Die Kostenerstattung für Bildschirmarbeitsplatzbrillen erfolgt ab dem 01.01.2013 nach dem jeweiligen Rahmenvertrag über die Versorgung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst des Landes durch Augenoptiker zwischen der Augenoptiker-Innung für Mittel- und Unterfranken und dem Freistaat Bayern.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Arbeitgeber hat seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderliche Bildschirmarbeitsplatzbrillen zur Verfügung zu stellen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vom 20.04.2004 wurde die Umsetzung der „Kostenerstattung für spezielle Sehhilfen für Bildschirmarbeitsplätze“ bei der Stadt Erlangen beschlossen.
Seit dem HFPA-Beschluss aus 2004 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert.
Die städtischen Beschäftigten sollen künftig die gleiche Kostenerstattung erhalten wie die staatlichen Beschäftigten.
Staatliche Beschäftigte erhalten die Kostenerstattung im Rahmen des o.g. Rahmenvertrags.
Kommunen können diesen Rahmenvertrag ebenfalls anwenden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Feststellung der Notwendigkeit einer speziellen Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz trifft die Betriebsärztin der Stadt Erlangen.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter beschafft sich die erforderliche Bildschirmbrille bei einem Optiker der eigenen Wahl.
Die Kostenerstattung zur Bildschirmarbeitsplatzbrille wird durch das BeihilfeCenter im Personal- und Organisationsamt nach dem oben genannten Rahmenvertrag berechnet und ausgezahlt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Im Jahr 2012 hat die Stadt
Erlangen an 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zuschüsse für
Bildschirmarbeitsplatzbrillen ausbezahlt. Die Gesamtzuschusshöhe lag bei ca.
1.600 EUR.
Nach der Neuregelung würden sich die Erstattungsleistungen um ca. 700 EUR jährlich erhöhen.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
Ca.
700,00 € jährl. |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf PNKO 504101
sind nicht vorhanden