Betreff
Änderungsantrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 129/2013 vom 23.7.2013 zu TOP 24 der Stadtratssitzung am 25.07.2013 Personalkostenbudgetierung
Vorlage
II/240/2013
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
  2. Der Fraktionsantrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 129/2013 vom 23.7.2013 ist damit bearbeitet.

 


Wie aus beigefügter Tabelle ersichtlich, wurden in den Jahren 2010 bis 2012 Mittel aus den Personalkostenbudgets entsprechend der geltenden Budgetierungsregeln in den dargestellten Sachkostenbudgets verwendet.

Ursache hierfür könnte eine zu geringe Ausstattung der Sachkostenbudgets zur Abarbeitung der Arbeitsprogramme darstellen. Es handelt sich jedoch nur um eine mögliche Begründung. Hieraus die Notwendigkeit zu einer dauerhaften Budgeterhöhung abzuleiten, erscheint keineswegs zwingend.

Weitere mögliche Begründungen zur Verwendung von Mitteln aus den Personalkostenbudgets für Sachaufwendungen:

·        Bei lang andauernden Erkrankungen von Tarifbeschäftigten erhalten die Budgets Personalkostenerstattungen. Da im Regelfall die Aufgaben nicht verschiebbar sind, finanzieren die Ämter aus diesen Mitteln Leistungsprämien oder die Vergabe von Aufträgen an Dritte, um die Aufgabenerfüllung sicher zu stellen (siehe Amt 20).

·        Für die Zweckbestimmung der Budgetrücklagen werden Verwendungsbeschlüsse gefasst. Ergeben sich unterjährig Personalkostenüberschüsse, finanzieren manche Ämter die sich aus den Verwendungsbeschlüssen ergebenden Aufgaben hieraus. Die Budgetrücklage bleibt (teilweise) unangetastet, die Personalkostenüberschüsse unterliegen auf diesem Wege der Mittelverwendung nicht der 70:30-Regelung.

·        Die Budgetierungsregeln erlauben die Verwendung von Personalkostenüberschüssen auch für zusätzliche, nicht in den Arbeitsprogrammen dargestellte Aufgaben. Die Möglichkeit zur Finanzierung dieser „Kür“-Leistungen eröffnen erst die Personalkostenerstattungen.

·        Aus dem bereinigten Gesamtbudgetergebnis (siehe Tabelle) wurden hinsichtlich der Budgetübertragung im Einzelfall Schlüsse gezogen. So wurden z. B. die hohen Defizite der Ämter 32 (Mindereinnahmen aus KVÜ) und 44 nicht oder nur teilweise übertragen.

·        Eine Budgetaufstockung nach Durchschnittswerten berücksichtigt nicht, dass auf Defizite der Vorjahre im Sachkostenbudget durch eine höhere Mittelausstattung 2012 reagiert sein kann. Ein zusätzlicher Ausgleich würde eine Überkompensation darstellen.

·        Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt selbstverständlich auch die Neufassung der Personalkostenbudgetierung die Erwirtschaftung von Überschüssen, die sich in den Sachmittelbudgets verwendet werden können.

Würden Sachkostenbudgets pauschal erhöht, so würde dies den Ämtern einen Sparanreiz nehmen, nämlich durch Ausgabendisziplin oder der Akquirierung von Mehreinnahmen das Budgetdefizit zu verringern. Weiterhin mag die Frage erlaubt sein, wie mit künftigen Budgetüberschüssen zu verfahren ist. Würden Sachmittelbudgets aufgestockt, wären konsequenterweise Personalkosteneinsparungen zu 100% einzuziehen. Den Fachbereichen würden aber gemäß den Budgetierungsregeln gewollte Dispositionsmöglichkeiten genommen.

 

Aus Sicht der Kämmerei zeigt sich, dass die Verwendung von Personalmitteln für Sachmittel einer detaillierten Analyse bedürfte, ob die von der Antragstellerin gezogene Schlussfolgerung zutrifft. Aber auch im Fall einer durchgeführten Analyse könnten damit keine Schlüsse gezogen werden, wie sich die neuen Budgetierungsregeln auswirken.

 

Die Kämmerei rät von einer pauschalen Erhöhung bestimmter Sachkostenbudgets ab, sondern schlägt vor, die Entwicklung im Zuge der Budgetabrechnung 2014 zu bewerten.

 

Hinweis: Sollte sich bei Annahme des SPD-Antrages Nr. 129/2013 für die Kämmerei eine Budgetaufstockung ergeben, verzichtet die Kämmerei hierauf im gesamtstädtischen Interesse, da es gilt, unter Beachtung der Haushaltsauflagen 2013 die Haushaltskonsolidierung voranzubringen.

 


Anlagen:

Anlage 1_SKB_PKB2010_2012

Anlage 2_Antrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 129/2013 vom 23.7.2013