Betreff
Volkshochschule Erlangen als Kooperationspartner für die optimierte Lernförderung an Erlangen Schulen im Schuljahr 2013/14
Vorlage
43/049/2013
Aktenzeichen
IV/43
Art
Beschlussvorlage

Die vhs Erlangen wird – vorbehaltlich der Zustimmung zur Vorlagen-Nr. 11/131/2013 (zur Verfügungstellung der erforderlichen Personalressourcen) – beauftragt, ab dem Schuljahr 2013/14 unbefristet, die optimierte Lernförderung in Kooperation mit nachfolgenden Erlanger Schulen

 

·         Ernst-Penzoldt-Mittelschule

·         Hermann-Hedenus-Mittelschule

·         Eichendorff-Mittelschule

·         Pestalozzischule

 

durchzuführen.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aufgrund der Erfahrungen im Schuljahr 2012/13 wurde deutlich, dass das Instrument der optimierten Lernförderung - das in diesem Schuljahr als Modellprojekt eingeführt wurde und u. a. in den Ganztagsklassen zur Anwendung kam - erfolgreich umgesetzt werden konnte. Die Volkshochschule Erlangen gewinnt für die oben genannten Schulen die pädagogischen Bildungskräfte und unterstützt die Schulen bei der Gesamtorganisation in der optimierten Lernförderung.

 

Das Modellprojekt, das zunächst nur für das Schuljahr 2012/13 vorgesehen war, soll jetzt unbefristet an den Schulen installiert werden. Die Schulleitungen wollen die optimierte Lernförderung mit der vhs Erlangen als Kooperationspartner ab dem Schuljahr 2013/14 durchführen. Auf die Vorlage-Nr. 50/119/2013 wird hingewiesen (siehe Anlage_1).

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Folgende Schulen haben sich für die Lernförderung mit der Volkshochschule Erlangen ausgesprochen und dies schriftlich festgehalten (siehe Anlage_2):

 

 

·         Ernst-Penzoldt-Mittelschule

·         Hermann-Hedenus-Mittelschule

·         Eichendorff-Mittelschule

·         Pestalozzischule

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bedarf Lernförderung 2013/14

 

Schuljahr

Bildungsangebote für alle Schulen

Schüler/innen

Dozenten/innen

Unterrichtsstunden

2012/13

59

606

59

6.500

2013/14

59

606

59

6.500

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Der Leistungsumfang für die optimierte Lernförderung kann mit den derzeitig bei Amt 43 vorhandenen  Stundenkontingenten (Fachbereich und Verwaltung) dauerhaft nicht bewältigt werden. Diese Aufgabe wurde im laufenden Schuljahr nur mit einer erheblichen Mehrarbeit in Form von Überstunden geleistet (vgl. Vorlagen-Nr. 11/131/2013).

 

Die Sachkosten für die optimierte Lernförderung werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Bildungs- und Teilhabepaket) finanziert.

 

Schuljahr

Gesamtbundesmittel für optimierte Lernförderung
in Euro

2012/13

138.780,00

2013/14

wie im Schuljahr 2012/13 *)

*) in Abhängigkeit von der Zahl der gestellten Anträge

 

Zur Refinanzierung der Personalkosten in 2013 werden von Amt 43/vhs ca. 8.760,00 € vom Sachkostenbudget an das zentrale Personalkostenbudget übertragen (analog Budgetierungsregeln).
Ab dem Haushaltsjahr 2014 besteht eine Refinanzierungsmöglichkeit in Höhe von 10% der Fördermittel (Betrag abhängig von der Zahl der Förderanträge, ca. 14.000 €), die Amt 43/vhs als Verwaltungskostenpauschale vereinnahmt und die vom Sachkostenbudget der vhs an das zentrale Personalkostenbudget übertragen werden. (vgl. Vorlage Nr. 11/131/2013, Ziff. II/4. Ressourcen).

 

Bei den mit den Dozentinnen und Dozenten geschlossenen Lehrverträgen mit der vhs Erlangen handelt es sich jeweils um ein Vertragsverhältnis über eine selbständige, die Arbeitskraft nicht überwiegend beanspruchende, nebenberufliche/nebenamtliche Tätigkeit. Der Lehrvertrag richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über Dienstverträge. Die Tätigkeit der Dozentinnen und Dozenten wird in wirtschaftlicher, persönlicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit ausgeübt. Ein Arbeitsverhältnis wollen weder die Dozentinnen/Dozenten noch die vhs begründen.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden (nur Personalkosten)


 

 

Anlagen:       

 

Anlage_1_Beschlussvorlage_50_119_2013_optimierte_Lernförderung

Anlage_2_Erklärung_der_Schulen_zur_optimierten_Lernförderung