Betreff
Umsetzung der Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung 2011 hier: Ergebnisse des Jugendamts
Vorlage
51/127/2013
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses (HFPA) vom 19.06.2013 wurde im Rahmen des von Amt 11 durchgeführten Umsetzungscontrolling ein Bericht über das Ergebnis vorgelegt.

 

Die Einzelberichte über die Maßnahmen des Jugendamts sind im Folgenden dargestellt; es handelt sich dabei um Auszüge aus der HFPA-Vorlage:

 

. Amt 51 – Maßnahme Nr. 20 (Verstetigung der Pflegequote)

 

Zu den Vorschlägen Nr. 20 und 21 im Bereich der Jugendhilfe wird ergänzend und zur vertiefenden Information auf die JHA-Vorlagen zum Controlling-Beschluss in den Sitzungen vom 13.10.2011, 22.03.2012 und 07.03.2013 verwiesen.

 

1.Beschreibung der Maßnahme lt. Gutachten Rödl & Partner

„Die Hilfen nach § 33 SGB VIII-Vollzeitpflegestellen für die Stadt Erlangen eine wichtige Möglichkeit der Umsteuerung kostenintensiver Hilfen außerhalb der Familie dar. Die Koordination des Pflegekinderwesens obliegt der Abteilung 511 des Stadtjugendamtes.

Durch die Bemühungen des Pflegekinderdienstes ausreichend Eltern für Pflegschaften bereitzustellen, konnte im Jahr 2008 eine Pflegequote von rund 54 Prozent erreicht werden.

Um eine Stagnation der Pflegequote auf hohem Niveau zu vermeiden, empfiehlt Rödl & Partner den Pflegekinderdienst um 2,0 VZÄ [Anm. Beschluss Erlangen 1,0 VZÄ] zu verstärken und das Konzept der Heilpädagogischen Sonderpflege fortzuschreiben. Ziel dieser Intensivierung muss sein, mittelfristig eine Pflegequote von rund 65 Prozent erreichen und verstetigen zu können.“

 

 

2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

 

Terminplan erstellt:

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Umsetzungsaktivitäten im angepassten Zeitplan:

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3. Finanzziele

Wie bereits mehrfach von Amt 51 ausgeführt ist der reine Zahlenvergleich nur bedingt und der alleinige Blick auf die Pflegequote gar nicht geeignet, um Rückschlüsse auf eine Kostenverteilung vornehmen zu können. Vielmehr ist der Fokus auf die durch Amt 51 veranlassten Maßnahmen zur Verbesserung des Angebots der Vollzeitpflege (Schaffung neuer Unterbringungsplätze, Verbesserung der Grundqualifizierung und der Begleitung während des Pflegeverhältnisses, Reduzierung von Abbrüchen, Verbesserung der Kooperation mit freien Trägern) zu richten.

Seit der Stellenbesetzung der im Rahmen dieser Konsolidierungsmaßnahme neu geschaffenen Planstelle im Oktober 2011 wurden diese intensiviert, so dass sechs neue Pflegefamilien (vier Vollzeit und zwei familiäre Bereitschaftsbetreuung) gewonnen werden konnten. In diese Familien wurden neun Kinder vermittelt, davon sechs Kinder in Vollzeitpflege und drei Kinder in familiäre Bereitschaftsbetreuung.

Rödl&Partner ist pro vermiedener Heimunterbringung von einer Kostenersparnis in Höhe von ca. 30.000 € ausgegangen. Neben der oben genannten Vermittlung von Kindern in die neu gewonnenen Pflegefamilien ist es in drei weiteren Fällen gelungen Jugendliche (13 -16 - jährige) in Pflegefamilien zu vermitteln. Damit konnten seit Beginn dieser Maßnahme 12 neue Heimunterbringungen vermieden werden. Daraus ergibt sich mit dem Ansatz von Rödl&Partner eine rechnerische Kostenersparnis in Höhe von ca. 360.000 € für das Jahr 2012.

 

Die Einsparvorgabe der Maßnahme 20 „Verstetigung der Pflegequote“ ist damit erfüllt und die Maßnahme umgesetzt. Eine weitere Berichterstattung ist nicht mehr notwendig.

 

 

Amt 51 – Maßnahme Nr. 21 (Ausbau präventiver Beratungsmaßnahmen in Kindertagesstätten und Familienpädagogischen Einrichtungen)

 

1.Beschreibung der Maßnahme lt. Gutachten Rödl & Partner

„Im § 16 SGB VIII wird der Begriff der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie näher ausgeführt. Der Beratungsbegriff wird in den verschiedenen Aufgabenbereichen Vormundschaft/ Beistandschaft, Allgemeiner Sozialer Dienst / Besonderer Sozialer Dienst, Kindertagesseinrichtungen, Koordinierende Kinderschutzstellen und Städtische Jugend- und Familienberatungsstelle wahrgenommen.

Die übergreifende Zusammenarbeit und die Vernetzung der einzelnen Beratungsangebote findet gegenwärtig nicht flächendeckend, sondern immer wiederkehrend in Projektform statt, obwohl die strukturellen Gegebenheiten im Stadtjugendamt gute Voraussetzungen darstellen.

Damit eine möglichst breite Masse an potenziellem Beratungsklientel erreicht wird, ist es notwendig verschiedene Institutionen in die Intensivierung und Verdichtung des Beratungsansatzes einzubinden. Diese Intensivierung sollte im Bereich der Familienpädagogischen Einrichtungen mit 1,5 VZÄ [Anm. Beschluss Erlangen 1,0 VZÄ], der Kindertageseinrichtungen mit 3,0 VZÄ [Anm. Beschluss Erlangen 1,0 VZÄ]  … erfolgen. …“

 

2. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

 

Terminplan erstellt:

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Umsetzungsaktivitäten im  angepassten Zeitplan:

ü

 

3. Finanzziele

 

Durch die neuen personellen Ressourcen konnte eine deutlich höhere Präsenz der Beratungsfachkräfte, eine Regelmäßigkeit (wenn sinnvoll und gewünscht) und eine höhere Niedrig-schwelligkeit erreicht werden, die eine besondere Qualität darstellen. Im letzten Jahr wurde die Zahl der Familien, die eine Familienpädagogische Einrichtung besucht, von 33 Besucherfamilien auf 62 Besucherfamilien fast verdoppelt. Um die Entwicklung der Besucherfamilien zu erfassen, wird vierteljährlich für jede Familie, die regelmäßig eine Familienpädagogische Einrichtung besucht, eine Einschätzung verschiedener Risikofaktoren sowie des Hilfebedarfs vorgenommen. Die Anzahl der Besucherfamilien, die ohne das Angebot der Familienpädagogischen Einrichtung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Hilfe zur Erziehung benötigt hätten, lag im vergangenen Jahr bei durchschnittlich acht Familien.

 

Geht man davon aus, dass diese Hilfen in etwa der Verteilung den in der Vergangenheit gewährten Hilfen entspricht, muss zunächst einmal der Prozentsatz der in Frage kommenden Hilfen ermittelt werden. Verteilt man dann die acht Fälle entsprechend diesen Prozentsätzen, kommt man zu folgendem Ergebnis:

 

Erziehungsbeistandschaft

1,5

Fälle

Kosten/Jahr

7.891,30

Sozialpädagogische Familienhilfe

1,9

Fälle

Kosten/Jahr

13.675,58

Vollzeitpflege

2,3

Fälle

Kosten/Jahr

29.603,96

Heimerziehung

1,9

Fälle

Kosten/Jahr

99.523,81

Heilpädagogische Tagesstätte

0,4

Fälle

Kosten/Jahr

13.031,58

Gesamt

8

Fälle

 

163.726,23

 

Somit ergibt sich durch die präventive Arbeit in den Familienpädagogischen Einrichtungen eine Kostenersparnis für das Jahr 2012 in Höhe von ca. 160.000 €. Darin sind die Fälle, in denen durch die Einleitung z.B. ambulanter Maßnahmen wie Erziehungsbeistandschaft und Sozialpädagogische Familienhilfe Fremdunterbringungen vermieden werden konnten, nicht eingerechnet.

 

Amt 51 hat damit das Einsparziel der Maßnahme Nr. 21 (Ausbau präventiver Beratungsmaßnahmen in Kindertagesstätten und Familienpädagogischen Einrichtungen) erreicht und die Maßnahme umgesetzt. Eine weitere Berichterstattung ist nicht mehr notwendig.

 

 

Amt 51 – Maßnahme Nr. 23 (Steigerung der Erträge aus Elternbeiträgen im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder)

 

1. Zeitplan für die Umsetzungsaktivitäten

 

Terminplan erstellt:

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Umsetzungsaktivitäten im  angepassten Zeitplan:

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2. Finanzziele

 

Auf den Bericht im Jugendhilfeausschuss vom 18.10.2012 über die Änderung der Gebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen wird verwiesen. In seiner Sitzung am 29.11.2012 hat der Stadtrat die Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen mit Wirkung zum 01.01.2013 beschlossen. Die Maßnahme ist damit umgesetzt.

Ende des Auszugs.

Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass die Vorgaben, soweit sie das Jugendamt betreffen erfüllt sind.

 


Anlagen: