Betreff
Neufassung der Heimatpflegersatzung
Vorlage
30-R/082/2013/1
Aktenzeichen
III/30-R, VI/63
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Die Satzung über die Rechtsverhältnisse der Heimatpfleger der Stadt Erlangen (Heimatpflegersatzung) (Entwurf vom 17.07.2013, Anlage) wird beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung über den Baukunstbeirat an die Heimatpflegersatzung anzupassen.


Die Satzung über den Heimatpfleger in der Stadt Erlangen regelt derzeit im Wesentlichen (lediglich) die Stellung und Vergütung. Sie ist aus Sicht der Verwaltung dringend überarbeitungsbedürftig.

 

Ziel der Neufassung ist, Position und Aufgaben der Heimatpflegerin bzw. des Heimatpflegers klarer zu definieren. Durch eine beratende Mitgliedschaft im Baukunstbeirat soll die Möglichkeit geschaffen werden, Äußerungen zu kanalisieren und möglichst frühzeitig und in diesem Gremium geordnet in die Verfahren einzuspeisen.

 

Die Entschädigung soll auf 400 Euro angepasst und der Ersatz von Aufwendungen pauschaliert werden, um aufwändige Einzelabrechnungen zu vermeiden. Lediglich Reisekosten für Reisen außerhalb des Ballungsraumes Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach sollen zusätzlich erstattet werden.

 

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die derzeit unbefristet laufende Bestellung zukünftig auf 10 Jahre zu begrenzen. Die Dauer von 10 Jahren wurde von der Verwaltung gewählt, um die gebotenen Kontinuität in der Aufgabenerfüllung zu wahren. Eine Unabhängigkeit von Wahlperioden wurde mit dem Vorschlag ebenfalls angestrebt. In der BWA-Sitzung vom 16.07.2013 gab es Diskussionen über die Dauer der Bestellung von 10 Jahren. Die Mitglieder des BWA waren mit der von Stadtrat Kittel vorgeschlagenen Kompromisslösung, die erste Amtszeit für 10 Jahre festzulegen und die darauf folgenden mit 5 Jahren einverstanden. Der nunmehrige Satzungsentwurf wurde diesen Vorschlag angepasst (vergleiche § 2 Abs. 3 des Entwurfs).

 

Neu sind im Wesentlichen die Regelungen zur Aufgabenstellung. Neben den allgemeinen Aufgaben soll der Heimatpfleger zukünftig auch Gelegenheit erhalten, im Stadtrat einen jährlichen Bericht abzugeben. Das Teilnahme- und Rederecht in den Sitzungen des Baukunstbeirats soll in der Satzung verankert und gesichert werden. Andersherum sind auch die Anforderungen an die Arbeit des Heimatpflegers konkret formuliert.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden vorab beteiligt. Sie haben die Satzungsneufassung allseits begrüßt. Es wurde jedoch empfohlen, die Entschädigung, die im damaligen Entwurf noch auf 350 Euro lautete, weiter auf bis zu 500 Euro zu erhöhen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung jedoch trotz Pauschalierung der Reisekosten innerhalb des Ballungsraumes nicht geboten. Mit dem Wert von 400 Euro würde die Stadt Erlangen im Mittelfeld der Vergütungen in Mittelfranken rangieren. Nürnberg zahlt eine Entschädigung in Höhe von über 500 Euro, Fürth knapp 400 Euro.

 

Der Heimatpfleger hat sich ebenfalls zu dem Entwurf geäußert und darauf hingewiesen, dass er derzeit unbefristet bestellt sei. Da der Satzungsentwurf aus Sicht der Verwaltung ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten enthält, wurde als § 6 eine Übergangsregelung eingefügt, welche sicherstellt, dass die Satzung nur als Ganzes Anwendung finden kann.

 

Damit die Stellung des Heimatpflegers auch in der Satzung über den Baukunstbeirat entsprechend verankert wird, soll die Satzung über den Baukunstbeirat im Nachgang ebenfalls angepasst werden.

 

     

 

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Satzungsentwurf vom 17.07.2013