Die Verwaltung wird
beauftragt, dem Bau- und Betriebsträger der geplanten Kinderkrippe auf dem
Grundstück Flurnr. 2846 in der Killingerstraße, die nicht projektüblichen
Zusatzkosten für grundstücksbedingt erforderliche Maßnahmen zur Herrichtung des
Grundstücks in Höhe von bis zu 220.000,- € zu ersetzen. Grundlage hierfür ist
eine wirtschaftliche Gesamtplanung des Projektes.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Voranbringen der Planungen für die 4-gruppige Kinderkrippe auf o.g.
Grundstück
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Kostenersatz der grundstücksbedingten Mehraufwendungen (diese Kosten fallen bei jedem Träger an, auch dann, wenn die Stadt selbst bauen würde)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Wie schon im Jugendhilfeausschuss berichtet, wurde im Frühjahr 2012 der
Humanistische Verband Deutschlands (HVD) als Träger für die geplante
Kinderkrippe in der Killingerstraße ausgewählt. Um zu einer bedarfsdeckenden
Versorgungssituation vor Ort und für die Gesamtstadt beizutragen, wird die
Krippe für 48 Kinder geplant (4 Gruppen).
Das Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiet der Regnitz, was in enger
Abstimmung mit dem Vorhabenträger und den beteiligten Ämtern eine den
jeweiligen fachlichen Vorgaben entsprechende Projektplanung und eine auch
wirtschaftlich vertretbare Geländegründung/-sicherung erfordert.
Die Geländegründung für das Bauprojekt ist in jedem Fall erforderlich.
Der Träger hat zunächst im Rahmen eines ersten Planungsansatzes eine
erste Kostenschätzung ermittelt und verschiedene Varianten aufgezeigt, welche
Gründungsmöglichkeiten generell in Frage kämen. Die Ermittlungen zeigen, dass
die Flachgründung die wirtschaftlichste Variante darstellt.
Zusammen mit der bei jeder Variante noch anfallenden Auffüllung und
weiteren einzelnen Kostenpositionen, z.B. für die besondere Gründung
(Fundamentbalken-Rost), belaufen sich die grundstücksbedingten Zusatzkosten für
die Umsetzung des Projektes auf schätzungsweise 220.000 € (abhängig von der
noch zu optimierenden Planung und der weiteren Kostenschätzung).
Diese Kosten fallen in regelmäßigen Projekten nicht an und sind zudem
nach dem gültigen Zuwendungsrecht nicht förderfähig, bzw. übersteigen
förderfähige Ansätze deutlich. Dem Träger können diese Kosten nicht angelastet
werden, was der Stadtrat mit Beschluss vom 14.04.2011 grundsätzlich auch
bereits anerkannte. Mit diesem Beschluss wurde bereits ein Ansatz von rund
100.000 € für erforderliche Bodenuntersuchungen hinsichtlich möglicher
Altlasten, sowie der Auffüllung des Geländes eingeplant.[1]
Wie das durch die Verwaltung in Auftrag gegebene Altlastengutachten zeigte, hat
sich der Altlastenverdacht nicht bestätigt. Damit sind bislang von dem Ansatz
lediglich 2.896,46 € für die Kosten
des erstellten Gutachtens abgeflossen und noch 97.103,54 € verfügbar.
Eine Ansatzerhöhung um rund 120.000 € auf 220.000 € für die Gründung des
Grundstücks erscheint vertretbar und angemessen. Dieser Ansatz von 220.000 €
ist zudem Höchstgrenze einer freiwilligen Bezuschussung an den Träger für die
besonderen Umstände des Grundstücks. Eine wirtschaftliche Gesamtplanung ist für
die Zuschussgewährung Grundvoraussetzung. Die Auszahlung des freiwilligen
Zuschusses erfolgt nach tatsächlich angefallenen Kosten für die vorgesehenen
Herrichtungskosten bis zu maximal 220.000 €.
Die zusätzlich erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 122.896,46 € wurden im Haushaltsjahr 2013 bisher nicht berücksichtigt. Nach der Sommerpause 2013 sind u. a. im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit der Kämmerei Gesprächstermine vereinbart. Zu diesem Zeitpunkt kann aufgrund der Baufortschritte der verschiedenen Krippenbau-Projekte über den Mittelabfluss für das Haushaltsjahr 2013 eine konkrete Aussage getroffen werden. Nach Rücksprache mit der Kämmerei wird dann über eine evtl. erforderliche Mittelbereitstellung entschieden werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
Ca.
weitere 120.000,- € |
bei
IPNr.: 365D.880 |
Haushaltsmittel
Deckungsmittel sind bei IP-Nr. 365D.880 (Zuschüsse Kita an freie Träger)
vorhanden. Nach erfolgter Mittelbereitstellung wird zu gegebener Zeit eine
eigene IPNr. erteilt. Hintergrund ist die Tatsache, dass es sich bei den
notwendigen Untersuchungen und bei der erfolgenden Auffüllung nicht um direkte
Zuschüsse handelt.
[1] Die Kostendifferenz zwischen der einstigen Schätzung und der jetzigen Aufstellung des Planers für die Auffüllung ist insbesondere dadurch bedingt, dass die Schätzung der Verwaltung im Jahr 2011 sehr grob war, ein zu geringes Auffüllungsvolumen angesetzt wurde und auch weitere Kosten, wie z.B. für bestimmtes Auffüllungsmaterial, aufwendigere Bodenplatte, Baustelleneinrichtung für Auffüllung, … nicht vorgesehen waren.
Anlagen: