Betreff
Strukturelle Weiterentwicklung der kommunalen Familienbildung und von Familienstützpunkten, Förderrichtlinie vom 08. Mai 2013
Vorlage
511/056/2013
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt gemäß der Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten vom 08. Mai 2013 einen Antrag auf Förderung zu stellen und die notwendigen Ressourcen für den Haushalt 2014 anzumelden.

 


1.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die im SGB VIII § 16 normierte „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“ ist eine Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Dennoch stand die Familienbildung bislang zu wenig im Mittelpunkt der Tätigkeiten der Jugendämter in Bayern. Sie wird aber zunehmend als wichtige Unterstützung von Familien erkannt; vor allem die präventive Wirkung auf ein gesundes und gedeihliches Aufwachsen von Kindern ist nachgewiesen. Deshalb gewinnt Familienbildung zunehmend an Bedeutung in der Angebotsstruktur der Jugendämter.

      Der Freistaat Bayern sieht hier ebenfalls dringenden Handlungsbedarf und leistet mit der Förderrichtlinie vom 8. Mai 2013, die zum 1.7.2013 in Kraft getreten ist, eine finanzielle Förderung für den strukturellen Aufbau der kommunalen Familienbildung und des angestrebten bayernweiten Aufbaus von Familienstützpunkten (siehe Anlage).

      In der ersten Phase ist eine gründliche, in die tiefe gehende Bestandsaufnahme, Bedarfsanalyse und ein Konzept für Familienbildung zu erarbeiten. In der zweiten Phase geht es um die Umsetzung des Konzeptes und hier insbes. um den Aufbau von Familienstützpunkten, die an bereits bestehende Einrichtungen angegliedert sein sollen.

Ausgehend von der Bildungsoffensive hat der Jugendhilfeausschuss bereits den Auftrag zur Beplanung der Familienbildung erteilt. Durch das Förderprogramm besteht nun die Möglichkeit der Erweiterung sowie der finanziellen Unterstützung durch den Freistaat Bayern.  

 

2.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch das Förderprogramm wird ein Anreiz geschaffen, Familienbildung in den Jugendämtern finanziell und personell zu stärken. Mit der Erarbeitung eines Familienbildungskonzepts und dem Aufbau von Familienstützpunkten wird die Familienbildung vor Ort voran gebracht.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für die erste Phase ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Förderbedingung. Hier ist eine enge Koordination mit der Jugendhilfeplanung notwendig und gewünscht. In dieser Phase kann auf die Ergebnisse der Familienbefragung als Grundgerüst für die Bedarfserhebung zurück gegriffen werden. Die Bedarfsplanung muss regelmäßig – mindestens alle drei Jahre – fortgeschrieben werden. Für die Entwicklung und Umsetzung eines kommunalen Konzepts der Eltern- und Familienbildung mit dem Ziel ein bedarfsgerechtes Familienbildungsangebot und Familienstützpunkte einzurichten ist auch eine Aufteilung der Stunden auf zwei Fachkräfte möglich.

Die Förderrichtlinien fordern hier für das fachliche Profil in der Regel Sozialpädagogen/-innen.

 

In der 1. Phase, die maximal zwei Jahre gefördert wird, werden die Grundlagen für ein Gesamtkonzept und die Vorbereitung der Umsetzung der Familienstützpunkte erarbeitet.

Ab der  2. Phase, die dauerhaft gefördert wird, wird das Konzept mit der entsprechenden Anzahl der Familienstützpunkte umgesetzt. Die Förderung dient dann zur Koordination der Angebote, der Anbieter, Initiierung neuer niederschwelliger Familienbildungsangebote und Vermittlung von ratsuchenden Familien an weiterführende Leistungsträger sowie einer regelmäßigen Öffentlichkeitsarbeit.

Auftrag in der Konzeptphase ist es auch, Anzahl und Örtlichkeit der Familienstützpunkte entscheidungsreif vor zu bereiten. Das Förderkonzept der Staatsregierung sieht hier nicht den Neubau eines Familienstützpunktes, sonders die Angliederung an eine bereits bestehende Einrichtung, wie Kindertageseinrichtung, Beratungsstelle, Mütter- und Familienzentren oder auch Mehrgenerationenhäuser vor. Die örtliche Festlegung soll den Kriterien „Bedarfsgerechtigkeit“ und „Sozialraumorientierung“ folgen. Die Stützpunkte sollen barrierefrei und von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, die auch bei Bedarf eine Lotsenfunktion zu anderen Einrichtungen, Diensten und Leistungsträgern übernehmen, betreut werden.

Folgende Aufgabe sollen dort wahr genommen werden: Allgemeine Beratung und Unterstützung von Familien, Vorhaltung und Initiierung niedrigschwelliger Familienberatungsangebote vor Ort, Vermittlung der Familien an andere Dienste der Jugendhilfe, Vermittlung der Familien an weiterführende Leistungsträger, Entwicklung und Umsetzung von geeigneten Konzepten für die Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung und Kooperation mit verschiedenen Einrichtungen und Akteuren vor Ort.

Auch in der Umsetzungsphase ist eine fortlaufende Aufgabe der Jugendhilfeplanung die Angebote und Bedarfe zu überprüfen und fortzuschreiben.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Der Freistaat fördert sowohl die 1. Phase sowie die 2. Phase jeweils mit 50% der Personal- und Sachkosten. Allein die maximale Summe der Fördergelder ist in beiden Phasen unterschiedlich. Der Freistaat fördert die 1. Phase mit 40 € für jedes geborene Kind, in der Phase 2 gibt es für jedes geborene Kind 30 €.

In 2013 würde das für Erlangen eine maximale Förderung in Höhe von 3.070,00 €/Monat (36.840,00 €/Jahr) bedeuten, die Kommune muss sich in derselben Höhe beteiligen.

 

Der für Erlangen errechnete Betrag für die Koordinationsstelle deckt mehr als den Umfang einer halben Planstelle, die um den gleichen Stundenanteil aufgestockt werden muss. Die Verwaltung hat diesbezüglich einen Antrag auf Neuschaffung einer Planstelle für den Haushalt 2014 gestellt. Gleichzeitig ergibt sich die Möglichkeit, die Förderung zur Deckung für die halbe Planstelle der Jugendhilfeplanung herzunehmen. Eine Aufteilung der Stunden auf zwei Fachkräfte ist möglich, wobei ein Teil bei der Jugendhilfeplanung angesiedelt sein soll. Die restlichen Mittel können als Sachkosten eingesetzt werden.

 

 

 

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten und

Personalkosten:

bei Sachkonto:

Ca. 70.000 €

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

Ca. 36.000 €
(50 % für Personal-/ Sachkosten

bei Sachkonto:

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind z. T. (befristet) vorhanden bzw. bei den Haushaltsberatungen zu schaffen

 

 


Anlagen:        Förderrichtlinie vom 08. Mai 2013