Der Stadtrat empfiehlt den Mitgliedern des Aufsichtsrates der ESTW der vorgeschlagenen Anhebung des Wasserpreises zum 1. September 2013 zuzustimmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Wasserpreis der Erlanger Stadtwerke ist zuletzt zum 1. Januar 2009 erhöht worden. In diesem Zeitraum sind die Lohnkosten um gut 10 % gestiegen, ebenfalls gestiegen sind die Energiekosten und die Kosten beim Wasserbezug über den Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum. Dazu kommen Kosten für Leitungsumverlegungen, die durch den S-Bahn Bau verursacht werden. Die Kosten können nicht durch Kosteneinsparungen aufgefangen werden. Die Sicherung der hohen Qualität der Erlanger Wasserversorgung ist eine der wichtigsten Aufgaben der ESTW und verursacht erhebliche Aufwendungen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In seiner Geschäftsordnung hat
sich der Erlanger Stadtrat ein Empfehlungsrecht an die Aktionärsvertreter des
Stadtrats im Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke AG u.a. „bei der Änderung der
Haushaltstarife für Wasser“ vorbehalten:
Es wird empfohlen, der Anhebung des Wasserpreises ab 1. September 2013 von 1,90
€/ m³ auf 2,10 €/ m³ und des Grundpreises von 4,30 €/ Monat auf 4,80 €/ Monat
zuzustimmen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: - Sachbericht des Vorstands vom 12. Juli 2013 „Anhebung des Wasserpreises zum
1.September 2013