Betreff
Erlangen AG Technologie Scouting und Marketing, Hauptversammlung am 22.07.2013
Vorlage
II/235/2013
Aktenzeichen
II/WA
Art
Beschlussvorlage

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss weist den Vertreter der Stadt Erlangen in der Hauptversammlung am 22.07.2013 an, folgenden Punkten zuzustimmen:

1.    Der Gewinnvortrag zum 31.12.2011 in Höhe von 13.843,92 € wird mit dem Verlust zum 31.12.2012 in Höhe von 13.685,22 € auf neue Rechnung vorgetragen.

2.    Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012

3.    Zulässigkeit der schriftlichen Stimmabgabe bei der Entlastung des Aufsichtsrates

4.    Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

5.    Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baumgartner und Kollegen als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG und Ermächtigung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates zur Auftragserteilung

 


Die vom Vertreter in der Hauptversammlung abzugebenden Stimmen bedürfen nach der
Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates der Zustimmung/-Beteiligung des Stadtrates. Die vorliegende Beschlussvorlage beinhaltet die zustimmungspflich-tigen Teile zur Vorbereitung der Hauptversammlung und gibt einen groben Lagebericht.

1. Stimmabgabe in der Hauptversammlung

Als Aktionärsvertreter vertritt Herr Oberbürgermeister Dr. Balleis die Stadt in der Hauptversammlung. Bei der Entlastung des Aufsichtsrates ist eine Abstimmung des Oberbürgermeisters nicht möglich, da er sich nicht selbst entlasten kann. Es muss daher ein Vertreter des Oberbürger-meisters die Stimmabgabe vornehmen. In einvernehmlicher Abstimmung mit dem Rechtsamt, dem Rechnungsprüfungsamt und dem Beteiligungsmanagement wurde eine praktikable Lösung erarbeitet. Dabei ist eine schriftliche Stimmabgabe durch die gesetzlichen Vertreter des Oberbürgermeisters vorgesehen.

 

Der HFPA stimmt zu, dass die Stimmabgabe für die Entlastung des Aufsichtsrates in der Hauptversammlung in schriftlicher Form durch Frau Bürgermeisterin Aßmus bzw. einen weiteren Ver-treter erfolgen kann.

2. Beschluss zur Ergebnisverwendung und Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

 

Die Bilanz des Geschäftsjahres 2012 schließt mit einer Summe von 55.438,59 € (Anlage 1) ab. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.685,22 €
(Anlage 2) aus. Der Vorstand schlägt dem Aufsichtsrat vor, den von ihm aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung am 22.07.2013 zu billigen. Damit ist der Jahresabschluss gem. § 172 AktG festgestellt. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Gewinnvortrag zum 31.12.2011 in Höhe von 13.843,92 € mit dem Jahresfehlbetrag zum 31.12.2012 in Höhe von 13.685,22 € auszugleichen und auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baumgartner und Kollegen hat auftragsgemäß die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012 nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG durchgeführt. Die Prüfung hat zu keinen Ein-wendungen geführt.

 

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt ein zutreffendes Bild von der Lage und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Der Lagebericht des Vorstandes, der u.a. die Geschäftstätigkeit der Erlangen AG beschreibt, wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:

 

„Im Jahr 2012 wurde die strategische Ausrichtung der Erlangen AG in den verschiedenen Gremien intensiv diskutiert. Die thematische Ausrichtung und die Übernahme von Projektmanagementaufgaben, insbesondere im Bereich der Energiespeicherung, konnte aus verschiedensten Gründen nicht umgesetzt werden.

 

Aufgrund der engen Liquiditätssituation im Jahr 2012 konnte nur ein Mindestmaß an Personal-kapazität für die Bearbeitung von Förderanträgen eingesetzt werden. Der letzte Förderantrag wurde im Dezember 2012 fertig gestellt und abgegeben und im Februar 2013 leider abgelehnt.

 

Die Bilanz der Erlangen AG für das Jahr 2012 wurde mit einem Verlust abgeschlossen. Der Gewinnvortrag aus den vorangegangenen Jahren deckt im Jahr 2012 den Verlust. Durch die
Reduktion sämtlicher Betriebskosten kann die Erlangen AG im Jahr 2013 die Verluste begrenzen. Das Ziel, das gezeichnete Kapital bis einschließlich 2014 zu mehr als 50% nicht zu verbrauchen, ist nach aktuellem Kenntnisstand machbar. Bei Einhaltung dieser Zielgröße besteht für die
Erlangen AG kein aktueller Handlungsbedarf. Bis 2014 sind keine Risiken zu erwarten. Die angepasste Kostenstruktur lässt genügend Spielraum, um in den nächsten Jahren aktiv bleiben zu
können.

 

Aufgrund des schwierigen Marktumfeldes ist zu prüfen, ob eine Weiterführung der Gesellschaft sinnvoll ist. Zudem besteht der Wunsch eines Aktionärs, die Aktien zu verkaufen. Die Optionen für die Erlangen AG werden im Jahr 2013 geprüft und diskutiert.“

3. Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wurde bereits von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baumgartner und Kollegen durchgeführt. Es wird vorgeschlagen, dass die Hauptversammlung die o. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wieder als Abschlussprüfer bestellt und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates ermächtigt, den entsprechenden Auftrag über die Prüfung des Jahresab-schlusses 2013 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG zu erteilen.


 

Anlage 1 Bilanz zum 31.12.2012, Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2012