Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses (HFPA) vom 19.06.2013 wurde im Rahmen des von Amt 11 durchgeführten Umsetzungscontrolling ein Bericht über das Ergebnis vorgelegt.
Die Einzelberichte über die Maßnahmen des Jugendamts sind im Folgenden dargestellt; es handelt sich dabei um Auszüge aus der HFPA-Vorlage:
. Amt 51 – Maßnahme Nr. 20 (Verstetigung der
Pflegequote)
Zu den Vorschlägen Nr. 20 und 21 im Bereich der Jugendhilfe wird ergänzend und zur vertiefenden Information auf die JHA-Vorlagen zum Controlling-Beschluss in den Sitzungen vom 13.10.2011, 22.03.2012 und 07.03.2013 verwiesen.
1.Beschreibung der Maßnahme lt. Gutachten
Rödl & Partner
„Die
Hilfen nach § 33 SGB VIII-Vollzeitpflegestellen für die Stadt Erlangen eine
wichtige Möglichkeit der Umsteuerung kostenintensiver Hilfen außerhalb der
Familie dar. Die Koordination des Pflegekinderwesens obliegt der Abteilung 511
des Stadtjugendamtes.
Durch
die Bemühungen des Pflegekinderdienstes ausreichend Eltern für Pflegschaften bereitzustellen,
konnte im Jahr 2008 eine Pflegequote von rund 54 Prozent erreicht werden.
Um
eine Stagnation der Pflegequote auf hohem Niveau zu vermeiden, empfiehlt Rödl
& Partner den Pflegekinderdienst um 2,0 VZÄ [Anm. Beschluss Erlangen
1,0 VZÄ] zu verstärken und das Konzept der Heilpädagogischen Sonderpflege
fortzuschreiben. Ziel dieser Intensivierung muss sein, mittelfristig eine
Pflegequote von rund 65 Prozent erreichen und verstetigen zu können.“
2. Zeitplan für
die Umsetzungsaktivitäten
Terminplan
erstellt: |
ü |
Umsetzungsaktivitäten
im angepassten Zeitplan: |
ü |
3. Finanzziele
Wie bereits mehrfach von Amt 51 ausgeführt ist der reine Zahlenvergleich nur bedingt und der alleinige Blick auf die Pflegequote gar nicht geeignet, um Rückschlüsse auf eine Kostenverteilung vornehmen zu können. Vielmehr ist der Fokus auf die durch Amt 51 veranlassten Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots der Vollzeitpflege (Schaffung neuer Unterbringungsplätze, Verbesserung der Grundqualifizierung und der Begleitung während des Pflegeverhältnisses, Reduzierung von Abbrüchen, Verbesserung der Kooperation mit freien Trägern) zu richten.
Seit der Stellenbesetzung der im Rahmen dieser Konsolidierungsmaßnahme neu geschaffenen Planstelle im Oktober 2011 wurden diese intensiviert, so dass sechs neue Pflegefamilien (vier Vollzeit und zwei familiäre Bereitschaftsbetreuung) gewonnen werden konnten. In diese Familien wurden neun Kinder vermittelt, davon sechs Kinder in Vollzeitpflege und drei Kinder in familiäre Bereitschaftsbetreuung.
Rödl&Partner ist pro vermiedener Heimunterbringung von einer Kostenersparnis in Höhe von ca. 30.000 € ausgegangen. Neben der oben genannten Vermittlung von Kindern in die neu gewonnenen Pflegefamilien ist es in drei weiteren Fällen gelungen Jugendliche (13 -16 - jährige) in Pflegefamilien zu vermitteln. Damit konnten seit Beginn dieser Maßnahme 12 neue Heimunterbringungen vermieden werden. Daraus ergibt sich mit dem Ansatz von Rödl&Partner eine rechnerische Kostenersparnis in Höhe von ca. 360.000 € für das Jahr 2012.
Die Einsparvorgabe
der Maßnahme 20 „Verstetigung der Pflegequote“ ist damit erfüllt und die
Maßnahme umgesetzt. Eine weitere Berichterstattung ist nicht mehr notwendig.
Amt 51 – Maßnahme Nr. 21 (Ausbau präventiver
Beratungsmaßnahmen in Kindertagesstätten und Familienpädagogischen
Einrichtungen)
1.Beschreibung der Maßnahme lt. Gutachten
Rödl & Partner
„Im
§ 16 SGB VIII wird der Begriff der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der
Familie näher ausgeführt. Der Beratungsbegriff wird in den verschiedenen
Aufgabenbereichen Vormundschaft/ Beistandschaft, Allgemeiner Sozialer Dienst /
Besonderer Sozialer Dienst, Kindertagesseinrichtungen, Koordinierende
Kinderschutzstellen und Städtische Jugend- und Familienberatungsstelle
wahrgenommen.
Die
übergreifende Zusammenarbeit und die Vernetzung der einzelnen Beratungsangebote
findet gegenwärtig nicht flächendeckend, sondern immer wiederkehrend in
Projektform statt, obwohl die strukturellen Gegebenheiten im Stadtjugendamt
gute Voraussetzungen darstellen.
Damit
eine möglichst breite Masse an potenziellem Beratungsklientel erreicht wird,
ist es notwendig verschiedene Institutionen in die Intensivierung und
Verdichtung des Beratungsansatzes einzubinden. Diese Intensivierung sollte im
Bereich der Familienpädagogischen Einrichtungen mit 1,5 VZÄ [Anm.
Beschluss Erlangen 1,0 VZÄ], der Kindertageseinrichtungen mit 3,0 VZÄ [Anm.
Beschluss Erlangen 1,0 VZÄ] … erfolgen.
…“
2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten
Terminplan
erstellt: |
ü |
Umsetzungsaktivitäten
im angepassten Zeitplan: |
ü |
3. Finanzziele
Durch die neuen personellen Ressourcen konnte eine deutlich
höhere Präsenz der Beratungsfachkräfte, eine Regelmäßigkeit (wenn sinnvoll und
gewünscht) und eine höhere Niedrig-schwelligkeit erreicht werden, die eine
besondere Qualität darstellen. Im letzten Jahr wurde die Zahl der Familien, die
eine Familienpädagogische Einrichtung besucht, von 33 Besucherfamilien auf 62
Besucherfamilien fast verdoppelt.
Um die Entwicklung der Besucherfamilien zu erfassen, wird vierteljährlich für
jede Familie, die regelmäßig eine Familienpädagogische Einrichtung besucht,
eine Einschätzung verschiedener Risikofaktoren sowie des Hilfebedarfs
vorgenommen. Die Anzahl der
Besucherfamilien, die ohne das Angebot der Familienpädagogischen Einrichtung
mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Hilfe zur Erziehung benötigt hätten, lag im
vergangenen Jahr bei durchschnittlich acht Familien.
Geht man davon aus,
dass diese Hilfen in etwa der Verteilung den in der Vergangenheit gewährten
Hilfen entspricht, muss zunächst einmal der Prozentsatz der in Frage kommenden
Hilfen ermittelt werden. Verteilt man dann die acht Fälle entsprechend diesen
Prozentsätzen, kommt man zu folgendem Ergebnis:
Erziehungsbeistandschaft |
1,5 |
Fälle |
Kosten/Jahr |
7.891,30 |
Sozialpädagogische Familienhilfe |
1,9 |
Fälle |
Kosten/Jahr |
13.675,58 |
Vollzeitpflege |
2,3 |
Fälle |
Kosten/Jahr |
29.603,96 |
Heimerziehung |
1,9 |
Fälle |
Kosten/Jahr |
99.523,81 |
Heilpädagogische Tagesstätte |
0,4 |
Fälle |
Kosten/Jahr |
13.031,58 |
Gesamt |
8 |
Fälle |
|
163.726,23 |
Somit ergibt sich
durch die präventive Arbeit in den Familienpädagogischen Einrichtungen eine
Kostenersparnis für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 160.000 €. Darin sind die
Fälle, in denen durch die Einleitung z.B. ambulanter Maßnahmen wie
Erziehungsbeistandschaft und Sozialpädagogische Familienhilfe
Fremdunterbringungen vermieden werden konnten, nicht eingerechnet.
Amt 51 hat damit das Einsparziel der
Maßnahme Nr. 21 (Ausbau präventiver Beratungsmaßnahmen in Kindertagesstätten
und Familienpädagogischen Einrichtungen) erreicht und die Maßnahme umgesetzt.
Eine weitere Berichterstattung ist nicht mehr notwendig.
Amt 51 – Maßnahme Nr. 23 (Steigerung der
Erträge aus Elternbeiträgen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder)
1. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten
Terminplan
erstellt: |
ü |
Umsetzungsaktivitäten
im angepassten Zeitplan: |
ü |
2. Finanzziele
Auf den Bericht im
Jugendhilfeausschuss vom 18.10.2012 über die Änderung der Gebühren für die
städtischen Kindertageseinrichtungen wird verwiesen. In seiner Sitzung am
29.11.2012 hat der Stadtrat die Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen
Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.01.2013 beschlossen. Die Maßnahme ist damit umgesetzt.
Ende des Auszugs.
Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die Vorgaben, soweit sie das Jugendamt betreffen erfüllt sind.
Anlagen: