Betreff
Beendigung des Schulversuchs Modus F am Marie-Therese-Gymnasium zum Ende des Schuljahres 2012/2013, Festschreibung der erweiterten Führungsstruktur in der Schulleitung
Vorlage
40/189/2013
Aktenzeichen
I/40
Art
Beschlussvorlage

Die am Marie-Therese-Gymnasium in den Jahren von 2008 bis 2013 im Schulversuch MODUS F erprobte Führungsstruktur der Erweiterten Schulleitung bleibt auch nach Beendigung des Schulversuchs erhalten. Für die Erweiterte Schulleitung werden 12 Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt. Der kw-Vermerk bei der Planstelle 40M0600 wird nicht vollzogen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Marie-Therese-Gymnasium hat im Schulversuch MODUS F von 2008 bis 2013 die Organisationsform einer Erweiterten Schulleitung erprobt und stößt mit dieser zeitgemäßen Führungsstruktur auf breite Akzeptanz. Die erfolgreich erprobten Strukturen und Instrumente sind aus dem schulischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Im Hinblick auf die eigenverantwortliche Schule und die Konsequenzen aus dem ab 2011 geltenden neuen Dienstrecht ist die Verteilung von Führungsaufgaben auf grundsätzlich alle Mitglieder einer erweiterten Schulleitung unverzichtbar. Eine erweiterte Schulleitung ist sinnvoll sowie dringend notwendig für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Führungsaufgaben nicht nur am Gymnasium, sondern dies gilt insgesamt für eine neue Führungskultur an allen Schularten. Dies war breiter Konsens aller am Schulversuch beteiligten Schulen.

 

Die Erweiterung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes um das Prinzip der Eigenverantwortlichen Schule mit Festschreibung einer Erweiterten Schulleitung für alle Schularten soll am 01. 08. 2013 in Kraft treten; aus diesem Grund endet der Schulversuch. Notwendige weitere Ausführungsbestimmungen werden folgen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Das Stundenkontingent von 12 Anrechnungsstunden (1/2 Planstelle) wird bereit gestellt.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Die erprobten Strukturen bleiben erhalten.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

37.600 €

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Stellungnahme des Personalamtes:

„Die Personaldurchschnittskosten betragen analog der LPZ Berechnung für eine halbe Planstelle jährlich ca. 37.600,00 EUR (Berücksichtigung des Grundgehalts, Familienzuschlag, Sonderzahlung, 30% Versorgung, von A14 Stufe 7; ausschließlich der Beihilfekosten).“

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind im Personalkostenbudget vorhanden

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Stadtratsbeschlüsse vom 31.7.2008, 28.7.2011 und vom 26.7.2012