Betreff
Veränderung der Ausschussbesetzung durch den Austritt von Herrn Stadtrat Hopfengärtner aus der CSU-Fraktion
Vorlage
13-2/302/2013
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

 

  1. Der Austritt von Herrn Stadtrat Hopfengärtner aus der CSU-Fraktion wird zur Kenntnis
    genommen.
  2. Die Zuschüsse für Stadtratsmitglieder, Fraktionen und Ausschussgemeinschaften gemäß
    § 3 der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen werden zum 18. Juli 2013 angepasst.
  3. Die Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen wird wie in der Begründung dargestellt beschlossen. Über die Besetzung eines Sitzes im Rechnungsprüfungsausschuss wird im Losverfahren zwischen der Ausschussgemeinschaft ödp/FWG und der Ausschussgemeinschaft Grille/Heinze/Jarosch entschieden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Schreiben vom 14. Juli 2013 (Eingang bei der Stadt Erlangen am 17. Juli 2013) teilte Herr Stadtrat Hopfengärtner mit, dass er mit sofortiger Wirkung aus der CSU-Stadtratsfraktion austritt.

Durch den Austritt kommt es zu einer Veränderung des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen, es ist eine Neuberechnung der Ausschuss-Sitze erforderlich.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen:

 

Nach dem Austritt von Herrn Stadtrat Hopfengärtner aus der CSU-Fraktion verteilen sich die Sitze im Erlanger Stadtrat wie folgt:

 

 

CSU

SPD

Grüne
Liste

FDP

Ödp/ FWG

Grille/ Heinze/ Jarosch

erli

Hopfen-gärtner

Sitze ab 18.07.13

18

13

6

4

3

3

2

1

 

 

 

Aufgrund Art. 33 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) hat der Stadtrat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen bei der Besetzung der Ausschüsse Rechnung zu tragen.

Die Verteilung der Sitze in den Stadtratsausschüssen erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen (GeschO) und neuerer Rechtssprechung nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.

 

Berechnung nach dem Verfahren Hare/Niemeyer:

Teilungszahl = „Fraktionsstärke“ x Sollstärke Ausschuss
                                    50 (Sollstärke Stadtrat)

 

Jede Fraktion/Ausschussgemeinschaft/Wählergruppe erhält zunächst so viele Sitze, wie sich ganze Zahlen aus der Berechnung ergeben (Zahl, die vor dem Komma steht). Die restlichen Ausschusssitze werden dann in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile vergeben (Zahlen, die hinter dem Komma stehen).

 

Durch den Austritt von Herrn Stadtrat Hopfengärtner aus der CSU-Fraktion haben sich die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat geändert. Nach einer Neuberechnung kommt es daher zu folgender Verteilung der Sitze:

 

 

Sitze

CSU

SPD

Grüne Liste

FDP

ödp/ FWG

Grille/ Heinze/ Jarosch

erli

Hopfen-gärtner

Rechnungsprüfungsausschuss

7

2

2

1

1

1*

1*

 

 

Ältestenrat
Bauausschuss und Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
Schulausschuss
Kultur- und Freizeitausschuss
Sportausschuss
Sozial
- und Gesundheitsausschuss
keine Veränderung der Sitzverteilung

11 + Vors.

4

3

1

1

1

1

 

 

Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss und Werkausschuss Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77)
keine Veränderung der Sitzverteilung

13 + Vors.

5

3

2

1

1

1

 

 

 

*Die Entscheidung um einen Sitz fällt im Losverfahren zwischen den Ausschussgemeinschaften ödp/FWG und Grille/Heinze/Jarosch

 

Die Ausschussgrößen und die Zuständigkeiten der Ausschüsse bleiben unverändert.

Die Verteilung der Sitze im Jugendhilfeausschuss und in sonstigen Gremien (Aufsichtsgremien, Zweckverbände) bleibt unverändert.


 

Zuschüsse für Fraktionen/Ausschussgemeinschaften/Einzelstadträte nach § 3 der
Gemeindesatzung

 

Der Zuschuss für die CSU-Fraktion sinkt aufgrund des Austritts von Herrn Stadtrat Hopfengärtner um monatlich 79 Euro. Herr Stadtrat Hopfengärtner erhält einen Geschäftsführungszuschuss als Einzelstadtrat in Höhe von 131 Euro monatlich. Die Geschäftsführungszuschüsse für Juli 2013 werden anteilig berechnet.

Insgesamt entsteht ein Mehrbedarf an Zuschussmitteln in Höhe von ca. 280 Euro im Jahr 2013.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

280 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden

             sind nicht vorhanden