Betreff
Jahresabschluss 2012 der GEWOBAU Erlangen
Vorlage
V/021/2013
Aktenzeichen
Ref. V / GEWOBAU Erlangen
Art
Beschlussvorlage

 

Der Bericht über den Jahresabschluss 2012 der GEWOBAU Erlangen wird zur Kenntnis ge-nommen.

Bezugnehmend auf die entsprechenden, einstimmigen Empfehlungen des Aufsichtsrats der GEWOBAU Erlangen in seiner Sitzung vom 07.06.2012 zu TOP 2, 3 und 5 wird die Vertretung der Stadt Erlangen ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der GEWOBAU Er-langen den folgenden Beschlüssen zuzustimmen.

 

1. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2012, der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 322 HGB versehen ist, fest.

2. Die Gesellschafterversammlung folgt dem vom Aufsichtsrat gebilligten Vorschlag der Geschäftsführung und beschließt:

a. Auf Zahlung einer Dividende wird für das Jahr 2012 verzichtet.

b. Der Jahresüberschuss von € 2.777.832,97 wird in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.

3. Dem Aufsichtsrat wird für das Jahr 2012 Entlastung erteilt.

4. Die Gesellschafterversammlung wählt auf Empfehlung des Aufsichtsrates die pb Revision GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Darmstadt, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG.

 


Ergebnis/Wirkungen (Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gemäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der GEWOBAU hat der Geschäftsführer den Jahresabschluss, den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers nebst dem Bericht des Aufsichtsrates unverzüglich den Gesellschaftern vorzulegen. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages i.V.m. § 1 Ziff. f der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Bilanzgewinns zu prüfen und hierüber schriftlich an die Gesellschafterversammlung zu berichten.

Die vom Vertreter der Stadt Erlangen in der Gesellschafterversammlung abzugebenden Stimmen bedürfen nach der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates der Zustimmung des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses, weshalb die oben angeführte Berichterstattung auch gegenüber diesen Gremien zu erfolgen hat. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, Anhang und Lagebericht können bei der GEWOBAU eingesehen werden.

 


Anlagen:        Sachbericht zum Jahresabschluss mit Bilanz und GuV zum 31.12.2012 ein-schließlich eines Auszugs aus dem Bericht des Aufsichtsrats