Betreff
Freizeitanlage Regnitzwiesen – Nördlich Freibad West: Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt vom 10. April 2013
Vorlage
412/020/2013
Aktenzeichen
IV/412
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung dient zur Kenntnis

Damit ist der Antrag aus der Bürgerversammlung vom 10. April 2013 abschließend bearbeitet.


Sachbericht:

Von einer Anwohnerin sind bei der Bürgerversammlung Gesamtstadt am 10. April 2013 folgende Anträge zur Freizeitanlage Regnitzwiesen – nördlich des Freibads Wests gestellt worden:

·         Begrenzung der Anzahl von größeren Veranstaltungen (Feiern, Feste, Sportturniere etc.) auf ein Maß, das mit dem Grundsatz der Erholungsnutzung und mit dem angrenzenden Wohngebiet verträglich ist.

·         Begrenzung der Anzahl und klare Regelungen/konkrete Kriterien bzgl. der Vergabe regelmäßiger sowie einmaliger Nutzungsvereinbarungen mit einzelnen Interessensgruppen.

·         Regelmäßige vorherige Bekanntgabe bevorstehender Nutzungseinschränkungen und Veranstaltungen im Wiesengrund im Vorfeld (2 Wochen vorher)

·         Bei Genehmigung von Veranstaltungen ist immer neben einem Sicherheitskonzept auch ein „Verkehrskonzept“ auszuarbeiten, das gewährleistet, dass kein Parksuchverkehr im Wohngebiet entsteht und es nicht zu zugeparkten Straßen und Einfahrten in den Anwohnerstraßen kommt.

·         Bzgl. Lärmbelästigung, Ruhezeiten, Umgang mit anfallendem Müll, Hundekot, Verbot des Grillens, Fahr- und Parkverbot im Wiesengrund, sollte explizit auf die Grünflächensatzung der Stadt Erlangen verwiesen werden.

·         Bitte die Polizei anzuhalten, bei Beschwerden bzgl. Lärmbelästigungen und sonstigen Ordnungswidrigkeiten im Wiesengrund diese ernst zu nehmen und regelmäßig durch Vorort-Einsicht zu überprüfen.

·         Kontrolle der Einhaltung der grundlegenden Vorgaben zur Wiesengrundnutzung (bzgl. Lärm, Müll, Hundekot, Begehungsverbot der Wiesen während der Vegetationsperiode, Zufahrtsverkehr und Parken)

Auslöser der Kritik sind die Häufung von Veranstaltungen im letzten Jahr und das aktuelle Vorhaben des Sportamts das bisherige große Fußballfeld als Trainings- und Wettkampfplatz dem Erlangen Cricket Club e.V. zur Verfügung zu stellen. Dieses Vorhaben wird das Sportamt gesondert im Sportausschuss vorstellen und beschließen lassen.

Der Antragstellerin sind bereits die gewünschten Informationen zur Verfügung gestellt worden. Auch ein Gespräch zusammen mit 3 weiteren Anwohnerinnen und Anwohnern bei Bürgermeisterin Frau Aßmus und Vertretern des Sportamtes und der Abteilung Kinder- und Jugendkultur des Kultur- und Freizeitamtes ist bereits geführt worden. Ein weiteres Gespräch wird am 02.07.2013 stattfinden.

Allgemeine Informationen zur Freizeitanlage Regnitzwiesen:

Die Freizeitanlage Regnitzwiesen – Nördlich Freibad West ist von Süd nach Nord in mehrere Teilbereiche mit unterschiedlichen Zuständigkeiten gegliedert:

Bereich:

Zuständigkeit:

Spielplatzbereich mit großer Spiel und Liegewiese

Kultur- und Freizeitamt

Öffentlicher Bolzplatz

Kultur- und Freizeitamt

Ehemaliges Fußballfeld (künftig als Criquetplatz angedacht)

Sportamt

Minigolfanlage

verpachtet

2 Fußballfelder

Sportamt

 

Die Freizeitanlage Regnitzwiesen wird schwerpunktmäßig von Frühjahr bis Herbst intensiv zum Spielen, Feiern und Sporttreiben genutzt.

Für die Nutzung der Freizeitanlage gelten die Regelungen der Grünanlagensatzung der Stadt Erlangen. Die Freizeitanlage wird gerne auch von Familien und kleineren Gruppen zum Grillen und Feiern genutzt. (vor allem im Bereich der Spielwiese und des Spielplatzes) Diese Nutzung wird geduldet, da diese sich bislang in einem noch verträglichen Rahmen bewegt.

Bislang ist es auch möglich für die Spielwiese und den Bolzplatzes eine Nutzungsgenehmigung zu erhalten, z. B. um ein Fest zu feiern, ein kleineres Fußballturnier oder auch einen Gottesdienst durchzuführen. Gelegentlich wurde die Freizeitanlage auch größeren Gruppen zur Verfügung gestellt.

Im Jahr 2012 kam es zu einer Häufung von Veranstaltungen, die zu einer höheren Belastung der Anwohner als in den Vorjahren geführt hat. Insofern sind die Kritikpunkte zumindest in Teilen nachvollziehbar.

Künftige Nutzung:

Im Wesentlichen plant das Kultur- und Freizeitamt die bisherige Praxis weiterzuführen, da mit den angemeldeten Gruppen kaum Probleme auftreten. Folgende bewährte Regelungen sollen beibehalten werden:

·         Das Kultur- und Freizeitamt wird weiterhin die Freizeitanlage nicht als Grillplatz bewerben und in Veröffentlichungen nicht auf die Möglichkeit einer Nutzungsgenehmigung hinweisen.

·         Anmeldungen für Großveranstaltungen werden weiterhin dem städtischen Ordnungsamt zur Genehmigung vorgelegt. Dort wird sofern erforderlich das Sicherheits- und Parkkonzept der Veranstaltung geprüft und Auflagen formuliert.

·         Die Polizei wird weiterhin über jede genehmigte Veranstaltung informiert und bei Anwohnerbeschwerden um verstärkte Kontrollen gebeten.

·         Sofern Verstöße gegen Nutzungsregelungen belegt werden können, werde diese als Ordnungswidrigkeiten angezeigt und verfolgt.

Änderungen gegenüber der bisherigen Praxis:

·         Veranstaltungen mit über 50 Besuchern oder Großveranstaltungen werden nur noch in Ausnahmefällen und nur nach sorgfältiger Prüfung zugelassen.

·         Das Kultur- und Freizeitamt wird mit dem Sportamt verstärkte Absprachen treffen um Parallelnutzungen und eine zu intensive Nutzung der Freizeitanlage zu vermeiden.

·         Nutzer werden bei Vorgesprächen verstärkt für die Anwohnerinteressen sensibilisiert und auf die Parkplatzproblematik im Wohngebiet und das Parkverbot im Wiesengrund hingewiesen.

·         Großveranstaltungen werden öffentlich bekannt gemacht. Bei kleineren Veranstaltungen bei denen keine größeren Nutzungseinschränkungen zu erwarten sind, wird dies als nicht erforderlich angesehen.

·         Die Beschilderung der Freizeitanlage wird in Zusammenarbeit mit dem Sportamt und der Abt. Stadtgrün überprüft. Sofern notwendig werden geltenden Regelungen verdeutlicht. Das beantragte Grillverbot wird nicht ausgeschildert.

·         Weitere Maßnahmen sind seitens des Kultur- und Freizeitamtes (z. B. Kontrollen) nicht möglich.

 

 


Anlagen: