht aus Sicht des Fachbereiches durch die unmittelbare räumliche Nähe der beiden Kinderspielplätze Theaterplatz und Bohlenplatz auch kein weiterer Spielplatzbedarf in dieser Grünachse.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Weitere Maßnahmen sind nicht veranlasst.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag 074/2013 SPD-Stadtratsfraktion vom 7.5.2013