Betreff
Prüfung im Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen - Seniorenamt -, Protokollvermerk vom 13.03.2013
Vorlage
14/145/2013
Aktenzeichen
OBM/14
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die kurzfristig eingereichte Stellungnahme des Amtes 50 vom 30.06.2013 zum Protokollvermerk vom 13.03.2013 wird zur Kenntnis gebracht.

Das Rechnungsprüfungsamt äußert sich hierzu wie folgt:

 

Zu 1:

Das Rechnungsprüfungsamt nahm exakt seine Aufgabe gem. Art. 106 Abs. 1 Nr. 4 GO wahr, indem es prüfte, ob die Aufgaben durch eine Übertragung auf Träger der freien Wohlfahrtspflege mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden können. Eine Entscheidung ist – selbstverständlich und wie geschehen – von den zuständigen Gremien zu treffen. Mit der Behandlung der Thematik im Seniorenbeirat am 13.05.2013 und im SGA am 05.06.2013 ist dies erfolgt. Die Festlegung unter Ziffer 1 des o. g. Protokollvermerkes ist somit erledigt.

 

Zu 2:

Wie bereits während der Prüfung, konnte der fragliche Beschluss auch nach der Prüfung nicht vorgelegt werden. Amt 50 beruft sich nach wie vor auf dessen Existenz.

Da es bei der Zuschussgewährung um die Ausreichung von öffentlichen Geldern geht, sind in den Zuschussrichtlinien hierfür Mindeststandards festgelegt worden. Die Zuschussrichtlinien wurden im Jahr 2010 unter Federführung von Amt 11 überarbeitet und am 19.05.2010 vom Stadtrat einstimmig beschlossen. Diese gelten somit auch für Amt 50. Der seinerzeitigen Beschlussvorlage ist zu entnehmen, dass auch Amt 50 im Rahmen der Überarbeitung eingebunden war.

Sofern Amt 50 nun der Meinung ist, die Zuschussrichtlinien bedürfen inhaltlich einer Novellierung, wäre in Gespräche mit dem zuständigen Amt 11 einzutreten. Das RPA als Prüfungsorgan ist hierfür nicht zuständig.

 

Zu 3:

Die Festlegung im Protokollvermerk sah vor, dass die Problematik der Telefongebührenabrechnung auf Basis einer von Amt 50 bei eGov einzuholenden Stellungnahme nochmals grundsätzlich im HFPA behandelt werden soll. Dies ist noch nicht geschehen und sollte daher noch erfolgen.


Anlagen:        Anlage 1a: Stellungnahme des Amtes 50 vom 30.06.2013 zum Protokollvermerk
                                          vom 13.03.2013
                        Anlage 1b: Telefoniekosten mit KommunalBit in Außenstellen des Sozialamts

                        Anlage 2:   Protokollvermerk vom 13.03.2013