Betreff
Kostenerstattung Bildschirmarbeitsplatzbrillen
Vorlage
11/125/2013
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage

Die Kostenerstattung für Bildschirmarbeitsplatzbrillen erfolgt ab dem 01.01.2013 nach dem jeweiligen Rahmenvertrag über die Versorgung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst des Landes durch Augenoptiker zwischen der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken und dem Freistaat Bayern.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Arbeitgeber hat seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderliche Bildschirmarbeitsplatzbrillen zur Verfügung zu stellen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vom 20.04.2004 wurde die Umsetzung der „Kostenerstattung für spezielle Sehhilfen für Bildschirmarbeitsplätze“ bei der Stadt Erlangen beschlossen.

Seit dem HFPA-Beschluss aus 2004 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert.

Die städtischen Beschäftigten sollen künftig die gleiche Kostenerstattung erhalten wie die staatlichen Beschäftigten.

Staatliche Beschäftigte erhalten die Kostenerstattung im Rahmen des o.g. Rahmenvertrags.

Kommunen können diesen Rahmenvertrag ebenfalls anwenden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Feststellung der Notwendigkeit einer speziellen Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz trifft die Betriebsärztin der Stadt Erlangen.

Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter beschafft sich die erforderliche Bildschirmbrille bei einem Optiker der eigenen Wahl.

Die Kostenerstattung zur Bildschirmarbeitsplatzbrille wird durch das BeihilfeCenter im Personal- und Organisationsamt nach dem oben genannten Rahmenvertrag berechnet und ausgezahlt.

 

 

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Im Jahr 2012 hat die Stadt Erlangen an 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zuschüsse für Bildschirmarbeitsplatzbrillen ausbezahlt. Die Gesamtzuschusshöhe lag bei ca. 1.600 EUR.

 

Nach der Neuregelung würden sich die Erstattungsleistungen um ca. 700 EUR jährlich erhöhen.

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

Ca. 700,00 €  jährl.

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf PNKO 504101

                   sind nicht vorhanden