Die am Marie-Therese-Gymnasium in den Jahren von 2008 bis 2013 im Schulversuch MODUS F erprobte Führungsstruktur der Erweiterten Schulleitung bleibt auch nach Beendigung des Schulversuchs erhalten. Für die Erweiterte Schulleitung werden 12 Anrechnungsstunden zur Verfügung gestellt. Der kw-Vermerk bei der Planstelle 40M0600 wird nicht vollzogen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Marie-Therese-Gymnasium hat im
Schulversuch MODUS F von 2008 bis 2013 die Organisationsform einer Erweiterten
Schulleitung erprobt und stößt mit dieser zeitgemäßen Führungsstruktur auf
breite Akzeptanz. Die erfolgreich
erprobten Strukturen und Instrumente sind aus dem schulischen Alltag nicht mehr
wegzudenken. Im Hinblick auf die eigenverantwortliche Schule und die
Konsequenzen aus dem ab 2011 geltenden neuen Dienstrecht ist die Verteilung von
Führungsaufgaben auf grundsätzlich alle Mitglieder einer erweiterten
Schulleitung unverzichtbar. Eine erweiterte Schulleitung ist sinnvoll sowie
dringend notwendig für die Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger
Führungsaufgaben nicht nur am Gymnasium, sondern dies gilt insgesamt für eine
neue Führungskultur an allen Schularten. Dies war breiter Konsens aller am
Schulversuch beteiligten Schulen.
Die Erweiterung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes um
das Prinzip der Eigenverantwortlichen Schule mit
Festschreibung einer Erweiterten Schulleitung für alle Schularten soll am
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Stundenkontingent von 12 Anrechnungsstunden (1/2 Planstelle) wird bereit gestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die erprobten Strukturen bleiben erhalten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
37.600
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Stellungnahme des
Personalamtes:
„Die Personaldurchschnittskosten betragen analog der LPZ Berechnung für
eine halbe Planstelle jährlich ca. 37.600,00 EUR (Berücksichtigung des
Grundgehalts, Familienzuschlag, Sonderzahlung, 30% Versorgung, von A14 Stufe
7; ausschließlich der Beihilfekosten).“
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind im Personalkostenbudget vorhanden
sind nicht vorhanden
Anlagen: Stadtratsbeschlüsse vom