Das Budget und
Arbeitsprogramm 2013 – Stand 31.05.2013 – wird zur Kenntnis genommen.
Die unter Punkt 3.3 des
Zwischenberichtes aufgeführten Konsolidierungsvorschläge zur Vermeidung eines
möglichen Defizits werden beschlossen.
Die unter Punkt 4.3 des
Zwischenberichtes aufgeführten Vorschläge zur Einhaltung des Arbeitsprogrammes
werden beschlossen bzw. mit der Verschiebung der in der Anlage aufgeführten Arbeiten
in das nächste Haushaltsjahr besteht Einverständnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Einhaltung des
Budgetrahmens
Abarbeitung des Arbeitsprogrammes
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Maßnahmen einleiten, Wege
finden, um mit den bewilligten Budgetmitteln auszukommen bzw. das Arbeitsprogramm
im vollen Umfang abzuarbeiten
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
siehe
Anlage
Anlagen: Budget und Arbeitsprogramm 2013 – Stand 31.05.2013 – des GME (Amt 24)