Der Bericht über den
Jahresabschluss 2012 der GEWOBAU Erlangen wird zur Kenntnis ge-nommen.
Bezugnehmend auf die
entsprechenden, einstimmigen Empfehlungen des Aufsichtsrats der GEWOBAU
Erlangen in seiner Sitzung vom 07.06.2012 zu TOP 2, 3 und 5 wird die Vertretung
der Stadt Erlangen ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU
Er-langen den folgenden Beschlüssen zuzustimmen.
1.
Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2012, der
mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 322 HGB versehen ist,
fest.
2.
Die Gesellschafterversammlung folgt dem vom Aufsichtsrat gebilligten Vorschlag
der Geschäftsführung und beschließt:
a. Auf Zahlung einer Dividende wird für das Jahr 2012
verzichtet.
b. Der Jahresüberschuss von
€ 2.777.832,97 wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
3.
Dem Aufsichtsrat wird für das Jahr 2012 Entlastung erteilt.
4. Die
Gesellschafterversammlung wählt auf Empfehlung des Aufsichtsrates die pb
Revision GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Darmstadt, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich der
Prüfung nach § 53 HGrG.
Ergebnis/Wirkungen (Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Gemäß § 8 Abs. 4 des
Gesellschaftsvertrages der GEWOBAU hat der Geschäftsführer den Jahresabschluss,
den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers nebst dem Bericht des Aufsichtsrates
unverzüglich den Gesellschaftern vorzulegen. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages
i.V.m. § 1 Ziff. f der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat
den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag der Geschäftsführung
über die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen und hierüber schriftlich an die
Gesellschafterversammlung zu berichten.
Die vom Vertreter der Stadt
Erlangen in der Gesellschafterversammlung abzugebenden Stimmen bedürfen nach
der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates der
Zustimmung des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses, weshalb die oben
angeführte Berichterstattung auch gegenüber diesen Gremien zu erfolgen hat. Der
Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, Anhang und Lagebericht können bei der
GEWOBAU eingesehen werden.
Anlagen: Sachbericht zum Jahresabschluss mit Bilanz und GuV zum 31.12.2012 ein-schließlich eines Auszugs aus dem Bericht des Aufsichtsrats