Betreff
Bürgerbegehren "Erhalt des Hallenbads im Frankenhof", hier: Abhilfeentscheidung
Vorlage
30-R/085/2013
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Stadt Erlangen wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das Hallenbad mit Saunabereich im Frankenhof so lange zu erhalten, bis ein neues Hallenbad mit Saunabereich in Erlangen errichtet worden ist.
  2. Das Bürgerbegehren „Erhalt des Hallenbads im Frankenhof“ hat sich damit erledigt.

 


Am 10.07.2013 wurde bei der Stadt Erlangen ein Bürgerbegehren mit ca. 7.000 Unterschriften eingereicht. Die Fragestellung für den beantragten Bürgerentscheid lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen alle Möglichkeiten ausschöpft, um das Hallenbad mit Saunabereich im Frankenhof so lange zu erhalten, bis ein neues Hallenbad mit Saunabereich in Erlangen errichtet worden ist?“ Die Begründung für den Bürgerbescheid findet sich in der beigefügten Anlage, auf die verwiesen wird.

 

Das Bürgerbegehren erfüllt die formellen Voraussetzungen des Art. 18a Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und ist auch inhaltlich zulässig. Die Verwaltung geht derzeit auch davon aus, dass die erforderliche Anzahl von Unterschriften (mindestens fünf Prozent, also ca. 4.200 der wahlberechtigten Gemeindebürger) vorliegt. Zwar hat die Überprüfung der eingereichten Unterschriften im Detail noch nicht stattgefunden, aufgrund der Vielzahl von eingereichten Unterschriften ist jedoch in jedem Fall davon auszugehen, dass das erforderliche Quorum (Art. 18a Abs. 5 und 6 GO) erreicht wurde.

 

Das Bürgerbegehren ist damit zulässig.

 

Nach Artikel 18a Abs. 14 Satz 1 GO entfällt der Bürgerentscheid jedoch, wenn der Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt (sog. Abhilfebeschluss).

 

Da das Hallenbad Frankenhof nicht von der Stadt Erlangen selbst, sondern von der Erlanger Stadtwerke Hallenbad GmbH,einem Tochterunternehmen der Erlanger Stadtwerke Aktiengesellschaft (EStW) betrieben wird und der Vorstand der Aktiengesellschaft gemäß § 76 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) die Gesellschaft unter eigener Verantwortung leitet, sind Einzelweisungen der Stadt an den Vorstand nicht möglich. Der Stadtrat kann auch an die Aufsichtsratsmitglieder nur Empfehlungen aussprechen, eine „Anweisung“, das Bad so lange zu erhalten, bis ein neues Hallenbad mit Saunabereich in Erlangen errichtet worden ist, ist nicht möglich. Das wurde aber bereits von den Initiatorinnen und Initiatoren des Bürgerbegehrens berücksichtigt, indem sie in der Fragestellung formuliert haben „die Stadt Erlangen wird alle Möglichkeiten ausschöpfen“. 

 

Wird der von der Verwaltung empfohlene Beschluss vom Stadtrat gefasst, hat sich das Bürgerbegehren erledigt und ein Bürgerentscheid ist nicht erforderlich. Der Beschluss wirkt gleichermaßen wie ein erfolgreicher Bürgerentscheid. Die Stadt müsste sodann auf die Stadtwerke soweit als möglich einwirken, damit das Ziel, das Hallenbad Frankenhof so lange zu erhalten, bis ein neues Hallenbad mit Saunabereich in Erlangen errichtet worden ist, erreicht werden kann.

Die EStW haben bereits mitgeteilt, dass aufgrund des Bürgerbegehrens die ESTW den Gutachter beauftragen werden, alle vertretbaren Möglichkeiten für eine Verlängerung der Betriebszeit zu prüfen und Lösungen vorzuschlagen. Nach einer Bewertung durch Vorstand und Aufsichtsrat der ESTW könnten praktikable und wirtschaftlich vertretbare Lösungen dann von den ESTW umgesetzt werden.

Ende Juni 2013 hatte der Stadtrat einstimmig beschlossen, das Freibad West grundlegend zu sanieren und auch ein neues Hallenbad als Ersatz für das Hallenbad Frankenhof an diesem Standort zu bauen. Die Ausführungsplanung soll im Herbst 2013 begonnen werden. Nach Klärung der Finanzierung wäre der Baubeginn für September 2014 vorgesehen. Mit diesem Zeitplan wäre eine Inbetriebnahme des Ersatzhallenbads im Freibad West im Jahr 2016 möglich.

 

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1 Text des Bürgerbegehrens